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Generaldirektor Robert Nortmann, Berlin:
Kt RA

Ähnlich liegen die Dinge in Baden. In der Hauptsache in
die Gebiete Mittelbaden, Oberbaden und Pfalzgau gegliedert,
wirken sich auch hier die Gegensätze zwischen Groß-, Mittelund
 Kleinbetrieb im Verbandswesen viel stärker aus, als das
in Norddeutschland im allgemeinen der Fall ist. Baden hat
deshalb auch erst seit neuerer Zeit eine Gesamtvertretung
seiner Brauindustrie. Die Zentralstelle der badischen Brauindustrie
 ist, wie schon erwähnt, erst im Kriege und hauptsächlich
 unter dem Zwange der damaligen Notwendigkeiten
ins Leben gerufen.
Neben diesem Hauptbau, bestehend aus den Lokal- und
Bezirksverbänden, den diesen übergeordneten vier Landesgesamtvertretungen
 und der das Ganze krönenden Spitzenorganisation
 des Deutschen Brauer-Bundes sind noch eine
Reihe weiterer größerer und auch kleinerer Verbände zu
erwähnen, die sich zum Teil nach regionalen Gesichtspunkten
gliedern, in der Hauptsache jedoch der Vertretung von Sonderinteressen
 dienen und deshalb ein wenig abseits der Organisation
 der Brauindustrie im eigentlichen Sinne stehen.
Von diesen besonderen Verbänden umfassen drei das gesamte
Reichsgebiet, der Deutsche Boykottschutzverband für Brauereien
 V.a.G., Berlin, der Verband der Deutschen Austuhrbrauereien
 E. V., Berlin, und die Arbeitsgemeinschaft der Verbände
 der deutschen Klein- und Mittelbrauereien, Berlin.
Im Jahre 1895 erfolgte aus dem Zusammenschluß von sieben
bereits bestehenden norddeutschen Brauereivereinigungen
gegen Boykottschäden die Gründung des Zentralverbandes
gegen Verrufserklärung, der zehn Jahre später durch den
Boykottschutzverband abgelöst wurde. Wie sein Name besagt,
hat er sich zur Aufgabe gesetzt, seinen von einem Boykott
detroffenen Mitgliedern nach den Grundsätzen der Versicherung
 auf Gegenseitigkeit die durch Boykott ihnen verursachten
Schäden zu ersetzen und durch einen satzungsgemäß allen
seinen Mitgliedern im Boykottfalle auferlegten Kundenschutz
der betroffenen Brauerei ihre Kundschaft zu erhalten. Der
Boykottschutzverband stellt neben dem Deutschen Brauer-Bund
eine machtvolle zentrale Organisation dar, die neben ihren
eigentlichen Aufgaben auch ein Bindeglied zwischen den zahlreichen
 Lokalverbänden darstellt und sicherlich nicht unwesentlich
 mit dazu beigetragen hat, daß sich diese Verbände
in der Folgezeit zu fester gefügten Organisationen entwickeln
konnten.

Eine besondere Stellung nimmt der im Jahre 1915 gegründete
Sächsische Brauerbund ein, der sich die geschlossene Verretung
 der Brauindustrie des Freistaates Sachsen insbesondere
n Verhandlungen mit den sächsischen Staatsbehörden zur
\ufgabe macht.
Schließlich bestehen im Gebiete der ehemaligen Brausteuer-‚emeinschaft
 auch noch eine Reihe von Verbänden, die nicht
ıls reine Brauereifachverbände anzusprechen sind und in der
Tauptsache Tariffragen, die Bekämpfung der Abstinenzewegung,
 die Durchführung der Flaschenpfanderhebung und
«hnliche Angelegenheiten bearbeiten.
In Süddeutschland kommen als Verband für die Vertretung
on Sonderinteressen nur der Verband Bayerischer Weizen-#erbrauer
 e. V. und der Verband bayerischer Versandrauereien
 e, V., beide in München, in Frage,
Erwähnt zu werden verdient ferner noch als eine besondere
Drganisation der Brauindustrie die Bezugsvereinigung Deutcher
 Brauereien A.-G., in Berlin-Charlottenburg. - Im Feıuar
 1917 wurde auf Anregung des damaligen Präsidiums
les Deutschen Brauer-Bundes die Gründung der Bezugs-‚ereinigung
 in Anlehnung an die Bezugsvereinigung deutscher
‚andwirte als Vorbild angeregt. Die Bezugsvereinigung deutcher
 Landwirte hatte im Kriege für zahlreiche Aufgaben, insesondere
 die Futtermittelversorgung, die staatliche Anerkenung
 als halbbehördliche Einrichtung erhalten. Durch die
iründung der Bezugsvereinigung Deutscher Brauereien wollte
3an auf alle Fälle nach Kriegsende in der Lage sein, der
’egierung eine von der Industrie selbst geschaffene Organiation
 zur Verfügung zu stellen zur Durchführung aller für
je Brauindustrie sich ergebenden wirtschaftlichen Fragen,
ı1sbesondere ihre Versorgung mit Braugerste. Die Bezugszreinigung
 wurde als Gesellschaft mit beschränkter Haftung
egründet und hat seinerzeit über 800 Brauereien als Gesell-:chafter
 umfaßt. Ihre damals in Aussicht genommenen Auf-‚aben
 zu erfüllen, hatte sie nach Kriegsende keine Gelegenheit.
lach Aufhebung der Zwangswirtschaift stellte sie sich auf die
’ersorgung namentlich der Mittel- und Kleinindustrie mit
lohstoffen und Bedarfsartikeln um, insbesondere betätigte sie
°‘icCh aber auf dem Gebiete der Kreditbeschaffung gegen Lomaardierung
 von Warenvorräten. Im Hinblick auf dieses Darehensgeschäft
 ging die alte, wegen ihrer Form etwas schwerällige
 Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation,
ınd neugegründet wurde Ende des Jahres 1924 die heute noch
jestehende Aktiengesellschaft, die etwa 400 Brauereien zu
hren Aktionären zählt.
Des weiteren sei erwähnt der Fachausschuß der
3utschen Brauereiverbände in Berlin und die in
3Zayern, Württemberg und Baden bei den dortigen Landesentralorganisationen
 bestehenden Fächausschüsse. Durch das
3iersteuergesetz von 1918 erfolgte die Kontingentierung der
'Tüssigkeitsmenge oder mit den Worten des Gesetzgebers die
'estsetzung des Braurechtsfußes für jede deutsche Brauerei.
Tach näheren Bestimmungen der Braurechtsordnung kann der
Braurechtsfuß‘“ mit Genehmigung des Reichsfinanzminiteriums
 ganz oder teilweise von einer Brauerei auf eine andere
3rauerei übertragen werden. Bei diesen Übertragungen des
z3raurechtsfußes wirken die erwähnten Fachausschüsse begutıchtend
 mit, Für ihre Tätigkeit haben sie im Finvernehmen
nit dem Reichsfinanzministerium bestimmte Richtlinien aufestellt,
 je nachdem ob es sich um eine Dauerübertragung oder
wur um eine vorübergehende Übertragung handelt.
Auch in dem Reichsverband der Deutschen Industrie ist in
ier besonderen Fachgruppe: Brauereien, Mälzereien, Mühlen
fie deutsche Brauindustrie maßgebend vertreten. Wenn auch
m allgemeinen die Belange der Brauindustrie gegenüber Be-‚örden
 und Parlament durch die dazu berufenen Organisationen,
n erster Linie durch den Deutschen Brauer-Bund, selbst verreten
 werden, erschien doch ein Anschluß an den Reichs-‚erband
 der Deutschen Industrie im Hinblick auf den aus
1olitischen und wirtschaftlichen .Gründen notwendigen Zu-‚aammenschluß
 der gesamten deutschen Industrie geboten.
Den Abschluß dieser Darstellung der Organisation der Braundustrie
 möge das nachstehende den vorangehenden textlichen
\usführungen angepaßte Verbandsverzeichnis bilden.

Der Verband der Deutschen Ausfuhrbrauereien sah sich nach
dem Weltkriege vor die nicht leichte Aufgabe gestellt, nicht
nur die im Auslande verloren gegangenen Absatzgebiete wieder
zu erlangen, sondern auch neue zu gewinnen. Die ihm obliegende
 Pflege der Ausfuhr von Bier hat für Deutschland zur
Zeit eine um so höhere allgemeine volkswirtschaftliche Bedeutung,
 als nur durch die gesteigerte Ausfuhr hochwertiger
Srzeugnisse die deutsche Wirtschaft wieder aufgerichtet und
die schwer auf ihr ruhende Kriegslast getragen werden kann.
Der Verband gliedert sich in .die Gruppen Nord (Berlin) und
Süd (München),
Die „Arbeitsgemeinschaft‘“ ist die Zusammenfassung der
deutschen Kiein- und Mittelbrauereien in ganz Deutschland.
(hre wichtigste Aufgabe ist, bei Änderungen der Biersteuerzesetzgebung
 die Interessen der mittelständischen und Kleinindustrie
 zu vertreten; neben anderem spielen ‚hier die Beratungen
 über eine etwa notwendig werdende Änderung der
Steuerstaffel, die seinerzeit im Interesse der Kleinbetriebe geschaffen
 wurde, eine besonders wichtige Rolle.
Für das Gebiet der ehemaligen Brausteuergemeinschaft
Kommen als besondere Verbände der Bund der mittleren und
vleinen Brauereien der Norddeutschen Brausteuergemeinschaft
E, V. in Berlin, der Verband obergäriger Brauereien im Brausteuergebiet
 E. V. in Berlin, die Vereinigung der mittleren und
größeren Brauereien in Berlin und der Sächsische Brauerhund
 in Dresden in Betracht, Nur zu den beiden letzteren
Verbänden seien einige kurze Bemerkungen gemacht. Die
Vereinigung der mittleren und größeren Brauereien bildet ein
Gegengewicht gegen die soeben erwähnte. „Arbeitsgemeinschaft‘
 hauptsächlich bei den schon berührten häufig recht
schwierigen Verhandlungen über Abänderungen der Steuerstaffel.
