98_ Kommerzienrat Max Kirschner, Tegernsee:
Versuchssude im normalen Brauereibetrieb möglich ier Tschechoslowakei schon seit längeren Jahren
wären; weiter kommt hinzu, daß es im normalen ınd mit größtem wirtschaftlichen Erfolg dazu ge-Brauereibetrieb
 außerordentlich schwierig ist, bei dührt, die Herkunftsbezeichnung der Hopfen unter
mehreren Versuchssuden alle Bedingungen zu er- esten gesetzlichen Schutz zu stellen (Provenienzfüllen,
 die nötig sind, um die Ergebnisse der Parallel- esetz), und sie hat in Bayern zur Bildung der soversuche
 vergleichbar zu gestalten. Dies kann auf r:enannten Siegelbezirke, zur Zeit allerdings noch
aäiner kleinen, laboratoriumsmäßig eingerichteten hne gesetzliche Unterlage, geführt. Die Bevor-Apparatur,
 die aber mit allen Mitteln des Groß- "ugung der geschützten Bezirke durch die Käufer
detriebes ausgestattet ist, viel leichter und mit ge- ann aber auch dazu verleiten, durch falsche
fingen Kosten erreicht werden. Aus diesem Grunde Deklaration, durch Beimischung minderwertiger
ist es zu begrüßen, daß Herr Professor Meindl von orten dem Käufer bessere Qualität vorzutäuschen
der Hochschule Weihenstephan, dem eine vollständig nd dadurch von ihm höhere Preise zu ereingerichtete
 Laboratoriumsbrauerei zur Verfügung vielen. Ein sicheres Erkennen der verschiedensten
steht, sich unter finanzieller Beihilfe des Deutschen ’rovenienzen ist dem erfahrenen Fachmann selbst
und Bayerischen Brauerbundes mit seinen Mit- lann kaum möglich, wenn er sie nebeneinanderarbeitern
 in den Dienst der Hopfenforschung stellte iegen hat. Aus Mischungen, besonders in geınd
 sich bereit erklärte, wichtige Fragen auf dem reßtem Zustande (Büchsen, Ballots), oder nach
Gebiete der Hopfenchemie, deren Lösung im Groß- ingerer Lagerung ‘die Provenienz mit absoluter
betriebe nicht möglich ist, in Angriff zu nehmen. Sicherheit festzustellen, ist selbst dem erfahrensten
Selbstverständlich sind auf diesem schwierigen Ge- "achmann nicht möglich. Dazu kommt weiter, daß
diete nicht von heute auf morgen Ergebnisse zu er- n den verschiedensten Hopfenanbaugebieten auch
hoffen. Es wird jahrelanger, zielbewußter Arbeit be- remde, nicht bodenständige Sorten gepflanzt
dürfen, um etwas Licht in die noch dunklen Gebiete vurden, die ihre .Heimateigenschaften oft lange
der Hopfenchemie zu bringen. | lahre bewahren, und daß Klima, Lage, Wetter und
. &gt;flanzenbehandlung selbst auf dem gleichen Anbau-Hopfeneinkauf,
 Hopfenhandel, Provenienz- rebiete die gleichen Sorten in den Eigenschaften
bezeichnung. ;tark differenzieren können. Diese Schwierigkeiten
Hat der Brauer für die von ihm gewünschten Bier- nd die bei einem unehrlichen Vorgehen iür den
sorten sich seine Erfahrungen über die geeignetsten Tländler erzielbaren hohen Gewinne sind schon seit
Hopfen gebildet, so kommt natürlich sehr viel darauf ılter Zeit Gegenstand des Streites und Kampfes
an, daß er beim Einkauf auch die gewünschten wischen den Hopfenbauern und Brauern einerseits
Hopfen erhält. Der sicherste Weg dazu ist allerdings ınd dem Handel anderseits. Sie führten vielfach
der direkte Einkauf. Bei guten Platzkenntnissen und u Anklagen gegen den Handel, besonders in der
aigenem sicheren Urteil, allerdings auch unter der Vachkriegszeit, und endlich zu der Forderung an
Voraussetzung entsprechender Zahlungskraft, bringt ‘en Reichstag, daß auch in Deutschland durch
lieser dem Brauer große Vorteile. Der Käufer kann jesetz die Herkunft des Hopiens (Provenienz) gejeden
 Zweifel über die Herkunft des Hopfens durch chützt werden solle.
zigene Anschauung beseitigen, er hat Gelegenheit, die Schon Mitte bis Ende des 19. Jahrhundert wurden
verschiedenen Erzeugnisse eines bestimmten Anbau- ;pnliche Beschuldigungen erhoben. So bildete sich
gebietes nebeneinander und im Originalzustand und non 1865 in Kulmbach ein Hopfenkonsumverein
in größeren Mengen zu vergleichen, er ist nicht VON nit der Aufgabe, „den Brauern gute Hopfen zu
ner bestimmten Lage abhängig, sondern kann sich ‚erschaffen und dem vielen Schwindel vorzuaus
 verschiedenen Lagen, die ihm am besten er- ‚eugen“. Diese Genossenschaft forderte gleichfalls
scheinenden Sorten auswählen. Nicht jeder Brauer rom Reichstag ein Verbot des Mischens bayest
 jedoch dazu in der Lage. Er wird dann auf die scher Hopfen mit solchen anderer Länder. Gegen
Hilfe eines sachkundigen Einkäufers oder auf den |;0se Forderung wandte sich die Handels- und Ge-Bezug
 über den Handel aNgEWIESEN SEIN, Der letztere verbekammer in Mittelfranken mit der Begründung,
NE Seizt Vor allem nicht HUF große Sachkenntnis, ‚ein Verbot der Mischung werde in erster Linie die
A absolute Kanimännische Ehrlichkeit uud yayerischen Hopfenbauern schädigen“. Diese Ein-D
 SO CS an 5 VOTANS- stellung begegnete aber in der Fachpresse wie in der
a herkommensgemäß mit jedem Hopfen durch T heftigem Widerspruch
Siegel geschützter oder sonst bekannt guter Lagen ARSSPEUSSE 8 )
auch ganz bestimmte Qualitätsbegriffe verbunden Die Berliner Wochenschrift für Brauerei erhob
werden, so hat sich aus jahrzehntelangem Handels- 11891 entschiedenen Widerspruch gegen die von der
zebrauch die Bezeichnung der Hopfen nach ihrer Mnittelfränkischen Handelskammer behauptete Un-Herkunft
 (Provenienz) auch gleichzeitig als Quali- ntbehrlichkeit des Hopfenmischens beim Honfentätsbegriff
 eingebürgert. Diese Handelssitte hat in 1ändler und erklärte: