I., 6. Die Brauerei- und Mälzerei-Berufsgenossenschaft,

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zu sorgen hatte. Sie hat damit für die schnelle
und gute Wiederherstellung der Unfallverletzten
durch Spezialärzte bzw. durch Unterbringung in
Spezialkliniken außerordentlich segensreich gewirkt
und andererseits auch auf die Höhe der zu bewilligenden
 Rente vermindernd gewirkt. Die
Sektion II ist dann im Jahre 1924 dazu übergegangen,
in Berlin für die Verletzten der Brauerei- und
Mälzerei-Berufsgenossenschaft eine eigene Unfallstation
 (Ambulatorium) zu errichten, in der sämtliche
Verletzte aus dem Bezirk Berlin und Umgebung
sofort nach dem Unfall auf Kosten der Berufsgenossenschaft
 sachgemäß behandelt werden.
Die Renten der Unfallverletzten
und ihrer Hinterbliebenen werden festgesetzt von den
Sektionen, und zwar besteht in jeder Sektion ein
Peststellungsausschuß, der gebildet wird aus dem
Vorsitzenden des Sektionsvorstandes oder einem
Mitgliede des Sektionsvorstandes als Vorsitzenden,
einem der Sektion angehörenden Unternehmer als
Arbeitgeber und einem bei der Sektion versicherten
Arbeitnehmer. Diese Kommission wird von den
Sektionsvorständen gewählt.
Die wichtigste Aufgabe der Berufsgenossenschaft
ist es, nicht die Unfälle zu entschädigen, sondern
Unfälle zu verhüten.
Zu dem Zwecke hat die Berufsgenossenschaft besondere
 Unfallverhütungsvorschriften herausgegeben,
die sowohl für Arbeitgeber, wie für Arbeitnehmer
gelten und ausführlich alle Einrichtungen, Geräte und
Maschinen des Brauerei- und Mälzereigewerbes vom
unfallsicheren Standpunkt aus behandeln. Diese
Vorschriften sind von der Genossenschaftsversammlung
 beschlossen und vom Reichsversicherungsamt
genehmigt worden. Sie sind für alle Unternehmer
bindend. Die Berufsgenossenschaft läßt, wie das
Gesetz es vorschreibt, die bei ihr versicherten
Brauerei- und Mälzereibetriebe fortgesetzt durch
technische Aufsichtsbeamte (Ingenieure) auf die Beachtung
 und sorgfältige Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften
 kontrollieren. Über jede
Revision der Betriebe hat der Aufsichtsbeamte ein
Protokoll aufzunehmen, das dem Sektionsvorstand
vorzulegen ist. Wenn ein Unternehmer {fortgesetzt
gegen die Unfallverhütungsvorschriften verstößt,
wird er auf Antrag der Sektion vom Genossenschaftsvorstand
 in Strafe genommen. Die Unfallverhütung

 ist im Laufe der Jahre immer mehr zur
vichtigsten Aufgabe der Berufsgenossenschaft gevorden.
 Der oben erwähnte, vom Vorstand besonders
rebildete Unfallverhütungsausschuß läßt sich mehrere
Male im Jahre auf gemeinsamen Sitzungen von den
echnischen Aufsichtsbeamten über den Stand der
Jnfallverhütung in dern versicherten Betrieben Beicht
 erstatten. Er berät zugleich auch über neue
vichtige Erfindungen auf diesem Gebiet,
So ist die Berufsgenossenschaft eine alle Mitzlieder
 des Brauerei- und Mälzereigewerbes umassende
 öffentliche Stelle, die naturgemäß in ihrer
ımfangreichen Statistik über die versicherten Beriebe,
 die versicherten Arbeiter, die Löhne, die Unälle
 und die Entschädigungen ein wertvolles Material
jammelt und bearbeitet, das über die wirtschaftliche
Intwicklung des Gewerbes ein zuverlässiges Bild
;rgibt. Die Berufsgenossenschaft vereint die Unterıehmer
 aber auch weit über das Gebiet der Unfallversicherung
 hinaus. Sie bringt auf ihren Genossenschaftsversammlungen
 und Sektionsversammlungen,
auf den Vorstandssitzungen und Unfallverhütungs-Ausschüssen
 die Unternehmer aus dem Süden und
Norden zu regem Gedankenaustausch und zu näherer
*ühlungnahme zusammen. Die Mitglieder der
Irgane lernen sich durch die gemeinsame Arbeit für
lie Berufsgenossenschaft näher kennen und es
yerden vielfach auch im Anschluß an diese rein beufsgenossenschaftlichen
 Angelegenheiten wirtschaftiche
 Fragen erläutert und besprochen. Die Fühlungjaahme
 war von besonderer Bedeutung vor Gründung
ler wirtschaftlichen Verbände der Betriebsunternehmer.

Die berufsgenossenschaftliche Arbeit hat im Laufe
ler Jahre auch dazu geführt, daß für die Gesamtheit
ler Berufsgenossen eine besondere berufsgenossenichaftliche
 Haftpflichtversicherungsanstalt errichtet
vorden ist, die die Mitglieder der Berufsgenossenschaft
 zu billigeren Sätzen, wie es die privaten Veräicherungsgesellschaften
 tun, gegen Haftpflicht veräichert.
 Auch die Haftpflichtversicherungsanstalt
ıntersteht der Aufsicht des Reichsversicherungsamts.
Sie hat in den fünf Jahren ihres Bestehens segens-‚eich
 gewirkt. Sie umfaßt jetzt einen Versicherungsjestand
 von 1388 Versicherungen, 624 Betriebs-‚ersicherungen
 und 764 Einzelautoversicherungen
mit einer jährlichen Prämieneinnahme von zusammen
500 000 RM.