IV. 2. Schankstättengesetzgebung.

Li

A4aß die betreffenden Klagen von interessierter Seite, nämlich
von der Abstinenzbewegung, systematisch vorbereitet und zusammengestellt
 waren. Der Entwurf enthielt die allgemeine
Einführung des Bedürfnisnachweises sowie Verbotsbestimmungen
 gegen den Ausschank geistiger Getränke an Jugendliche
and Betrunkene.

vachsen der Likörstuben usw. beschränkte sich von vorn-„‚erein
 im wesentlichen auf einige wenige große Städte. Auch
uer war die Erscheinung zeitlich bedingt und beschränkt durch
lie Psychose der Nachkriegszeit und den Taumel der Inflation.
Ait Wiederkehr normaler Verhältnisse mußten die beınstandeten
 Auswüchse von selbst verschwinden. Dies ist
lenn auch tatsächlich der Fall gewesen. Nach der Stabilijerung
 versiegte der Zustrom des Publikums, der den Likörtuben
 usw. zu einer vorübergehenden Scheinblüte verholfen
atte. Die betreffenden Lokale gingen in der Mehrzahl zurunde
 oder mußten sich auf einen solideren Betrieb umstellen.
Vährend der Bierkonsum sich hob, ließ. der Verbrauch an
tarken alkoholischen Getränken fühlbar nach. Es zeigte sich
jer von neuem, daß der mäßige Biergenuß das wirksamste
jegengewicht gegen das Überhandnehmen des Schnapskonsums
ildet, In diesem Sinne erfüllt das Bier eine wichtige sozialıygienische
 Mission, Durch eine Verschiebung des Schnaps-‚onsums
 zum Bierkonsum hin werden jedenfalls günstigere
ınd nachhaltigere Wirkungen für die Volksgesundheit ge-‚eitigt,
 als durch alle gesetzgeberischen Experimente auf dem
jebiet des Schankstättenwesens, die auf eine mehr oder
ninder gewaltsame Abdrängung der Konsumenten von altingewurzelten,
 unschädlichen und liebgewordenen Lebensrewohnheiten
 hinauslaufen.

Zur Verabschiedung gelangte der Entwurf nicht,
weil der Finfluß der Abstinenten im Parlament in der
damaligen Zeit noch recht gering war. In der Folgezeit
 wurde dieser Einfluß systematisch verstärkt.
Die von den Abstinenten betriebene Wühlarbeit fand
ihren Niederschlag in zahlreichen Petitionen und Anträgen,
 mit denen der Reichstag überschüttet wurde.
Durch die eingegangenen Anträge wurden Erörterungen
 veranlaßt, die dann in die amtlichen Drucksachensammlungen
 übergingen und so einen gewissen
Fundus an Material lieferten, auf welches bei Gelegenheit
 immer wieder zurückgegriffen werden
konnte. Im Jahre 1914 war die Entwicklung soweit
vorgeschritten, daß ein neuer Entwurf eingebracht
werden konnte (25. Februar 1914); diesmal war es
der Kriegsausbruch, der eine weitere Behandlung
und Verabschiedung des Entwurfs verhinderte.

