Dr. Rudolf Dührssen, Berlin:

bedeutet an sich schon, sie unter Übergehung des Konsumenten,
1. h. durch polizeiliche Bevormundung, entscheiden zu wollen.
Jede verwaltungsmäßige Entscheidung über die Bedürfnisfrage
st aber im Grunde genommen willkürlich. Es erscheint grundsätzlich
 verfehlt, den Verwaltungsbehörden weitgehende
Kompetenzen einzuräumen, die auf derart unsicheren, sachlich
&lt;aum zu begründenden Voraussetzungen fußen. Zur Begrünlung
 der in Rede stehenden Maßnahme weiß die Regierung
wiederum nichts besseres anzuführen, als die — in Wirklichxeit
 nicht vorhandene — Vermehrung der Likörstuben usw.
Von der langen Reihe der „Verbesserungen“, die
wir im vorstehenden kritisch gesichtet haben, bleiben
aunmehr noch übrig die Polizeistunde und die Ausschankverbote
 für Branntwein. Über die Polizeistunde
 ist bereits oben alles Wesentliche gesagt.
Was die Ausschankverbote für Branntwein anlangt,
so erscheint eine Würdigung in dem vorliegenden
Zusammenhange entbehrlich, da durch die betreffenden
 Bestimmungen die Interessen der Brauindustrie
 nicht berührt werden. Jedenfalls kann man
sagen: wenn dieses Ausschankverbot als einzige
‚Verbesserung‘ übrigbleibt, so hätte es hierfür des
zroßen Aufwandes eines Schankstättengesetzes
sicherlich nicht bedurft.

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Neu ist der Anklang, den dieser Gedanke plötzlich bei den
‚olitischen Parteien im Reichstage gefunden hat. Der Gedanke
ler Verhältniszahl ist gewissermaßen ein Surrogat für das
»isher so lebhaft umstrittene Gemeindebestimmungsrecht.
Vachdem der Reichstag mit großer Mehrheit das Ge-1eindebestimmungsrecht
 ausdrücklich abgelehnt hatte, haben
ich die Abstinenten taktisch neu eingestellt. Sie ließen das
;emeindebestimmungsrecht vor der Hand fallen, präsentierten
ber an seiner Stelle sogleich eine neue Forderung in Gestalt
er Verhältniszahl. In der Tat würde durch Einführung der
erhältniszahl manches erreicht werden, was sonst auf dem
Vege des Gemeindebestimmungsrechts hätte herbeigeführt
verden können. In gewisser. Beziehung geht die Verhältnisahl
 sogar noch etwas weiter als das Gemeindebestimmungsscht,
 da durch die Verhältniszahl sofort innerhalb gewisser
irenzen eine Verminderung der Gastwirtschaften festgelegt
vird, während bei dem Gemeindebestimmungsrecht die Einchränkung
 immer noch von einer vorhergehenden Abstimmung
ler Gemeindemitglieder abhängig gewesen wäre. Es ist schwer
u sagen, ob für unsere Industrie das Gemeindebestimmungsecht
 oder die Verhältniszahl die größeren Gefahren mit sich
ıringt. Hier kommt alles auf die praktische Durchführung an
ınd auf den Einfluß, welchen die Abstinenten im einen Falle
ei den Verwaltungsbehörden, im anderen Falle bei den
Vählermassen sich zu verschaffen wissen.
Die Verhältniszahl besagt bekanntlich, daß die Anzahl der
Schankstätten in ein festes Verhältnis zur Einwohnerzahl ge-‚racht
 werden soll in der Weise, daß z. B. auf je 400 Einvohner
 nicht mehr als eine Schankstätte entfällt. Der vom
Zentrum eingebrachte Antrag sah ursprünglich sogar ein Verältnis
 von 1:500 vor, d. h. auf je 500 Finwohner sollte nicht
nehr als eine Schankstätte entfallen. Deutschnationale und
jozialdemokraten begnügten sich mit dem Verhältnis 1 : 400,
‚uf welche Ziffer schließlich auch das Zentrum zurückging.
Der Gedanke der Verhältniszahl fand zunächst lebı1aften
 Widerstand von seiten der Regierungsertreter,
 Da jedoch von Anfang an eine ziemlich
;iichere Mehrheit für die Verhältniszahl vorhanden zu
‚ein schien, gab die Regierung schließlich nach, um
ıicht das Gesetz als Ganzes scheitern zu lassen. Das
'rgebnis war, daß ein Kompromißantrag der Regieungsparteien
 formuliert wurde, welcher die Verhält-‚iszahl
 forderte, zugleich aber verschiedene Einchränkungen
 vorsah. Dieser Antrag wurde gegen
lie Stimmen der Bayerischen Volkspartei, der
jemokraten, der Wirtschaftspartei und eines Teils
ler Deutschnationalen mit großer Mehrheit anrenommen.
 Der Sprecher der Deutschen Volks-;artei
 erklärte, daß seine Fraktion der Verhältniszahl
ediglich vorläufig und nur deshalb zustimme, um die
Arbeiten zu fördern, daß eine Zustimmung in der
Schlußberatung aber nur dann in Frage kommen
&lt;önne, wenn den gegenwärtig bestehenden Bedenken
lurch Änderung der betreffenden Bestimmungen
xechnung getragen würde. Dem Antrag zufolge erıelt
 der $ 1 des Gesetzes folgende Fassung:

