L, 5. Der kaufmännische Brauereibetrieb.
Richtlinien auf Grund allgemeiner Erfahrungstatsachen
 aufstellen. Von diesem Gesichtspunkt aus
läßt sich vielleicht sagen, daß für den Unterhalt der
Brauereianlagen in vollem Umfang, also auch einschließlich
 der Fastage, des Fuhrparks usw. etwa der
Betrag von 1,40 bis 1,60 M. je Hektoliter ausreichen
müßte. Wesentlich ist dieser Betrag allerdings auch
abhängig von dem Zustand der Brauerei. Insofern
greifen. Aufwendungen für Neuanschaffungen und
Aufwendungen für Betriebsunterhalt ineinander.
Ein in bezug auf laufende Erneuerungen rückständiger
 und vernachlässigter Betrieb wird höhere
laufende Unterhaltskosten erfordern. Die Aufwendungen
 für Anlagenerneuerung und Anlagenunterhalt
 sind demnach immer nur in gemeinsamer
Betrachtung zu würdigen und zu beurteilen.
Die Investierungen für den Absatz
erscheinen einerseits in Form des unmittelbaren Erwerbes
 von Absatzstellen, anderseits in teilweiser
Finanzierung der in anderem Besitz sich befindenden
Absatzstellen. Es wurde bereits darauf hingewiesen,
daß insbesondere der starke Konkurrenzkampf
gegenwärtig die Brauereien zu sehr großen Anstrengungen
 nach der Seite der Absatzfinanzierung
zwingt. Es hat den Anschein, als würde die Entwicklung
 dahin treiben, daß eine Brauerei in der
Hauptsache nur immer so vicl Bier verkaufen kann,
als sie in der Lage ist, Absatzstätten entweder selbst
zu erwerben oder in weitgehendem Maße zu finanzieren.
 Die im Absatz festgelegten Kapitalien dürften
aber nicht, wie die in den Betriebsanlagen angewendeten
 Kapitalien, ertragsmindernde Elemente sein.
Sie müßten sich vielmehr unmittelbar für sich verzinsen
 und rentieren, und zwar die braueigenen Absatzstätten
 durch den aus dem Kleinverkauf von Bier
resultierenden Gewinn, die in fremde Absatzstellen
hingeliehenen Kapitalien durch unmittelbare Verzinsung.
 Daß dieser Zustand in weitem Maße heute
noch nicht erreicht ist, ist jedem Kenner bekannt.
Das Bestreben der Brauereileitung müßte aber auf
Herbeiführung dieses Zustandes bedacht sein. Daneben
 spielt hier allerdings auch die Frage der
Sicherung eine erhebliche Rolle, wenigstens für die
zur Finanzierung fremder Absatzstätten aufgewendeten
 Kapitalien. Hypothekarische Sicherung
der gewährten Darlehen und möglichste Umwandlung
 der aus der laufenden Bierlieferung anfallenden
Wirteaußenstände in verzinsliche und ebenfalls
hypothekarisch gesicherte Darlehen ist daher ein
anbedingtes Erfordernis.
Erhebliche Kapitalien sind in der Brauerei auch
laufend in den
Vorräten
investiert. Insbesondere der mit Mälzerei verbundene
Brauereibetrieb ist gezwungen, sich mit Vorräten auf
längere Zeit im voraus einzudecken.

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Es ist in letzter Zeit von dem Institut für Konunkturforschung
 mit Recht mit besonderem Nach-Iruck
 darauf hingewiesen worden, daß die ver-‚ältnismäßig
 hohe Lagerhaltung unserer Wirtschaft
ranz bedeutende Kapitalien bindet und die Wirt-;ichaft
 sowohl nach der Seite der Liquidität als auch
ıach der Seite der Rentabilität übermäßig belastet.
Die daraus zu ziehende Folgerung iür das Brauvewerbe
 kann sich allerdings nicht auf den Biervorat
 erstrecken, weil dessen Lagermenge durch die
„‚agerdauer in ıumnabänderlicher Weise bestimmt ist.
Nohl aber kann in bezug auf die Rohstoffe auch in
ler Brauerei eine vorsichtige Betriebspolitik manche
3nsparung erzielen. Hier kann sogar die Frage
raktisch werden, ob nicht bei den finanziell schon
sehr stark angespannten Betrieben es besser ist, auf
lie Eigenmälzung zu verzichten und das Malz nur
n den nötigsten Mengen unter gleichmäßiger Ver-‚eilung
 der Lieferungstermine auf das ganze Jahr zu
‚eziehen. Auch in.bezug auf die übrigen Vorräte und
Materialien ist möglichst knappe Lagerhaltung eine
Forderung der Wirtschaftlichkeit. ;
Eine wichtige Rolle in der Finanzpolitik eines Betriebes
 spielt ferner

die Gewinnverwendung.
Der buchmäßig sich ergebende und richtig berechnete
Zeingewinn ist zunächst die Verzinsung des im Bertieb
 investierten EFigenkapitals zuzüglich einer anremessenen
 Risikoprämie. Beim Privatbetrieb entıält
 er zumeist auch noch den Arbeitslohn des Unterıehmers‘
 und seiner mitarbeitenden Familienange-Öörigen,
 da dieser im allgemeinen in der Buchührung
 nicht mit unter den Kosten des Betriebes
‚errechnet wird, ein Umstand, der die Gewinne von
Sesellschaften und die Gewinne von Privatbetrieben
schon von vornherein zu unvergleichbaren Größen
nacht, was in der Praxis vielfach übersehen wird.
Den im Gewinn enthaltenen Arbeitslohn des Unter-1ehmers
 wird der Unternehmer herausnehmen
nüssen, weil er von diesem Arbeitslohn seinen
„‚ebensunterhalt decken muß. Wenn auch der
sesamte auf die Kapitalverzinsung entfallende Gevinnanteil
 abgehoben wird, dann wird die Neuxildung
 von Eigenkapital im Betrieb nur sehr
angsam oder gar nicht fortschreiten können, weil
jann nur die etwa über eine Normalverzinsung hinzus
 entfallenden Gewinnanteile im Betrieb belassen
werden. In Zeiten so starken Kapitalbedarfs, wie
ar gegenwärtig gegeben ist, sollte auch von der
Kapitalverzinsung möglichst viel im Betrieb belassen
werden, damit der Zuwachs an Eigenkapital den
3edarf an Fremdkapital möglichst herabdrückt.
Jem steht allerdings vielfach entgegen, daß die Besitzer
 des KFigenkapitals, namentlich die Kleinkapitalisten
 bei der Aktiengesellschaft auf die Erträg-1isse
 ihres im Betrieb investierten Kapitals für ihren