Vorgänge und gegenseitigen Abmachungen, die in
einem Abkommen zwischen ihm und den Vereinigten
 Staaten von Amerika vom . . . enthalten
sind, der Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika, im Folgenden Vereinigte Staaten genannt,
 am . . . die Summe von. ..RM (RM... .)
zu zahlen. Diese Schuldverschreibung ist zahlbar
bei der Federal Reserve Bank in New York in
Goldmünzen. der Vereinigten Staaten in einem
Dollarbeirage, der dem geschuldeten Reichsmarkbetrage,
 berechnet nach dem durchschnittlichen
Mittelkurs der Berliner Börse während des letzten
halben Monats vor dem Zahlungstage, entspricht.
Diese Schuldverschreibung ist zahlbar ohne
Abzug von irgendwelchen gegenwärtigen oder
künftigen Steuern oder anderen öffentlichen Abgaben,
 die vom Deutschen Reich oder irgendeiner
politischen oder örtlichen Steuerbehörde innerhalb
Deutschlands oder auf Grund einer Ermächtigung
dieser Stellen auferlegt werden, und sollen von
solchen Steuern und Abgaben befreit sein,
Diese Schuldverschreibung wird ausgegeben
auf Grund der Bestimmung der Ziffer 1 (b) eines
Abkommens vom ... zwischen Deutschland und
den Vereinigten Staaten. Diese Schuldverschreibung
 ist abhängig von diesem Abkommen, auf das
hiermit Bezug genommen wird.
Zu Urkund dessen hat Deutschland veranlaßt,
daß diese Schuldverschreibung in seinem Namen
durch die Reichsschuldenverwaltung ausgestellt
und in der Stadt Washington, Distrikt Columbia,
durch seinen hierzu ordnungsgemäß ermächtigten
außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter
 in Washington übergeben wird, und zwar
mit Wirkung vom 1. September 1929.
Für das Deutsche Reich
Die Reichsschuldenverwaltung

Präsident

Mitglied

Ax