I, 1. Die volkswirtschaftliche Struktur der Brauindustrie.
Nicht zuletzt beruht schließlich die volkswirt- von dieser Summe gehen vier Fünftel zunächst an
schaftliche Bedeutung der deutschen Brauindustrie as Reich und ungefähr ein Fünftel in Gestalt der
auf ihrer Funktion innerhalb des Staatsgebäudes als _‘emeindebiersteuer direkt an die Gemeinden. Damit
sin starker Pfeiler, auf den mit die öffentlichen Haus- st das Bier das einzige Getränk, das in Deutschland
halte von Reich, Ländern und Gemeinden sich iner Doppelbesteuerung unterliegt.
stützen. Wie diese Funktionen im einzelnen wirk- Die obigen Ausführungen können nur mit der
SE MEN der d Du Anderer TC Hsses Kom- “eststellung abgeschlossen werden, daß dann, wenn
Bundes geschildert. Hier, wo nur die großen Linien 11,0 aufgewiesenen bedeutenden und innigen Verherauszuarbeiten
 sind, kann nur darauf hingewiesen echtungen der deutschen Sranlninsirie mit der gewerden,
 daß auch auf dem öffentlichen Gebiet diese amten Volkswirtschaft ACH woiterin N weit Nutzen
hervorragende Stellung der Brauwirtschaft schon es Öanzen jebensiöhlg ST alten un WELET AUS
von Anfang an bestanden hat. Bereits früh hat des- ebaut werden söll6h, die: ÖHSMICHe Hand sich
halb die mittelalterliche Stadtwirtschaft sich einer bedingt darüber klar werden muß, daß sie mit der
Radizierung des Bierhandels auf die ortsansässigen ’lastung dieses Wirtschaitszweiges an der Grenze
Brauereibesitzer bedient, um iremden Wettbewerb °S Möglichen angelangt ist, sofern sie sie nicht
auszuschalten. So entstanden Brauereigilden von ereits überschritten hat. Sie. muß sich um so mehr
mächtigster Bedeutung: im Leben der Stadt. Vor '2rüber klar sein, als von jedem WNVOTEINSSNOMallem
 aber ist an die Bildung städtischer Brauämter ‘%enen Beobachter festgestellt wurde, daß das Bier
und Brauhäuser zu erinnern, in denen „nach der nn Deutschland durchaus kein entbehrliches Genuß-Reihe“
 das Bier gebraut werden mußte, um eine MNittel, sondern für die breiten Massen des Volkes und
Kontrolle über die ebenfalls schon früh einsetzende licht zuletzt für die Arbeiterschaft zum unentbehr-Besteuerung
 in Gestalt des sogenannten „Pfannen- ‘chen Bestandteil einer kulturell-sozialen Lebenszinses“
 zu bekommen. In Bayern wurde die Brau- altung gehört. Denn es gilt auch heute noch der
ausübung frühzeitig ihrer großen Bedeutung wegen atz, den dereinst der berühmte Finanzwissenaeben
 der Privilegierung der Ritterschaft und Stifte chaftler Lorenz v. Stein geprägt hat: „Unsere
ein Regal des Landesherrn, der es „gnadenweise“ Zeit, die auf allen Punkten die geistigen Kräfte im
an die Bürger vergab.  Oekenwürtie gibt die Brau- erhältnis zu den physischen mehr anstrengt, bedarf
industrie, abgesehen von der soeben vom Reichstag ;ines Gleichgewichtes gegen diese Aufregung, und
beschlossenen erneuten Erhöhung. der Reichsbier- Bier und Tabak erfüllen daher jetzt schon eine
steuer um 50 %, bisher in Form von Sondersteuern Bestimmung, . welche weit über die Ernährung, ja
dem Staat schon annähernd eine halbe Milliarde RM. iiber den Genuß hinausgeht.“