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Sonderbeschreibungen:

Aktienbrauerei Saarlouıs

innerpolitischen und wirtschaftlichen Krisen Deutschlands,
 wesentlich anders. Gerste- und Malzknappheit,
bedungen durch die Kontingentierung dieser Rohstoffe
 in Deutschland einerseits, die starke Einfuhr
deutscher Biere andererseits, führten frühzeitig zu
einer vertraglichen Regelung der deutschen Biereinfuhr
 nach dem Saargebiet in dem sogenannten
„Frankfurt-Wiesbadener Abkommen“ vom 8. Oktober
 1920, welches in der Folgezeit den veränderten
Verhältnissen jeweils angepaßt wurde und heute
noch in Gültigkeit ist. Während die deutschen Inflationserscheinungen
 und die darauf erfolgte Stabilisierung
 der Mark die Einfuhrmöglichkeiten deutschen
Bieres immer mehr beschränkte, suchten die elsaßlothringischen,
 besonders Straßburger Brauereien,
begünstigt durch die erfolgte Zollunion des Saargebietes
 mit Frankreich hier festen Fuß zu fassen,
was ihnen auch infolge ihrer billigen Rohstoffe und
Löhne und, nicht gebunden an die gesetzlichen Bestimmungen
 des Reinheitsgebotes, in gewissem Umfange
 gelang.

Der grundlegende Umschwung trat mit dem
‚0. Januar 1925 ein, an welchem Tage das Saargebiet
'estlos dem französischen Zollgebiet eingegliedert
wurde. Der nunmehr zu berücksichtigende Maximalzolltarif
 machte jedes Lieferungsgeschäft seitens des
deiches bei der Preisgestaltung des Bieres auf dem
;aarländischen Markte unmöglich. Die folgenden
/ertragsverhandlungen brachten darin keine wesentichen
 Besserungen. Erst mit der generellen Regeung
 des .‚deutsch-fIranzösischen Handelsvertrages
om 17. August 1927 wurde auch die Einfuhr von
3er zum Minimaltarif zugelassen.
Dieser Entwicklung auf dem Außenmarkt suchten
lie saarländischen Brauereien rechtzeitig im Hinblick
uf die Zollgrenze zu begegnen. Durch Fusion ein-‚elner
 Brauereibetriebe, sowie Kundenaustausch
ılben und drüben haben sich die Ausstoß- und
Absatzverhältnisse der saarländischen Betriebe stark
verschoben, nicht zuletzt auch durch die Güte
ihrer seit Jahren gebrauten hellen Spezialbiere
Pilsner Typs.