Kommerzienrat Dr. Mauritz, Dortmund:
Die Versammlung wählte in den provisorischen alten Grundsatz: „Einer für alle und alle für einen.“
Vorstand folgende Herren: Sie ist eine Zwangsorganisation, d. h. alle Brauereien
Als 1. Vorsitzenden Henrich, Frankfurt; ınd Mälzereien mit ihren Nebenbetrieben müssen
als Seren Senn SD ler Berufsgenossenschaft angehören. Sie ist eine
als Beisitzer Freiherrn von Tucher, Nürnberg: staatliche Einrichtung mit dem Charakter einer
ıls 2. Beisitzer Rösicke, Berlin. Sffentlich-rechtlichen Korporation; sie ist der Ver-In
 die Kommission zur Vorbereitung der Genossen- icherungsträger der staatlichen Unfallversicherung.
schaftssatzung wurden folgende Herren gewählt: Das Reich hat eine ihm zustehende Kompetenz durch
li. Joh. Sedlimayr evtl. Gabriel Sedimayr, München; Gesetz auf die Gesamtheit der in der Berufs-2.
 Munz, Stuttgart; genossenschaft vereinigten Industriellen und Gef
 DO eman ar SWG werbetreibenden übertragen. Die Berufsgenossen-5.
 Reinicke (Mälzer), Halle; schaft hat Selbstverwaltung, d. h. sie ist im Rahmen
5. Henrich, Frankfurt; des Gesetzes bezüglich der Durchführung der Unfall-7.
 Schulz, Halle; ‚ersicherung nach allen Richtungen hin selbständig.
8. Rösicke, Berlin; Dr . z
9. Schrödter, Hamburg; Sie steht dabei unter der Aufsicht und unter der
10. Bier, Dresden; jarantie des Reiches. Die Aufsichtsbehörde, das
Tr EEE N De ; Zeichsversicherungsamt, wacht darüber, daß die
" B (Milz), Schweinkurt, 3Zerufsgenossenschaft sich in ihrem Wirken an die
Der Satzungsentwurf wurde alsdann am 9. Juni vesetzlichen Vorschriften hält. Die Selbstverwal-(885
 im „Eldorado“ in Leipzig einer zweiten General- ung kennzeichnet sich in erster Reihe dadurch, daß
versammlung vorgelegt und angenommen, Danach je Berufsgenossenschaft ihre eigenen Organe und
wurde die Genossenschaft in neun Sektionsbezirke Aunktionäre wählt und bestellt.
singeteilt. Außerdem sollte die Genossenschafts- -
versammlung aus besonders zu wählenden Dele- Das oberste Organ der Berufsgenossenschaft ist
zierten gebildet werden. lie Genossenschattsversammlung, die aus Vertretern
Nachdem die Wahlen der Sektionsorgane und der D elegierten) besteht. Die Vertreter werden nach
Delegierten erfolgt waren, ging dann am 11. August Sektionen gewählt. Jede Sektion wählt für 16
{885 in Frankfurt a. M. 1000 Versicherte aus Brauereibetrieben einen
3rauereivertreter und für je 500 Versicherte aus
die erste ordentliche Genossenschalfts- Mälzereibetrieben einen Mälzereivertreter. Die Geversammlung
 10ssenschaftsversammlung tagt inder Regel einmal im
vonstatten. Von dieser Versammlung wurde der Jahre und hat den Jahresbericht und die Vermögenserste
 Genossenschaftsvorstand gebildet, der. aus Aabrechnung des Genossenschaftsvorstandes ent-[olgenden
 Mitgliedern bestand: gegenzunehmen bzw. zu genehmigen. Sie hat ferner
5, F. Henrich, Vorsitzender. über etwaige Satzungsän derungen
 des Gefahrentarifs, über die
1, Aus dem Braugewerbe: Unfallverhütungsvorschriften
und über die Dienstordnung der
Beamten zu beschließen, sowie
alljährlich den Haushaltsplan
für die Verwaltungskosten der
Berufsgenossenschaft festzustellen.
 — Sie wählt aus ihrer
Mitte den Genossenschaftsvorstand.
 — |
Der Genossenschaftsvorstand
besteht aus 15 Mitgliedern, die
so zu wählen sind, daß jede
Sektion im Vorstand vertreten
ist und daß außerdem die Vor-Die
 Brauerei- und Mälzerei-Berufsgenossenschaft standsmitglieder die drei Betriebsgruppen, nämlich:
nat, wie alle Berufsgenossenschaften, die Haftpflicht Betriebe von mehr als 30 Personen,
des einzelnen Betriebsunternehmers gegenüber Betriebe von 10 bis 30 Personen, ;
seinen Arbeitnehmern auf die Gesamtheit der Be- Betriebe von weniger als 10 Personen
rufsgenossen, die in der Genossenschaft vereinigt repräsentieren. — Außerdem müssen zwei Mitglieder
sind, übernommen. Die Berufsgenossenschaft be- des Vorstandes dem Mälzereigewerbe angehören.
ruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit nach dem Der Vorstand seinerseits wählt wiederum aus seiner