Verhandlungen im Reichstag 1927128.
Die erste Lesung des Entwurfes fand am 20. Juni
‚927 statt. Es wurde mit 159 gegen 118 Stimmen
beschlossen, den Entwurf dem Volkswirtschaftlichen
Ausschuß zu überweisen. Die Abstinenten hatten
Überweisung an den Bevölkerungspolitischen Ausschuß
 beantragt, der zum großen Teil mit ihren
Freunden besetzt war. Der Gegenantrag, Überweisung
 an den Volkswirtschaftlichen Ausschuß, bezweckte,
 die Beratungen dem Bereich der Sentiments
zu entziehen und die Erörterungen in sachliche
Bahnen zu lenken. Der Beginn der Ausschußbe-’atungen
 verzögerte sich bis Ende Januar 1928. Als
dann die Beratungen aufgenommen wurden, war die
Auflösung des Reichstages bereits in bedrohliche
Nähe gerückt. Die Beratungen wurden bis Mitte
Februar fortgeführt und mußten dann abgebrochen
werden, nachdem sie bis etwa zur Hälfte des Gesetzes
vorgeschritten waren. So trat zum vierten Male der
Fall ein, daß der Entwurf infolge Auflösung des
Reichstages unerledigt blieb.
Die Ausschußberatungen brachten insofern eine
Überraschung, als sich drei große Parteien, die
Deutschnationalen, das Zentrum und die Sozialdemokraten,
 plötzlich für eine radikale abstinenzlerische
 Forderung einsetzten, die sogenannte Verhältniszahl.

Der Gedanke der

„1. Wer Gastwirtschaft, Schankwirtschaft oder Kleinhandel
 mit Branntwein betreiben will, bedarf dazu der
Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch juristischen Perionen
 sowie nicht rechtsfähigen Vereinen erteilt werden.
2. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn ein Be-Jürfnis
 nachgewiesen ist.
3. In Gemeinden, in denen auf je 400 Einwohner mehr
ıls eine Schankstätte mit Ausschank geistiger Getränke
entfällt, ist das Bedürfnis für neu zu errichtende Be-‚riebe
 mit Ausschank geistiger Getränke oder zur Ausjehnung
 bestehender Betriebe auf den Ausschank von

Verhältniszahl
ist an sich nicht neu. Es handelt sich hier um eine
Lieblingsforderung der Abstinenten, die schon seit
vielen Jahren diskutiert worden war, allerdings
bisher immer nur im engsten Kreise der Mäßigkeits-Apostel
 selbst.