124 Kommerzienrat Dr. K. A. Lange, München:
Da auch im Kraftwagenverkehr ein hoher Anteil “ückgesandte Gebinde schon vorn einer Menge vort
an den Gesamtkosten auf den Arbeitslohn entfällt, 000 kg ab zum Satz der Tarifklasse F zurückist
 man seit einiger Zeit dazu übergegangen, auf rusenden, ferner wird für den leerer Rücklauf privatbestimmten,
 regelmäßig befahrenen Strecken statt :igener Bierwagen, wie für alle privateigenen Wagen,
der selbsttragenden Fahrzeuge nunmehr Schlepper - ohne Rücksicht. auf‘ die Entfernung — lediglich
verschiedenster Art zu verwenden und einen Pendel- :ine Gebühr von 5.— RM erhoben; endlich kann Bier
betrieb einzurichten. Sein Hauptvorteil besteht darin, ls Stückgut zu den Sätzen des gewöhnlichen Frachtlaß
 weniger Autos benötigt werden, weil während zutes eilgutmäßig befördert werden.
der Zeit des Auf- und Abladens der Schlepper — im Trotz aller dieser „Vergünstigungen“ stellen sich
Gegensatz zum stillstehenden Auto — schon wieder ie Bahnfrachten einschließlich der Rücksendung der
sine neue Ladung heranfahren kann. ıeeren Fässer immer noch viel zu hoch; sie betragen
Während sich der Anteil des Lohnes beim Benzin- z.B. (Stand vom April 1929) je Hektoliter Bier:
Auto nebst Mitfahrer auf etwa 38—42 % der Gesamtkosten
 beläuft und beim Elektrowagen auf etwa
52—54 %, beläuft sich beim Pferdefuhrwerk der Anteil
 des Lohnes an den Gesamtkosten auf etwa
57—59 %.
Für Versand auf weite Strecken hat
die Bahn
ein Monopol. Ihr Verhalten kann von grundlegendem
Einfluß werden auf die Möglichkeit und auf die Gestaltung
 des Bierversands. Einen alten Anlaß zur
Klage geben die hohen Eisenbahntarifsätze.‘ Zwar ist
nach dem Krieg das Bier, das früher in der höchsten
Tarifklasse befördert wurde, in die Tarifklasse B
aingereiht worden, doch bedeutet auch dieser relative
Vorteil eine absolute Verteuerung, wie nachfolgende
Ziffern zeigen:

Kühlwagen
ıcht nur auf eigene Kosten zu beschaffen (die bayeischen
 Versandbrauereien besitzen ihrer etwa 1500),
sondern auch für die Kosten des Unterhalts aufzusommen,
 Sofern die Brauereien nicht — und solche
Fälle sind in der Praxis außerordentlich selten —
der Bahnverwaltung ein Verschulden ‚an der Beschädigung
 eines Wagens nachweisen können. Det
auf den Rechnungen angebrachte ominöse Stempel
‚bahnseitiges Verschulden liegt nicht vor“ lädt den
3rauereien praktisch die Vornahme sämtlicher Reyaraturen
 auf,
Besonders unangenehm wird es empfunden, daß
jeuerdings nur noch Bierwagen mit einer Ladeähigkeit
 von 15 Tonnen eingestellt werden dürfen,
ine Wagengröße, die bei einer großen Zahl der vorsommenden
 Verladungen nicht voll ausgenützt
verden kann.
Naturgemäß kann die Bahn den Bierversand
vesentlich fördern durch günstige Fahrtenpläne für
len Biertransport, durch rasche Abwicklung der Veradung,
 durch nicht allzu genaue Einhaltung der
\nnahmezeiten der Ladungen, insbesondere an den
/ortagen der Sonn- und Feiertage. durch rasche
Intladegelegenheit usw.
Für Verluste während der Fahrt haftet die Bahn
mr dann, wenn sie ein Verschulden trifft oder wenn
or Antritt der Fahrt bahnamtliche Verwiegung vorzenommen
 worden ist. Dieses Verfahren ist zu zeitaubend
 und zu kostspielig, als. daß es ständig ansewandt
 werden könnte. Im allgemeinen laufen die
"ransporte pünktlich und ohne schwerwiegende Verzz



0 t 15 t
Klasse B
1914 1928
je 100 kg
Dfo. Pfo,

p=Unterschied


in 9%

25 38 52,0
50 42 63 50,0
00 72 118 63,9
200 | 182 208 57,6
Mm 312 415 33,0

Eine Zeitlang ist für Biertransporte auf Entfernungen
 von über 250 km durch den Ausnahmetarif 9
ne gewisse Erleichterung insofern gewährt worden,
als für die anstoßenden Entfernungen wesentlich
zeringere Sätze angewandt wurden. Durch zweimalige
 Tarifherabsetzungen und die 11lprozentige
Tariferhöhung vom 1. Oktober 1928 wurde diese „Verzünstigung‘“
 aber so verwässert, daß sie heute erst
auf Entfernungen von mehr als 642 km gewährt wird.
l. h, also praktisch kaum wirkt. .
Eine gewisse Vergünstigung gewährt der Seehafen-'arif
 (A. T. 36); er gewährleistet den Brauereien der
wichtigsten süddeutschen Bierversandstädte die nämlichen
 Tarife, die sie bei Benutzung des Weges über
Triest zu bezahlen hätten, er ist also ein reiner
Konkurrenztarif.
Allerdings genießen die Brauereien als besondere
Vergünstigung. das Recht. leere. in Kühlwagen zu-