Gruppe I Brauereien.

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“irie des Saardcehieles

Das Gebiet der Saar war von jeher ein wichtiges
{ndustriezentrum; mit Recht nennt man es das Land
der Hüttenwerke und Kohlengruben, das mit seiner
weltbekannten Schlüsselindustrie und einer weitverzweigten,
 weiterverarbeitenden Industrie einen
hervorragenden Anteil am Wirtschaftsleben nimmt.
Neben der Jahrhunderte alten Vergangenheit von
Eisen und Glas liegen auch die Anfänge des saarländischen
 Brauwesens weit zurück. So geht von
den jetzt noch bestehenden Betrieben der Name der
Brauerei Bruch, Saarbrücken, nachweisbar bis zum
17. Jahrhundert zurück. Im Jahre 1762 wurde vom
Fürsten Wilhelm Heinrich von Nassau-Saarbrücken
das „Hofbräuhaus‘“ als Brauerei errichtet, das später
in Privatbesitz überging und schließlich im Jahre
1921 stillgelegt wurde. Im Anfang des 19. Jahrhunderts
 entstanden weitere Betriebe, so im jetzigen
preußischen Teile die Brauereien Mohr (1822) und
Neufang (1825). Im saarpfälzischen Teile wurde
1847 die Brauerei Schmidt &amp; Guttenberger, Walsheim,
 gegründet, aus der später die jetzige Walsheim
Brauerei A.-G. hervorging. An weiteren Gründungen
folgten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
Gebrüder Becker, St. Ingbert (1877), Christian
Weber, Homburg (1878), Simon, Ottweiler und
Aktienbrauerei Merzig (1888). Schloßbrauerei Neuncirchen

 (1891) und Aktienbrauerei Saarlouis (1898),
lie sich neben anderen später eingerichteten Berieben
 mit der Zeit zur heutigen Größe ausbauen
connten.
Im letzten Vorkriegsjahr gab es insgesamt
I9 Brauereien an der Saar mit einem Braurechtsfuß
ron rund 560 000 hl. Als Absatzgebiete kamen neben
ler Saar, der Hochwald, die Nahe, die Pfalz und die
Trierer Gegend, sowie das benachbarte Elsaß-„othringen
 in Frage. Eingeführt von auswärtigen
3rauereien, besonders den benachbarten Grenzzebieten,
 aber auch von München, Dortmund und
Silsen wurden jährlich rund 250 000 hl.
Der Krieg, vor allem aber die ersten Nachkriegsahre
 brachten für die Brauindustrie der Saar große
Veränderungen; wurde doch durch den Vertrag von
Versailles das Saargebiet wirtschaftlich und politisch
‘ür den Zeitraum von 15 Jahren vom Mutterlande
ıbgetrennt und zu einem unter französischer Zollıoheit
 stehenden Staatengebilde geformt.
Eine im Saarstatut dieses Vertrages festgelegte
Jbergangszeit von fünf Jahren sollte das zukünftige
3igenleben vorbereiten. Bestand so de jure die zoll-'reie
 Einfuhr für Erzeugnisse deutschen Ursprungs
jis zum 10. Januar 1925, so gestalteten sich doch in
der Praxis die Verhältnisse, hervorgerufen durch die

Schloßbrauerei A.-G. Neunkirchen — Gesamtansıcht