IV., 3. Die deutsche Brauindustrie als Arbeitgeber. 199
l. Januar 1900 in Kraft; noch in demselben Jahre !m Jahre 1894 kam es nach Abschluß des großen
wurde die erste tarifliche Abmachung über diesen Berliner Boykottkampfes und Überwindung erheb-Paragraphen
 getroffen, und. zwar mit einer Ver- icher Schwierigkeiten zu ’einer Einigung, die zur
bands-Brauerei in Hannover, dahingehend, daß im ründung des noch heute bestehenden paritätischen
Krankheitsfalle nach 7tägiger Wartezeit die Diffe- rauerei-Arbeitsnachweises führte, der am 24. Januar
renz zwischen Lohn und‘ Krankengeld bis zu 895 seine Tätigkeit eröffnete und seitdem mit größtem
zwei Wochen gezahlt wurde. Heute haben sämtliche Zrfolg und vielfach vorbildlich für die Errichtung
Brauerei-Tarifverträge ausnahmslos oft recht weit- veiterer paritätischer Arbeitsnachweise innerhalb wie
herzig gehaltene Bestimmungen über die Anwendung ıußerhalb der Brauindustrie wirkt. Die Verwaltungsdes
 $ 616 BGB. kosten dieses Berliner paritätischen Brauerei-.
 . , \rbeitsnachweises werden zu fünf Neunteln von den
V. Die Facharbeitsnachweise der Brauindustrie. lem Arbeitsnachweis angeschlossenen Brauereien
Im Braugewerbe konnte mit der fortschreitenden ınd zu vier Neunteln von den beteiligten Arbeitindustriellen
 Entwicklung die dem früheren hand- ıehmerorganisationen aufgebracht.
werksmäßigen Charakter angepaßte Art der Arbeits- Auf ähnlicher Basis sind dierner paritätische
aufsuchung und -vermittlung durch die nach be- B3rauerei-Arbeitsnachweise errichtet in Hamburg,
stimmten zünftigen Regeln gehandhabte sog. „Um- Dresden und Frankfurt a. M. In München und
schau“ oder das „Zusprechen‘“ nicht mehr be- eipzig bestehen reine Arbeitnehmer-Brauereifriedigen.
 Wenn auch heute noch hier und da, be- Arbeitsnachweise,
sonders in kleineren Städten und auf dem Lande,
sich die alte Art des Zusprechens z. T. im ihren
zünftigen Formen noch erhalten hat und auch die
gewerbliche Stellenvermittlung und das Herbergswesen
 noch an manchen Orten bestehen, ferner ein
erheblicher Teil von Arbeitsangebot und -nachfrage
sich in der freien Form des Zeitungsinserats und der
persönlichen Empfehlung vollziehen, so ist doch in
den wichtigeren Braüzentren der nach bestimmten
Grundsätzen organisierte Arbeitsnachweis heute die
Regel geworden. Wegen der mit der Industrialisierung
 und Vergrößerung der Brauereibetriebe
wachsenden Spezialisierung der gelernten Brauereiarbeiter
 kommt in der Hauptsache nur der aus der
Initiative der Angehörigen des Braugewerbes,
Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, hervorgegangene
Facharbeitsnachweis in Frage; die sonstigen Arbeitsnachweise
 dürften an den Hauptplätzen nur vereinzelt
 und subsidiär zur Vermittlung von Hilfsarbeitern
 in Anspruch genommen werden.
Der erste eigentliche Brauerei-Arbeitsnachweis
wurde 1890 in Berlin von der Organisation der
Brauergesellen gegründet. Bei einer großen Lohnbewegung
 im Berliner Braugewerbe um die Jahreswende
 1889/90 bildete die Schaffung eines für die
Brauereien abligatorischen, paritätisch verwalteten
Arbeitsnachweises bereits eine der Voraussetzungen
für die Herbeiführung des Arbeitsfriedens. Der nach
Abschluß der Arbeitskämpfe geschaffene „Zentral-Arbeitsnachweis
 der Brauergesellen Berlins und der
Umgegend“ enthält bereits die meisten der für alle
späteren Einrichtungen dieser Art wesentlichen Bestimmungen.
 Aber schon ein Jahr nach seiner Gründung;
 führten dauernde ernste Meinungsstreitigkeiten
 sowohl innerhalb der Arbeiterschaft als auch
gegenüber den Brauereien zu einer Spaltung, indem
die sog. Ringbrauereien einen für ihre Mitglieder
obligatorischen Sonder-Arbeitsnachweis gründeten.

YI. Die Kriegsfürsorgemaßnahmen der Brauereien.
Das ausgeprägte soziale Verantwortungsgefühl
les Brauereiunternehmertums zeigte sich in seiner
praktischen Auswirkung besonders deutlich in Notzeiten,
 und zwar in erster Linie während und nach
lem Weltkriege. Gleich nach Ausbruch des Krieges
enkte das Präsidium des Deutschen Brauer-Bundes
lie Aufmerksamkeit der Berufsgenossen auf die
Notwendigkeit nachhaltiger und durchgreifender
Interstützung der Angehörigen der zu den Fahnen
inberufenen Arbeiter und Angestellten und die Für-;orge
 für die Kriegsteilnehmer selbst. Durch Rund-‚chreiben
 wurde wiederholt allen Mitgliedern ans
Terz gelegt, eine laufende Unterstützung für die
\ngehörigen der Kriegsteilnehmer einzuführen.
Diesen Anregungen entsprachen die Brauereien in
veitestem Umfange und nach bestem Können, obwohl
sie selbst durch die Kriegszwangsmaßnahmen ge-;chäftlich
 auf das schwerste getroffen waren. Entassungen
 von Arbeitskräften wurden nach Möglichseit
 vermieden.
Die in den Kriegsjahren in den heimatlichen
3rauereien Beschäftigten hatten bei ihrer an-;trengenden
 Arbeit unter den herrschenden Erlährungsschwierigkeiten
 sehr zu leiden. Den enerzischen
 Bemühungen des Deutschen Brauer-Bundes
zelang es durchzudrücken, daß auch die Brauereiırbeiter
 als Schwerarbeiter erklärt und demgemäß
nit Zusatzrationen bedacht wurden.
Die ernsteste Sorge bereitete den Brauereien die
°rage der Unterbringung der heimkehrenden
Arieger, da in den letzten Kriegsjahren zahlreiche
3rauereien stillgelegt waren, teils infolge der immer
ichwieriger werdenden Rohstoffversorgung, teils
nfolge des stark beschleunigten Konzentrations-»rozesses.
 Auch waren inzwischen vielfach Hilfs-&lt;räfte
 eingestellt. die man aus sozialen Gründen