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Diplom-Volkswirt F. C. Düstersiek, Berlin: |

Verein erstrebte gleich nach seiner Gründung eine
Zusammenfassung der im ganzen Reiche zerstreuten
»inzelnen örtlichen Brauergesellenvereine zu einer
einheitlichen Organisation und wurde so zum Grundstock
 des „Allgemeinen Brauerverbandes‘“. Die vom
Berliner Bierbrauergesellen-Verein begründete „Verainszeitung‘“
 verfocht mit Energie den Gedanken des
Zusammenschlusses. Der Erfolg blieb nicht aus.
Am 17. August 1885 konnte bereits in Berlin der
erste Delegiertentag abgehalten werden, auf dem 68
Orte mit rund 1700 Verbandsmitgliedern vertreten
waren. Die Gründung des „Allgemeinen Brauerverbandes“
 wurde von den Delegierten bestätigt.
Dieser Verband hatte in den ersten Jahren noch eine
durchaus wirtschaftsfriedliche Tendenz und hielt
sich von jeder gewerkschaftlichen und politischen
Betätigung fern. Aber schon einige Jahre später
machten sich radikale Strömungen innerhalb dieses
Verbandes geltend, die zu einer Absplitterung der
gemäßigten Elemente führten. Die radikale Richtung
schloß sich 1892 zum „Zentralverband deutscher
Brauereiarbeiter‘ zusammen und nahm nunmehr
auch ungelernte Arbeiter auf. Aus dem Zentralverdand
 entwickelte sich später der große freigewerkschaftliche
 Verband, der in der Folgezeit der maßgebendste
 Kontrahent der Brauindustrie in allen
sozialpolitischen Fragen wurde. Der Name des Verbandes
 hat wiederholt gewechselt: „Verband der
Brauerei- und Mühlenarbeiter und verwandter Berufsgenossen‘“,
 „Verband der Lebensmittel- und
Getränkearbeiter Deutschlands“. -Seit dem 1. April
1928 führt er nach dem Zusammenschluß mit den
übrigen freigewerkschaftlichen Verbänden des
Nahrungsmittelgewerbes (z. B. Fleischer, Bäcker,
Böttcher) den Namen „Deutscher Nahrungsmittelund
 Getränkearbeiterverband‘“. (1928 rund 140 000
Mitglieder.)
Die sich 1892 abtrennenden Lokalverbände gründeten,
 da sie die radikale Entwicklung nicht mitmachen
 wollten, am 30. Juni 1893 den „Bund
deutscher Brauergesellen‘“. Während ursprünglich
grundsätzlich nur gelernte Brauergesellen Mitglied
werden konnten, hat man später, unter dem Druck
der Verhältnisse, auch Ungelernte aufnehmen
müssen. Der Verband führt heute den Namen
„Bund deutscher Brauer und verwandter Berufe,
Sitz Leipzig“ und gehört zum Verband der Deutschen
Gewerkvereine (Hirsch-Dunker). Der Bund zählte
nach dem von der Reichsarbeitsverwaltung herausgegebenen
 „Jahrbuch der Berufsverbände‘ im Jahre
1925 nur noch 911 Mitglieder.
Bei den christlichen Gewerkschaften gibt es
keinen besonderen Verband für Brauereiarbeiter.
Soweit diese in den christlichen Gewerkschaften
arganisiert sind — wie es in West- und Süddeutschand
 z. T. der Fall ist —, gehören sie zum „Zentralverband
 christlicher Fabrik- und Transportarbeiter

Jeutschlands‘“ oder zum „Zentralverband der Nahungs-
 und Genußmittelindustriearbeiter Deutschands‘“.
 Über die Zahl der den christlichen Gewerkchaften
 angehörenden Brauereiarbeiter liegen
Interlagen nicht vor.
Ebensowenig .ist dies der Fall hinsichtlich der
Jrganisationszugehörigkeit der Brauerei - Angetellten.
 Als Organisationen kommen hierfür die
‚ekannten großen Verbände in Frage: Der Deutsch-{ationale
 Handlungsgehilfen-Verband (christlich-‘ational),
 der Gewerkschaftsbund der Angestellten
lemokratisch), der Zentralverband der Angestellten
soz.) und für die technischen Angestellten der
zund der technischen Angestellten und Beamten
soz.). Ein Teil der weiblichen Angestellten ist
Aitglied des ‚Verbandes der weiblichen Handelsınd
 Büroangestellten (christlich-national).
Die .Braumeister und Malzmeister haben sich
m Deutschen Braumeister- und Malzmeister-Bund
‚usammengeschlossen (z. Z. rund 1500 Mitglieder);
ine Unterorgänisation dieses Bundes bildet die
„Tarifgemeinschaft berufstätiger Brau- und Malzneister
 Deutschlands‘, die die arbeitsrechtlichen
3Zelange vertritt und die Braumeister-Tarifverträge
ıbschließt.

V. Die Arbeitsbedingungen in der Brauindustrie
unter besonderer Berücksichtigung ‚der Tarifverträge.


A. Die Entwicklungsgeschichte der Brauerei-Tarifverträge.

Trotzdem im Braugewerbe länger als.in den
neisten .anderen Gewerbezweigen das . patriar-;:halische
 Arbeitsverhältnis vorherrschte, gehört es
loch zu den Industrien, in denen der Tarifvertrag
nit am frühesten heimisch wurde. Allerdings betand
 noch bis zur Jahrhundertwende bei den Freien
jewerkschaften, die nachher die eifrigsten Verzschter
 des Tarifgedankens wurden, eine sehr deutche
 Abneigung gegen ‚tarifvertragliche Vereinaarungen
 mit den Arbeitgebern, weil man dadurch
ijen Kampfcharakter der Freien Gewerkschaften beinträchtigt
 glaubte. Erst als sich 1899 der 3. Geverkschaftskongreß
 für den Abschluß von Tarifverrägen
 einsetzte, gab auch der Zentralverband
leutscher Brauereiarbeiter auf seinem 12. Verbandsage
 im Jahre 1900 seinen Widerstand endgültig auf.
"rotzdem aber war es schon vorher zu Vver-:chiedenen
 Tarifabschlüssen gekommen, und zwar
vurde am 18. November 1892 in Stuttgart zwischen
em Verband der Brauereien Stuttgarts. und der
Jmgebung und dem Brauereiarbeiterverband der
rtste formgerechte Brauerei-Tarifvertrag abge-‚schlossen,
 dessen wichtigste Bestimmungen wir
vegen seines historischen Interesses hier abdrucken: