Il. Die Grenzen der Lohnsteigerungen. 37 Semeinen kann man wohl sagen!: Ein Gewerkverein kann höhere Löhne durchsetzen: a) Je mehr die Unternehmer andere Kosten ver- billigen können, ohne daß ihre Versorgung mit anderen Kostensgütern leidet. Es hängt dies wieder sehr von ihrer relativen Monopolstellung als Nach- fragende ab; b) je mehr die Unternehmer ihre Preise erhöhen können, ohne daß ihr Absatz und damit die Be- schäftigung der Arbeiter leidet; c) je nachdem die Arbeiter, auch wenn der Absatz der Unternehmer zurückgeht, Enflassung von Arbeitern und Lohndruck verhindern können, was aber wiederum von a) abhängig ist; d) je mehr die Arbeiter den Zustrom von neuen Är- beitern im Gewerbe verhindern können, Tatsächlich sind also Lohnerhöhungen einer Är- beitergruppe sehr enge Grenzen gesetzt. Denn auch bei einer natürlichen Monopolstellung der Unternehmer und erst recht bei einer nur vertragsmäßigen werden sich b) und c) selten verwirklichen lassen. Schließlich kommen, wenn die betreffende Arbeitergruppe sehr zahlreich ist und ihre Produkte sehr wichtige Güter darstellen, Ände- tungen in der Kaufkraft des Geldes als Folgeerschei- nungen in Betracht, das heißt viele und wichtige andere Güter steigen ebenfalls im Preise (sogenanntes all- Semeines Preisniveau). Die Arbeiter können also mit ihren höheren Löhnen nicht mehr kaufen. Dies kann auch bei staatlichen Preisfestsetzungen eintreten. In Deutschland hat man unter dem Druck der Ge- werkvereine und ihrem politischen Einfluß die Löhne zu hoch steigen lassen. Die Folge davon war, daß die Preise Nicht gesunken sind, wie viele unter dem Einfluß der Re- 1 Siehe auch „Allgemeine Volkswirtschaffslehre‘“, 2. Auf- lage, S, 68. Schultze, Weltwirtschaftliche Vorträge, Heft 3