t50 Dr. Werner Feilchenfeld, Berlin:
schäftigten Personen sind, die besten Falles als hanlelsgerichtlich
 eingetragene Einzelfirmen bestehen.
Einen anderen Anhaltspunkt bietet die Umsatzsteuerstatistik,
 aus der wenigstens die Höhe des umzeschlagenen
 Kapitals ersichtlich ist. Nach einer
Statistik aus 1927 haben 206 106 Betriebe des Gastwirtsgewerbes
 2,7 Milliarden RM. im Jahre umgesetzt
 und rund 20 Millionen Umsatzsteuer entrichtet.
 Für die Gesamtheit der 255918 Betriebe
wird die Umsatzsteuer auf 25 Millionen RM.
geschätzt.
3. Die Rentabilität des Gastwirtsgewerbes.
Die Frage der gegenwärtigen Rentabilität des Gastwirtsgewerbes
 wird in den verschiedenen Teilen
dieses Gewerbezweiges nicht einheitlich sein. Für
die Kleinbetriebe liegen statistische Unterlagen naturzemäß
 nicht vor. Gegen das Vorhandensein einer
zesunden Prosperität spricht aber im allgemeinen die
zroße Anzahl der Zwergbetriebe, der hohe Anteil an
beschäftigten Familienmitgliedern sowie die von den
Gastwirten beklagte hohe Verschuldung an die
Brauereien, alles sichere Anzeichen dafür, daß der
Betrieb nur schwer seinen Inhaber ernährt.
Für größere Betriebe des Hotelgewerbes scheint
die Lage aber nicht besser zu liegen. In der Untersuchung
 von Kretzschmer („Gewinn- und Verlustrechnungen
 deutscher Hotel-Aktiengesellschaiten“‘,
Deutsche Hotel-Nachrichten Nr. 71/1928) wird für
10 Aktienunternehmungen des Hotelgewerbes nachzewiesen,
 daß sich in den Jahren 1924 bis 1926
36 bis 38 Gesellschaften nicht in der Lage sahen,
Dividenden auswerfen zu können. Bei weiteren 35 Gesellschaften,
 die noch aus der Vorkriegszeit
stammten, gaben nur 10 bis 14 Gesellschaften
Dividende, und zwar zwischen 3 bis 12 %. Dagegen
mußten auch bei diesen alten Betrieben 21 bis 25 Gesellschaften
 in den drei Jahren dividendenlos bleiben.
Einen bemerkenswerten Beitrag zu dieser Frage
‚‚jefert der ausgezeichnete Vortrag des bekannten
3adener Hoteliers Alfred Brenner anläßlich der
8, Hauptversammlung des Reichsverbandes der deutschen
 Hoteliers in Baden-Baden im September 1928.
3renner ist der Ansicht, daß die wirtschaftliche Lage
des Hotelgewerbes schon vor dem Kriege nur eine
sehr geringe Verzinsung des investierten Kapitals gestattete.
 Nach Kriegsschluß brachten dann Inflationsiolgen
 und die Arbeitszeitgesetzgebung eine weitere
30 erhebliche Verschlechterung der Rentabilität, daß
mit stillschweigender Duldung die Arbeitszeitjestimmungen
 bei den mittleren und kleinen Hotels
nicht eingehalten wurden, da sonst die Betriebe geschlossen
 hätten. Die Höhe der zu allem noch auförlegten
 steuerlichen Lasten beziffert
Brenner in den von ihm untersuchten Hotels auf
14 % gegen 600 % im Jahre 1913. Die Steuern er-"orderten
 in mittleren Saisonhotels mit einem

’ersionspreis von 9 bis 14 RM. allein 2 bis 3 RM., in
‚roßen Saisonhotels sogar 4,50 bis 6 RM. und in den
iroßstadthotels 2,50 bis 3 RM. Letztere stehen sich
vegen der höheren durchschnittlichen Besetzungsuote
 besser. Ein Vergleich mit gleichartigen
ichweizer Hotels zeigt, daß in Deutschland der Anteil
ler Steuern am Umsatz 8 bis 12 % beträgt gegen
26 bis 4,7% in der Schweiz. Man kann deshalb
brenner darin beipflichten, daß die wirtschaftliche
„age des Hotelgewerbes besorgniserregend ist und
m Regelfall keine Verzinsung des investierten
Capitals gestattet. Das gleiche dürfte auch für die
Mehrzahl der reinen Schankstätten durch die obigen
%7eststellungen erwiesen sein.

I. Die Zukunitsaussichten des Gastwirtsgewerbes.
Wie sind nun gegenüber dieser schlechten Lage
ies Gastwirtsgewerbes die zukünftigen Aussichten!
3ine Besserung des gegenwärtigen Zustandes kann
n. E. nur durch ein Zusammenwirken aller nacholgenden
 Faktoren überhaupt hervorgebracht
verden:
1. Lockerung des Druckes von behördlichen
Vorschriften und Abgaben,
2. Förderung des Fremdenverkehrs,
3. Verbilligung der Zinssätze des Leihkapitals.

Eine Aufzählung aller behördlichen Vorschriften,
velche— von den Schankkonzessionen angefangen—
‚as Gastwirtsgewerbe belasten, erübrigt sich an dieser
xtelle,. Das Gewerbe steht, wie Glücksmann in dem
istorischen Teil seines Werkes über das Gaststättenvesen
 (Stuttgart 1927) zeigt, vom Beginn seiner Enttehung
 an. unter der behördlichen Bevormundung.
m Zeitalter moderner Aufklärung und Fürsorge ist
jerzu der Kampf der Alkoholgegner gekommen,
lie im Interesse einer Erhöhung der Volks-‚esundheit
 die Trockenlegung Deutschlands ertreben.
 Als Etappe hierzu wurde auch bei uns zuächst
 das Gemeindebestimmungsrecht vorgechlagen,
 das mit der Begründung lokaler Einfluß-:ahme
 des einzelnen zur Entscheidung der Alkoholrage
 einer partiellen Einführung der Trockenlegung
len Weg ebnen sollte. Welche volkswirtschaftlichen
*olgen sowohl das Gemeindebestimmungsrecht als
uch die völlige Trockenlegung für das gesamte
jastwirtsgewerbe und die mit ihm verbundenen Geverbezweige
 herbeiführen würde, ist so oft erörtert
vorden, daß eine Wiederholung unnötig ist. Es sei
‚ur darauf hingewiesen, daß das schon vielfach zeitveise
 überwiegende Verhältnis der Kleinbetriebe
92,7 %) den verbotenen Ausschank von Alkohol
selbstverständlich dann zu teueren Preisen bei
chlechter Qualität, wie in allen Prohibitionsländern)
‚anz besonders begünstigen würde, da nur der Großıder
 Mittelbetrieb wirksam überwacht werden kann.