L, 6. Die Brauerei- und Mälzerei-Berufsgenossenschaft.
Mitte den Vorsitzenden und einen I. und II. Stell- Die Sektionen sind mit Wirkung vom 1. Januar
vertreter für denselben, ferner auch den Vorsitzenden 1923 zur Vereinfachung und Verbilligung‘ der Verdes
 Unfallverhütungsausschusses. Das ist ein Aus- waltung zusammengelegt worden in drei, und zwar:
schuß, den der Vorstand zur Beratung über die Sektion I in München, Karlstr. 93 (für Süddeutschland) ;
Fragen der Unfallverhütung bildet und dem außerdem Sektion II in EI) Se 219/220 (für Nordauch
 noch eine Anzahl von Herren (Betriebsleiter ‚Geutschland);
und Betriebsingenieure) angehören, die nicht Mit- Sektion IM Westdeutschland). sche Str. 9 (für Nordglieder
 des Genossenschaftsvorstandes sind. Der Versicherungsbestand der Berufsgenossen-Sämtliche
 Wahlen, sowohl der Vertreter wie der schaft seit dem Jahre 1885 ergibt sich aus nach-Vorstandsmitglieder
 erfolgen auf fünf Jahre. Der stehender Tabelle:
Vorstand seinerseits bestellt die zur Durchführung Versicherungsbestand in den Tahren 19°E hie 1097
der Geschäfte notwendigen Beamten. Sn
Die Sektionen haben Sektionsversammlungen, die
aus sämtlichen Mitgliedern der Sektionen bestehen.
Die Sektionsversammlung wählt ihrerseits den
Sektionsvorstand. Jeder Sektionsvorstand hat zwölf
Mitglieder, von denen zwei wiederum ausschließlich
Mälzer sein müssen. Der Sektionsvorstand wählt
seinerseits den Vorsitzenden der Sektion und seine
beiden Stellvertreter.
Außerdem wählt die Genossenschaftsversammlung
noch einen Ausschuß zur Prüfung und Abnahme der
Jahresrechnung, bestehend aus drei Vertretern zur
Genossenschaftsversammlung und drei Ersatzmännern.
 Dieser Ausschuß prüft die Bücher und
Belege der Berufsgenossenschaft und erstattet darüber
 auf jeder Genossenschaftsversammlung eingehenden
 Bericht.
Die eigentliche Leitung der Berufsgenossenschaft
liegt in den Händen des Vorsitzenden, der die Genossenschaft
 nach außen vertritt. Der Vorsitzende
hat als solcher auch sämtliche verbindliche Schriftsätze
 verantwortlich zu zeichnen und er hat in allen
Zweifelsfragen die oberste Entscheidung, sofern er
nicht diese Fragen vor den Genossenschaftsvorstand
als solchen bringen will.
Die eigentliche Verwaltung der Berufsgenossenschaft
 wird geleitet sowohl in der Zentrale, wie auch
in den Sektionen von festangestellten Direktoren, die
ihrerseits wieder Stellvertreter und das notwendige
Büropersonal zur Verfügung haben.
Die Berufsgenossenschaft ist im Jahre 1885 mit
9 Sektionen
gegründet worden, und zwar: ;
Sektion 1: Elsaß-Lothringen (Sitz Straßburg;
Sektion 2: Baden und Pfalz (Sitz Karlsruhe);
Sektion 3: Württemberg und Hohenzollern (Sitz Stutt-San
 und Schwaben (Sitz München);
Nordbayern (Sitz Nürnberg);
Ystdeutschland von Hamburg bis Ostpreußen
’Sitz Berlin); .
Provinz Hannover, Oldenburg, Braunschweig,
Anhalt, Bremen und Regierungsbezirk Magdeburg
 (Sitz Magdeburg);
Freistxat Sachsen ‚und zwei Drittel der Provinz
 Sachsen sowie Thüringen (Sitz Leipzig);
Westfalen, Hessen-Nassau und Großherzogtum
 Hessen (Sitz Dortmund).

51 744
61 562
68 524
67 123
70 617
72517
76 828
79 552
83 492
89 413
91 289
95 108
92 995
96 948
97 682
100 908
L06 471
L06 199
109 597
108 565
112 389
L10 218
106 085
111 286
110559
118 508
116 199
117 078
103 462
82 046
72 700
61379
58 636
72 544
68 420
70 699
73 082
54 000 1)
69 832
81 542
84 508
ı 87 097

1) Schätzungsweise, da für 1928 Lohnnachweisungen nicht eingefordert
worden sind.

Auf diese Mitglieder sind nach dem Gesetz in jedem
Jahre die Ausgaben umgelegt worden, die sich im
vorhergehenden Jahre bei der Berufsgenossenschait
örgeben hatten.