6. Die Brauerei- und Mälzerei-Berufsgenossenschaft.,
Von Kommerzienrat Dr. Mauritz, Dortmund, ;
Direktor der Dortmunder Actien-Brauerei, Präsidialmitglied des Deutschen Brauer-Bundes, E. V.

Die Errichtung der Brauerei- und Müälzerei-Berufsgenossenschaft
 führt zurück auf die Ära
Bismarcks, und zwar auf die umfassende Fürsorge,
die dieser große Staatsmann den innenpolitischen
Angelegenheiten des neugegründeten Deutschen
Reiches zuteil werden ließ. Vor der Gründung der
Berufsgenossenschaft im Jahre 1884/85 war das
Schadensersatzverhältnis zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer in industriellen Betrieben geregelt
durch das Reichshaftpflichtgesetz vom 7. Juli 1871,
nach dem die Betriebsunternehmer den Arbeitern nur
dann für Unfälle haftpflichtig waren, wenn dem
Unternehmer oder seinen‘ Angestellten ein Verschulden
 an dem Unfall nachgewiesen werden
konnte. Auch wenn dieser Nachweis gelang, konnte
der Schadensersatzanspruch oft wegen mangelnder
Leistungsfähigkeit des Unternehmers nicht verwirklicht
 werden. Diese rein privatrechtliche Gestaltung
des Schadensersatzes zwischen Unternehmern und
Arbeitnehmern befriedigte nicht. Deshalb erging
auf Anregung des Fürsten Bismarck am 17. November
 1881

die denkwürdige Botschaft Kaiser Wilhelms T.,
die das große Werk einer umfassenden sozialen Versicherung
 einleitete. Die Botschaft lautete:
„Wir halten es für Unsere kaiserliche Pflicht, dem
Reichstag die Förderung des Wohles der Arbeiter von
neuem ans Herz zu legen, und würden Wir mit um so
größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott
Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken,
wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen,
 dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaft
 seines inneren Friedens und den Hilisbedürftigen
größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf
den sie Anspruch haben, zu hinterlassen. In Unseren
darauf gerichteten Bestrebungen sind wir der Zwustimmung
 aller verbündeten Regierungen gewiß und vertrauen
 auf die Unterstützung des Reichstages ohne
Unterschied der Parteistellungen. In diesem Sinne wird
zunächst der Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung
 der Arbeiter gegen Betriebsunfälle vorbereitet,
Ergänzend wird ihm ‚eine Vorlage zur Seite treten,
welche sich eine gleichmäßige Organisation des gewerblichen
 Krankenkassenwesens zur Aufgabe stellt. Aber
auch diejenigen, welche durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig
 werden, haben der Gesamtheit gegenüber
einen begründeten Anspruch auf ein höheres Maß staatlicher
 Fürsorge, als ihnen bisher hat zuteil werden
können. Für diese Fürsorge die rechten Mittel und
Wege zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der
höchsten Aufgaben jedes Gemeinwesens, welches auf den
sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens
steht, Der engere Anschluß an die realen Kräfte dieses
Volkslebens und das Zusammenfassen der letzteren in
der Form korporativer Genossenschaften unter staatlichem
 Schutze und staatlicher Förderung werden, wie

Wir hoffen, die Lösung auch von Aufgaben möglich
machen, denen die Staatsgewalt allein in gleichem Umfange
 nicht gewachsen sein würde,“
Das auf Grund dieser Botschaft ergangene erste
jesetz vom 15. Juni 1883 regelte die Krankenzersicherung.
 Das zweite Gesetz vom 6. Juli 1884
jetraf die Unfallversicherung in der Industrie. Auf
3rund dieses Gesetzes, das mit dem 1. Oktober 1885
n Kraft trat, ist die Brauerei- und Mälzerei-Berufsrenossenschaft
 errichtet worden.
Die erste sogenannte konstituierende Generalversammlung
 der deutschen Brauer und Mälzer
and am 1, Februar 1885 nachmittags im Saal der
3uchhändlerbörse zu Leipzig statt,
Auf den Vormittag desselben Tages hatte der
‚ereits seit 1871 existierende Brauer-Bund eine Vor-‚ersammlung
 anberaumt, in der über die Frage beaten
 werden sollte, ob das gesamte deutsche Brauzewerbe
 in einer einzigen Berufsgenossenschaft ver-»inigt
 oder ob zwei besondere Genossenschaften für
Nord- und Süddeutschland gebildet werden sollten.
Der letztere Vorschlag hatte viel Anhänger in nordieutschen
 Kreisen unter Führung des damaligen
‚eiters der Schultheiss-Brauerei, Richard Rösicke.
Jer Präsident des Deutschen Brauer-Bundes, Henrich,
?rankfurt a. M., trat, unterstützt von dem Versiche-'ungsmathematiker
 Dr. Gallus, dem späteren ersten
jeschäftsführer der Berufsgenossenschaft, auf der
/ersammlung energisch für die Errichtung einer
inzigen Berufsgenossenschaft für das ganze Reich
in. Der Vorschlag auf Bildung einer norddeutschen
ınd einer süddeutschen Genossenschaft wurde zuückgezogen.
 Auf der nachmittags stattfindenden
jeneralversammlung wurde einstimmig die Errichung
 einer Reichsberufsgenossenschaft beschlossen,
ı1achdem ein in der Versammlung gestellter Antrag,
ine besondere Berufsgenossenschaft für die Mälze-'eien
 Deutschlands zu gründen, ebenfalls zurücks‚ezogen
 worden war. So wurde das Mälzereirewerbe
 in die Genossenschaft mit eingeschlossen
ınd derselben der Name „Brauerei- und Mälzerei-Berufsgenossenschaft“
 gegeben. Die Versammlung
sprach sogleich ihr Einverständnis damit aus, daß
1. die Mälzereien in eine niedrigere Gefahrenklasse
 zu tarifieren seien als die Brauereien
und daß
die Mälzereien durch je einen Vertreter im
Genossenschafts- und in den Sektionsvorständen
 vertreten sein sollten.

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