I. Der Zins als Regulator der Kapitalbildung. - 49 Kapitals noch nicht behoben wurde, und daß der Zins- fuß in Deutschland noch nicht im geringsten gesunken ist, Dazu gehört die Kapitalbildung im Betriebe selbst, die Selbstfinanzierung, wie man heute zu sagen pflegt. Sie ist gewiß keine Neuerscheinung. Wir haben es aber hier nicht mit den regulären Abschreibungen zu tun, die der Ersetzung alten, abgenufzten Sachkapitals durch neues dienen, Von jeher, solange es selbständige Erwerbswirtschaften mit reiner Geldrechnung gibt, sind Abschreibungen auf das Anlagekapital und Rückstellun- gen notwendig gewesen. Hier handelt es sich aber um die Neubildung von Sachkapital, also um die Erwei- terung einer Unternehmung. Doch sind in Wahrheit die Grenzen fließend, denn auch bei den Abschreibungen gibt es keine exakten Feststellungen. Niemand kann heute genau sagen, wie lange eine Maschine noch halten wird, und noch weniger, was ihre Ersetzung schließlich kosten wird. Aber noch mehr. In den meisten Industrie- zweigen ist heute der technische Fortschritt so schnell, daß man nicht einmal weiß, ob nicht aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit eine Maschine schon vor ihrer Ab- nutzung durch eine andere ersetzt werden muß. Sehr ‚oft liegt schon in der Anwendung neuer Ma- schinen auch eine Ausdehnung der Produktion, der dann wieder andere Teile des Betriebes korrespondieren müssen. Kurz, Kapitalersetzung und Kapitalneubildung gehen ineinander über. Dazu kommt noch als dritter Fall der Kapitalaufwen- dungen das heute so wichtige Gebiet der Rationali- sierungen. Hier handelt es sich nicht um die reguläre Ersetzung alten Sachkapitals durch neues, wie sie‘ durch Abschreibungen erfolgt, auch nicht um die Neubildung von Sachkapital zwecks Ausdehnung des Betriebes, son- dern um eine produktionstechnische, handelstechnische oder verkehrstechnische Verbesserung des Betriebes, die in der Regel eine Ersparung von Arbeitskräften und einen Ersatz solcher durch Sachkapitalaufwendungen be- Schultze, Weltwirtschaftliche Vorträge, Heft 8.