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Direktor Richard Knoblauch, Berlin:
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450 Kleinbürgern) —, so wurde das Braugewerbe fast immer
nur neben dem eigentlichen Beruf betrieben, Diejenigen Brauberechtigten,
 die wegen Mangel an Raum nicht brauen konnten,
mußten sich mit der Ausübung des Mälzungsrechtes, das mit
lem Braurecht verbunden war, begnügen.

jagen uns die überlieferten Akzise- und Zollsätze je Tonne
venig; erst nach einer komplizierten Umrechnung mit Berückichtigung
 der jeweiligen Kaufkraft des Geldes ließen sich
Vergleiche mit heute ziehen. Darum seien nur einige relative
Zahlen angegeben: So betrug z.B. im Jahre 1471 die Ziese
les in Braunschweig eingeführten Einbecker Bieres ein Achtel
xs ein Neuntel des Verkaufspreises, in Lüneburg ein Zehntel.
Mit welch hohen Abgaben zu rechnen war, dafür mögen die
Jandelsverträge der Hansa mit Flandern ein Beispiel geben.
n den flandrischen Städten betrug der Höchstsatz der Akzise
5 % des Bierpreises, Im Jahre 1392 wurde für die hansischen
liere der Satz auf 25 % herabgesetzt. Durch dieses Privi-»gium
 wurde das holländische Bier ganz aus Flandern verlIrängt.
 1403 gelang es Hamburg, für die Dauer von 15 Jahren
ich für Holland, Seeland und Ostfriesiand völlige Zollfreiheit
x sichern; danach sollte der Zoll für weitere 15 Jahre 2%
tragen. So schwankten die Zoll- und Akzisesätze ganz
\tßerordentlich, Die Erlangung von Sonderprivilegien in den
landelsverträgen war die wichtigste Aufgabe der Bierhandelsolitik.

Was nun den Betrieb der mittelalterlichen Brauiuser
 anbetrifft, so sind folgende Vorschriften fast
lgemein:
Die Häuser der Brauberechtigten mußten geräumige Böden
‚ur Lagerung des Braugetreides und des Malzes haben und
nußten mit einer großen Diele für die Braugeräte ausgestattet
ein. Hier war neben dem .Maisch- und Läuterbottich ein genauerter
 Unterbau mit Feuerungsanlage zu schaffen zur Auf-‚ahme
 der großen kupfernen Braupfanne, die vom Rat gegen
irlegung einer Abgabe entliehen wurde. Da jeder gewöhnlich
‚ur einige Male im Jahre zum Brauen kam, loöohnte die Anchaffung
 einer eigenen Braupfanne meist nicht. Jedes Haus
nußte weiter mit ausreichenden kühlen Kellern versehen sein,
n denen Gärung und Ausreifung des Bieres vor sich gehen
onnten. Stand die Braudiele frei, so diente sie oft auch als
Ceimtenne, oder, wenn das Bier nicht exportiert wurde, auch
Is Schankstätte,
Gebraut wurde nur in der kalten Jahreszeit, von
September bis Anfang Mai. Um zu verhindern, daß
ılle gleichzeitig brauten und so zeitweise Überjroduktion
 entstand, fand eine Auslosung der Reihen-Olge
 statt. Man braute nicht selbst, sondern überieß
 das gelernten Brauern, später den Braumeistern

Zur Wahrung gemeinsamer Interessen, zur
Stärkung ihrer wirtschaftspolitischen Stellung
schlossen sich die Brauberechtigten meist zu Zünften;
Sozietäten oder Gilden zusammen. Oft hatten aber
auch, wie z.B. in Einbeck, die Brauberechtigten in
den Gilden ein solches Übergewicht bzw. waren den
Kleinbürgern numerisch so überlegen, daß sie die
Macht in der Hand hatten und somit zur Bildung einer
eigenen Gilde gar kein Anlaß war. Peinlich wachte
der genossenschaftliche Geist der Gilde darüber, daß
keines jhrer Mitglieder wirtschaftliche Vorteile über
die übrigen gewinnen und unter günstigeren Bedingungen
 arbeiten konnte. Vom Rat wurden ihr oft
gewerbepolizeiliche Befugnisse erteilt, wie die Überwachung
 des Braubanns und des Bierzwangs. Braubann
 und Bierzwang waren wichtige wirtschaftliche
Faktoren; durch sie sicherte die Stadt den Brauberechtigten
 gewaltige Vorteile; denn durch dieses
Untersagungsrecht und die Beschränkung der freien
Wahl des Verbrauchers wurde die Konkurrenz ausgeschaltet,
 der Preis diktiert.
Das Braurecht, das sich allmählich herangebildet
hatte, wurde in den Brauordrlungen der Städte zusammengezogen.
 Rat und Gilden setzten sie gemeinsam
 in ihren einzelnen Bestimmungen fest. Göttingen
desaß schon 1330 eine Brauordnung, Lübeck folgte
1363. Die meisten Brauordnungen stammten aus
dem 15. Jahrhundert.
In den vielen Städten, in denen das Braugewerbe
der wichtigste Erwerbszweig war, entwickelte sich
bald ein großer Wohlstand, denn nicht nur die Brauberechtigten,
 sondern auch die Landwirtschaft und
all die Gewerbe, die mit den Brauern in wirtschaftlicher
 Beziehung standen, zogen aus der „Braunahrung“
 ihren Nutzen. . Am meisten profitieren aber
die Stadtgemeinden, die oft ihre Haupteinnahmen
durch die Ziesen, Akzisen und andere Abgaben
hatten, die sie dem Bier auferlegten. Das Bier war
ja von je ein beliebtes Steuerobjekt; die Abgaben für
verkauftes und eingeführtes Bier füllten die Steuerund
 Zollsäckel der Stadt wie des Landesherrn, ja
selbst des Kaisers. Von keinem anderen Gewerbe
hatten die Städte so hohe Einkünfte. Als in Bernau
die Pest und der Dreißigjährige Krieg im Laufe eines
halben Jahrhunderts die Einwohnerzahl von.5000 auf
500 bis 600 verringert hatten, da sind es die Bierbrauer
 gewesen, die trotz all. des Elends ihr Gewerbe
aufrecht erhielten und der Stadt fast die einzigen
Einnahmen brachten, Sie allein auch hatten sich der
entsetzlichen Seuche gegenüber widerstandskräftig
erwiesen.
Da in den einzelnen Städten Geld- und Maßeinheiten verschieden
 waren und sehr oft einer Veränderung unterlagen, so

Braustätte des 16. Jahrhunderts