mens erfüllt sein sollten, so erfüllt sind, wie es die
Gesetze Deutschlands beziehungsweise der Vereinigten
 Staaten vorschreiben und in Uebereinstimmung
 mit diesen.
10. Ausfertigungen, — Dieses Abkommen soll
in zwei Ausfertigungen unterzeichnet werden.
Jede Ausfertigung soll in deutscher und englischer
Sprache abgefaßt sein, wobei beide Texte in gleicher
 Weise maßgebend sind und jede Ausfertigung
Kraft und Wirkung einer Urschrift hat.
Zu Urkund dessen hat Deutschland veranlaßt,
daß dieses Abkommen seinerseits durch seinen
außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter
 in Washington, der zu diesem Zwecke mit den
ausreichenden Vollmachten versehen ist, unterzeichnet
 wird, und die Vereinigten Staaten haben
in gleicher Weise veranlaßt, daß dieses Abkommen
ihrerseits durch den Schatzsekretär mit Genehmigung
 des Präsidenten auf Grund des Aktes des
Kongresses vom . . . unterzeichnet wird.
J geschehen zu dem angegebenen Tag und
ahr.
Für das Deutsche Reich

Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter
Für die Vereinigten Staaten von Amerika
Schatzsekretär

Anlage A
(Form der Schuldverschreibungen)
Deutsches Reich
20 400 000 RM Nr. 0.0.0...
Das Deutsche Reich, im folgenden Deutschland
genannt, verspricht hiermit in Anbetracht der Vorgänge
 und gegenseitigen Abmachungen, die in
einem Abkommen zwischen ihm und den Vereinigten
 Staaten von Amerika vom . . . enthalten
sind, der Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika, im Folgenden Vereinigten Staaten genannt,
 am . . . die Summe von zwanzig Millionen

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