Resolutionen.
Unter dem Eindruck der erwähnten Zeiterschei-Jung
 kamen im Reichstag und PReichsrat verschiedene
 Resolutionen zustande, in welchen unverzügliche
 Abhilfe auf gesetzlichem Wege gefordert
vurde. Der Reichstag nahm am 25. Januar 1922 auf
nen mündlichen Bericht des Bevölkerungspoliischen
 Ausschusses folgende Entschließung an:
Die Reichsregierung zu ersuchen,
1. den Gesetzentwurf gegen den Alkoholmißbrauch dem
Reichstag bei seinem Wiederzusammentritt yorzulegen;
2. mit den Ländern in Verbindung zu treten, um dem Überkandnehmen
 von Bars, Dielen, Likörstuben, sogenannten
„Familienrestaurants“ in den oberen Stockwerken
schonungslos entgegenzutreten;
3. dem Drängen auf weitere Verlängerung der Polizeistunde
 von Reichs wegen nicht nachzugeben;
1. das Überwuchern der Alkoholreklame bei den Reichsbahnen
 nicht zuzulassen, N
Der Reichsrat hat aus den gleichen Erwägungen
n seiner Sitzung vom 6. April 1922 die Reichs-'‚egierung
 ersucht, „weitere Maßnahmen ins Auge zu
assen, die geeignet sind, dem übertriebenen und
irgerniserregenden Luxus und Aufwand, insbesonlere
 der immer mehr um sich greifenden Völlerei
ınd Schlemmerei, der Vergeudung von Ilebensvichtigen
 Nahrungsstoffen zur Herstellung reiner
jenußmittel und der fortschreitenden Umwandlung
ron Wohn- oder gewerblichen Räumen in Luxuszaststätten
 wirksam entgegenzutreten“.
Notgesetz,
Einem Teil dieser Forderungen wurde durch Einringung
 des sogenannten Notgesetzes im Januar
923 entsprochen. In diesem Gesetz wurden eine
deihe von Fragen geregelt, die miteinander in gar
ceinem sachlichen Zusammenhang standen und die
ıur das eine gemeinsam hatten, daß sie in der
lamaligen Zeit als besonders dringlich angesehen
vurden. Außer den im folgenden zu besprechenden

Nachkriegszeit.
In der Nachkriegszeit nahmen die Abstinenten ihre
Propaganda unter wesentlich günstigeren Bedingungen
 wieder auf. Die Taktik blieb dieselbe wie
vor dem Kriege. Vereinzelte Mißstände wurden gesammelt,
 aufgebauscht und verallgemeinert. Parlamente
 und Miristerien wurden mit Bitten und Anträgen
 bestürmt. Der Reichstag ließ sich zur Fassung
von Resolutionen drängen, durch welche neue gesetzliche
 Maßnahmen gefordert wurden. Die Regierung
mußte ihrerseits dem Drängen des Reichstages Folge
geben und den gewünschten Gesetzentwurf schließlich
 vorlegen. So kam es zur Einbringung des sogenannten
 „Notgesetzes‘“ vom 24. Februar 1923 SOwie
 des ersten Entwurfs des Schankstättengesetzes
vom 6. Juni 1923.
Den Bestrebungen der Abstinenten kamen die während der
Inflation hertschenden eigenartigen Zeitverhältnisse zustatten.
Während der Inflation hatten sich in der Tat auf dem Gebiet
des Schankstättenwesens gewisse Mißstände herausgebildet,
die darin bestanden, daß eine auffällige Zunahme der Likörstuben,
 Bars und Dielen zu verzeichnen war. Die Art des in
liesen Lokalen betriebenen Aufwandes lenkte die öffentliche
Aufmerksamkeit auf sich und erregte allenthalben Anstoß, zumal
 die Masse der Bevölkerung unter besonders erschwerten
Lebensbedingungen zu. leiden hatte, Als so begründet das
Ärgernis, das hier genommen wurde, anerkannt werden muß,
so ist doch auf der anderen Seite festzustellen, daß die Gefährdung-
 der Volksmoral und Volksgesundheit, die durch das
Anwachsen jener Lokale herbeigeführt werden sollte, gerade
hinsichtlich der schädlichen Wirkungen des Alkohols mit
augenscheinlicher Absichtlichkeit überschätzt wurde. Die betreffenden
 Lokale spielten nicht nur zahlenmäßig eine verhältnismäßig
 sehr geringe Rolle, sondern auch die Anzahl der in
ihnen verkehrenden Personen und die Menge der verbrauchten
geistigen Getränke hielt sich im Vergleich zu der Gesamtheit
des Konsums in ganz engen Grenzen, Keinesfalls konnte behauptet‘
 werden, daß die große Masse der Bevölkerung durch
den in jenen Lokalen betriebenen Alkoholverbrauch in nennenswerter
 Weise in Mitleidenschaft gezogen wurde. Das An-