iV., 3. Die deutsche Brauindustrie als Arbeitgeber, 193
„1. Die Arbeitszeit wird auf 13 bzw. 13% Stunden 1922 . .. 70 Tarifverträge für 1104 Betriebe‘
brutto und 10 Stunden netto festgesetzt. 1923... 21 # „260 »
Dieselbe dauert im Sommer: von 5 Uhr morgens bis 1924 . . . 107 » „1321.
12 Ulfr mittags und von %2 Uhr mittags bis 6 Uhr 19255... 32 5 „853 x
abends; im Winter: von 5 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags 1926 . . . 32 5a} „279 »
und von 1 Uhr mittags bis 6 Uhr abends mit folgenden
Pausen (exkl; der Mittagspausen): Frühstück % Stunde;
Vesper: vormittags % Stunde, nachmittags % Stunde;
Schoppenzeit vormittags und “nachmittags je eine
% Stunde, zusammen 2 Stunden, macht 13 Stunden brutto,
10 Stunden netto.
Die Sonntagsarbeit ohne besondere Vergütung
wird auf 3 Stunden beschränkt.
Für Überarbeitszeit, außer dem Bereich der ad 1,
2 und 3 bestimmten zehn- resp. dreistündigen Arbeitszeit,
 wird an Werktagen ein Lohnzuschlag von 25 %, an
Sonntagen ein solcher von 50% gewährt, wogegen für
sogenannten Hausdienst am Sonntag eine weitere Verzütung
 nicht zu leisten ist.
Die Einführung der zehnstündigen Arbeitszeit erfolgt am
li. Dezember 1892 zunächst probeweise bis zum 1, Januar
 1893, von da an aber obligatorisch.
5. Die Lohnzahlung geschieht monatlich, auf Verlangen
 aber auch vierzehntäglich.
Die Arbeitgeber. werden nach Möglichkeit dafür sorgen,
daß den Arbeitern von seiten der Vorgesetzten anständige
 Behandlung zuteil wird.
Jedem Braugehilfen ist es freigestellt, seine gesamte
Kost zu entnehmen, wo er will.
Vollständig freies Koalitionsrecht wird
zugestanden.
Die in einzelnen Brauereien auf 1. Dezember 1892 stattgefundenen
 Kündigungen oder Entlassungen werden
zurückgenommen und wird den betreffenden Arbeitern
die Wiederaufnahme. der Arbeit gestattet.
il. Gegenwärtiges Übereinkommen hat für beide Teile
Gültigkeit bis zum 31. Dezember 1893.“ .
Nachdem der erste Schritt gemacht war, nahm die
tarifvertragliche Regelung der Arbeitsverhältnisse
schon wenige Jahre später einen raschen Aufschwung.
 Nach den statistischen Unterlagen des
damaligen Verbandes der Brauerei- und Mälzereiarbeiter,
 der als wichtigster Arbeitnehmerverband
wohl durchweg an allen Brauerei-Tarifabschlüssen
beteiligt war, ergibt sich folgendes. Bild über die Entwicklung
 der Tarifverträge.
Es wurden dür Brauereien, Mälzereien und Bierniederlagen
 vereinbart:
8 Tarifverträge für 21 Betriebe
x 45
X

Der Verband der Lebensmittel- und
Getränkearbeiter Deutschlands
an:
Bund deutscher Brauer und verwandter
 Berufe ......... an: | 16 | 14 506 | 1018
Zu berücksichtigen ist hierbei aber, daß die Tarifzerträge,
 an denen der Verband der Lebensmittelınd
 Getränkearbeiter beteiligt ist, nicht ausschließich
 Brauerei-Tarife sind, sondern auch die — relativ
venigen — Tarifverträge der Mühlenindustrie und
ler Brennereien umfassen.
In der Struktur der Tarifverträge hat sich im
Laufe der Jahre eine erhebliche Wandlung vollzogen.
Nährend die ersten Tarifverträge im Braugewerbe
fast durchweg Firmen-Tarifverträge waren, überwogen
 später immer mehr Orts- und kleine Gruppen-Tarifverträge.
 Die größeren Bezirks-Tarifverträge,
wie z.B. für Bayern, Westsachsen-Ostthüringen,
Thüringen usw., bestehen mit Ausnahme des
rheinisch-westfälischen erst seit den Nachkriegsjahren.
 Ernsthafte Bestrebungen zur Schaffung
eines Reichs-Tarifvertrages in der deutschen Brauindustrie
 sind bisher weder auf Arbeitgeber- noch
auf Arbeitnehmerseite bekannt geworden.
In der Tarifabteilung des. Deutschen Brauer-3undes
 wirden im April 1929 an laufenden
3rauereiarbeiter-Tarifverträgen 16 Bezirks- und
28 Ortstarifverträge registriert. Firmentarifverträge
zibt es heute noch vereinzelt dort, wo nur eine
nzige Brauerei am Orte besteht. Verschiedentlich
werden in solchen Fällen die Brauereiarbeiterlöhne
von örtlichen gemischtgewerblichen Arbeitgeberzerbänden
 in der Weise geregelt, daß für die

898 ,
899
‚900 .
901 .
902 .
1903 .
1904 . .
1905 . +
1906 . . +
1907 . . +
1908 .
1909 . . . 1
910 . . . IR
191... 391
1912 . . . 282
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1914 . . . 149

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In den Kriegsjahren liefen im allgemeinen die Tarifverträge
stillschweigend weiter, indes wurden durch Teuerungszulagen
lie Löhne den veränderten Verhältnissen angepaßt,
1919 . . . 401 Tarifverträge für 1721 Betriebe
1920 . . . 179 © ur „2369 » ;
1921... 82 “ „312 ”
Die deutsche Brauindustrie der Gegenwart