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seit Eintritt der Stabilisierung vergangen ist, der Bedarf
 an Fremdkapital von Jahr zu Jahr weiter steigt
und die Betriebsergebnisse bei weitem nicht ausreichen,
 um den neu entstehenden Kapitalbedarf zu
befriedigen, ist eine ebenso bedauerliche wie beachtenswerte
 Erscheinung. Man kann sich nicht gut
denken, wohin im Braugewerbe die Entwicklung
gehen soll, wenn die Hereinnahme fremden Kapitals
auch nur wenige Jahre hindurch noch in dem gleichen
Maße notwendig sein sollte, wie dies bisher der Fall
war. Eine solche Weiterentwicklung würde eine
große Zahl von Brauereibetrieben wohl in kurzer Zeit
zum Erliegen bringen, wie ja auch heute schon die
Fälle, in denen Brauereien die Grenze ihrer
Leistungsfähigkeit überschritten haben und bei
Geschäftsaufsicht und Konkurs angelangt sind. nicht
mehr selten sind.
Die hauptsächlichsten Probleme der betriebswirtschaftlichen
 Finanzgebarung betreffen:
a) Investierungspolitik in bezug auf Betriebsanlagen,

b) Investierungspolitik in bezug auf Absatz,
ec) Vorrätepolitik,
d) Politik der Dividenden bzw. Privatentnahmen,
e) Politik der Aufbringung der notwendigen
fremden Mittel.
Eine technisch möglichst vollkommene und neuzeitliche,
 hygienisch einwandfrei arbeitende und die
Rohstoffe bestmöglich ausnutzende
Brauereieinrichtung
ist eine lebensnotwendige Voraussetzung für einen
gedeihlichen Brauereibetrieb. Jede übergroße Sparsamkeit
 in den Betriebsanlagen würde sich gerade
n der Brauerei in der schlimmsten Weise rächen.
Anderseits aber sind trotz alledem die in den
Anlagen investierten Kapitalien ertragbelastende
Momente und sollen demnach möglichst klein gehalten
 werden. Von ausschlaggebender Bedeutung
ist allerdings nicht so sehr die absolute Höhe der hier
investierten Kapitalien als vielmehr ihre relative
Größe, also die Höhe je Hektoliter. Dadurch gewinnt
auch die Frage der Betriebsausnutzung eine ganz
besondere Bedeutung.
Die Brauereianlagen erfordern
einerseits ständige Erneuerung und
technische Verbesserung, anderseits
:aufenden Unterhalt
Für die

Prof. Dr. Ecker, Weihenstephan:
;ätzlich nur bei einer Betriebsausdehnung richtig,
ei gleichbleibendem Beschäftigungsgrad würden sie
ıu einer stärkeren Belastung des Betriebsergebnisses
ühren. Niedrige Investierungen würden letzten
'ndes Raubbau an den Betriebsanlagen bedeuten.
illerdings können nicht die jährlichen Aufwendungen
mmer parallel zu den jährlichen Abschreibungen
rebracht werden, da gewisse Aufwendungen nur in
rrößeren Zeitabständen und dann aber auch in
‚rößeren Posten anfallen. Auf längere Sicht gesehen
ıber muß der vorgenannte Grundsatz Geltung beinspruchen.

Diese allgemeinen Gesichtspunkte müssen aber für
Zeiten angespannter Finanzlage des Betriebes und insjesondere
 bei gefährdeter Liquidität noch besonders
nodifiziert werden. Gewiß wird die hier zu machende
Zinschränkung insbesondere vom Betriebstechniker
nicht gern gehört und vielleicht als. fortschritthemmend
 verurteilt. Trotzdem aber handelt es sich
hier um eine Tatsache von so großer betriebswirtschaftlicher
 Bedeutung, daß sie immer wieder betont
werden muß.
Nicht jede Betriebsverbesserung,
liean sich schön und verlockend und
vielleicht auch rationell und kostensparendseinmag,läßtsichbeischwie-

 Finanzlage des Betriebes verıntworten.
 Es ist besser mit. bescheidenen,
veniger prunkenden Anlagen finanziell sicher zu
ırbeiten, als mit einem auf den Glanz hergerichteten
3etrieb in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen.
Jnd nicht einmal die sicher — oder auch weniger
jicher — in Aussicht stehende Rentabilität einer Neunvestierung
 in den Betriebsanlagen kann für deren
/ornahme dann ausschlaggebend sein, wenn sie die
inanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes über-;teigen
 würde. Bei schwieriger Finanzlage des
3Zetriebes muß die Liquidität und die Erhaltung der
Zahlungsfähigkeit bei Beurteilung derartiger Fragen
‚sogar noch über die Rentabilitätsaussichten überviegen.
 Das Bessere ist auch hier der Feind des
Äuten. .
Von diesem Gesichtspunkt aus kann man der
zegenwärtigen Investierungspolitik vieler Brauerei-Jetriebe
 nur mit Gefühlen zusehen, mit denen man
»iner halsbrecherischen Akrobatenvorstellung beiwohnt.

Was notwendig und bei gewissenhafter Beurteilung
ınvermeidlich ist, muß natürlich geschehen. Zwischen
lem Unvermeidlichen und dem Entbehrlichen oder
Aufschiebbaren die richtige Grenze zu sehen, ist
verantwortungsvollste Aufgabe jeder _Betriebsleitung,
 die sich nach der Decke strecken muß.

Erneuerung der Betriebsanlagen,
die immer mit einer technischen Verbesserung gleichoedeutend
 sein dürfte, kann der Grundsatz gelten,
daß im allgemeinen und auf lange Sicht gesehen das
wieder im Betrieb investiert werden kann und soll,
was durch die Abschreibungen im Biererlös repro-Jduziert
 wird. Höhere Investierungen wären erund-Für

 die Betriebsunterhaltung
kann eine bestimmte Norm aus dem Betrieb selbst
nicht abgeleitet werden. Man kann also hier nur