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und Aufsaugung zu schützen“ ist, und wenn auch der
Ruf nach dieser Staatshilfe und Staatseinsicht ansichts
 der gefahrvollen Wirtschaftsentwicklung sich
immer lauter erhebt, so darf man sich doch darauf
allein nicht verlassen. Im politischen Leben sind die
Verhältnisse oft zwingender und lassen nicht immer
den nötigen Raum und den guten Willen für die
dringendsten Erkenntnisse. Gerade aber der braugewerbliche
 Mittelstand hat wegen seiner innigen
Verflechtung mit dem gesamten Wirtschaftsleben
ein besonderes Recht auf Berücksichtigung seiner
Belange. In Wahrheit muß er aber mit größter Besorgnis
 zusehen, wie seine Erwartungen meist ge-‘äuscht
 sind. Die öffentlichen Körperschaften in
Gesetzgebung und Verwaltung schlagen Wege ein,
die Schlimmstes befürchten lassen. Die ständige
Beunruhigung des Braugewerbes mit neuen Steuern
oder auch die Lasten aus vielfach mißverstandenem

I, 8. Der braugewerbliche Mittelstand. \
sozialen Gefühl türmen Hemmnis auf Hemmnis. Hierınter
 leidet ganz besonders wiederum der ohnehin
chon schwer bedrohte braugewerbliche Mittelstand.
Im aus der Fülle der sich drängenden Fragen nur ein
beispiel anzuführen, sei auf das: problematische
Schankstättengesetz hingewiesen, das mit seinen belenklichen
 Knebelungsversuchen sich gerade für das
nittelständische Braugewerbe verhängnisvoll ausvirken
 muß. .
Bei der unzulänglichen Staatshilfe ist es für jeden
fenner der tatsächlichen Verhältnisse eine bange
jorge, einen so gesunden Zweig des staatserhaltenıen
 Mittelstandes vor den rücksichtslosen Amerikaüsierungstendenzen
 rein kapitalistisch eingestellter
iruppen zu bewahren. Der Mittelstand muß sich
laher vor allem auf sich selbst besinnen und mit
rrößter Umsicht und Sparsamkeit eigene Initiative
ınd Schönpferkraft entwickeln.