V., 1. Die Geschichte des Brauwesens.

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so bedeutung svoll
geworden wie die
vom Jahre 1516,
lurch welche die
Reinheit des bayrischen
 Bieres
jestgelegt wurde.
Nur Malz, Hopfen,
Hefe und Wasser
durften künftig
für” die Herstellung
 verwendet
werden. Die Einführung
 der „kalten“
 Gärung, d.h.
der Untergärung,
die, wie Poll jetzt
nachgewiesen
nat, viel früher
; als bisher anzenommen
 wurde, schon im 15. Jahrhundert (nachveislich
 zuerst in Nabburg) aufkam, weiter das
jayrische Dickmaischverfahren und die planmäßige
Züchtung der Hefe sind die wichtigsten Etappen
m Werdegang des bayrischen Bieres und führten
;chließlich zum heutigen Münchener Biercharakter.
/iele der alten Klösterbraustätten wurden wieder
nstand gesetzt, ihre Weinkeller wieder in
3ierkeller gewandelt; in den Städten entfalteten
;ich die Bräuhäuser, die zum Teil auf ein
:hrwürdiges Alter zurückblicken konnten, zu neuer
3lüte,
Rein empirisch ging die Entwicklung vor sich, um
;o erstaunlicher ist es, welche Höhe im Anfang des
'9. Jahrhunderts hier die Brautechnik erreichte, wie
jahe sie schon unserer heutigen wissenschaftlich bezründeten
 Betriebsführung stand.
Ein treffliches Buch des Jesuitenbraumeisters Benno Scharl,
seschrieben um 1800, gedruckt 1814, gibt uns eingehende
Cunde über die damalige Praxis und findet eine höchst
nstruktive Ergänzung in dem großen Modell der Spatenırauerei
 vom Jahre 1812 im Münchener Deutschen Museum.
\ussprüche führender bayerischer Persönlichkeiten wie „Wir
eben in einem Lande, in dem das Bier das fünfte Flement
‚usmacht‘“, kennzeichnen die Bedeutung, welche das Bier beeits
 im Jahre 1800 im bayerischen Volksleben hatte.

Spatenbräu 1812.
Fortsetzung des gegenüberstehenden Teils.

Friedrich der Große hat das Braugewerbe, das er
als einen wichtigen Faktor des Wirtschaftslebens anerkannte,
 gefördert, so weit er konnte.
Bekannt ist sein Eintreten zugunsten eines nahrhaften Bieres
gegenüber dem Kaffee und Tee: „Unsere Väter tranken nur
Bier, und das ist das Getränk, das für unser Klima paßt.“ Das
Bier war ihm ja auch eine ertragreiche Steuerquelle, Freilich
hat er nach dem Siebenjährigen Krieg einmal die Steuerschraube
 zu hart angezogen, doch lenkte er, als die Schäden
für das Braugewerbe deutlich wurden, auch sogleich wieder ein.
Aber trotz aller Maßnahmen, die er im übrigen
zugunsten des Brauwesens traf, wie die Wiederbelebung
 des Hopfenbaues, ging das Gewerbe in
Preußen und ganz Norddeutschland weiter zurück.
Um schwere Biere wie in alter Zeit zu brauen, war
die Zeit zu arm, der schwereren Aufgabe, gute leichte
und haltbare Biere herzustellen, war hier die Technik
noch nicht gewachsen. Ein bedenkliches Zeichen war
es, daß 1806 in Berlin der Verbrauch an Brenngetreide
 dem des Braumalzes ungefähr gleichkam.
Während hier wie im ganzen übrigen Norddeutschland
 die Verhältnisse im Braugewerbe überaus trübe
zeworden waren, hatte sich in Bayern ein außerordentlicher
 Aufschwung vorbereitet. Es wurde oben
darauf hingewiesen, daß in Norddeutschland das
Brauwesen in engstem Zusammenhang mit der
Stadtwirtschaft stand, und daß aus dem genossenschaftlichen
 Geist des Zunftwesens schließlich eine
Zwangswirtschaft hervorging, die jeden Wettbewerb
lähmte, jeden Fortschritt hinderte. In Bayern fielen
diese genossenschaftlichen Hemmungen fort. Schon
1520 war das Brauen als Landessache erklärt
worden; die Braugerechtigkeit wurde von den
Landesherren, die auch selbst Brauer waren, Vverliehen;
 sie wußten das sich entwickelnde Brauzewerbe
 durch weitausschauende Verfügungen in gesunde
 Bahnen zu leiten. Keine gesetzliche Verordnung
 .ist jemals für die Zukunft eines Gewerbes

Zahlreiche Verordnungen verfolgten das Ziel,
lie Bierqualität weiter und weiter zu heben. Zur
Prüfung derselben wurde die amtliche „Bierbeschau“
ängeführt.

Da wird nun berichtet, wie die „Bierkieser“, angetan mit
ıirschledernen Hosen, auf einer mit dem Prüfbier begossenen
3ank eine volle Stunde ausharren mußten, die freilich wohl
‚enützt wurde durch gründliche Geschmacksproben. Dann
cam der große Augenblick: auf ein gegebenes Zeichen mußten
ich die Kieser gleichzeitig von ihren Sitzen erheben.  Blieb
ıun die Bank fest an den Hosen kleben, so daß sie mit in die
1öhe gehoben wurde, so galt die Probe als wohlbestanden,
ınd das Bier als „pfennigvergeltlich“. Weit: verbreitet ist
lie Geschichte, indessen — — nicht verbürgt,