XXXIV__ Einleitung 17. November 1842 — erinnert zwar die stilistische Fassung des von uns wörtlich abgedruckten Satzes an Marx, doch spricht sonst nichts positiv für Marxens Autorschaft; der Stil allein kann nicht entscheidend sein, sesonders wenn man bedenkt, daß sich unter den führenden Mitarbeitern der Rheinischen Zeitung einige sehr gebildete, an Hegel geschulte und auch schriftstellerisch begabte Juristen befanden. Die Notiz in Nr. 328 vom 24. November 1842, in der jede Bestrebung begrüßt wird, die darauf gerichtet sei, „die deutsche Nationalität zur Anerkennung im Auslande zu bringen‘, verdient auch dann hervorgehoben zu werden, wenn nichts Positives für die Marxsche Verfasserschaft spricht. Die redaktionelle Fußnote in Nr. 342 vom 8. Dezember 1842 rührt mit aller Wahrscheinlichkeit von Marx her. Sie betrifft die Jagdprivilegien der Junker, ein Thema, über das Marx bekanntlich in der Aufsatzreihe äber die Debatten des 6. Rheinischen Landtags einen Artikel zu schreiben veabsichtigt hatte. Von Marx dürfte auch der in der Inhaltsübersicht der Nummer angegebene ironische Titel „Die Hasenritter“ stammen. Die sehr bedeutsame Fußnote in Nr. 350 vom 16. Dezember 1842 über den Kampf zwischen Deutschtum und Dänentum in Schleswig-Holstein, worin die Redaktion für die deutsche National-Einheit energisch Stellung nimmt, weist durch ihren Stil entschieden auf Marx hin. Über den im Jahre 1842 inszenierten Mainzer Prozeß gegen den Bund der Geächteten und den Bund der Deutschen brachte die Rheinische Zeijung mehrere Berichte; der nicht unwichtige Umstand, daß Marx über diesen Prozeß informiert war, steht auch dann fest, wenn die redaktionelle Berichtigung zu einem den Prozeß beiläufig erwähnenden Artikel (in Nr. 361 vom 27. Dezember) nicht von Marx selbst stammen sollte, Die lange redaktionelle Fußnote über die Geschworenengerichte in Nr. 6 vom 6. Januar 1843 ist nach Stil und Gedankenführung ganz Marxisch, und der in ihr vertretene Standpunkt spricht gleichfalls nicht zegen Marxens Verfasserschaft. Wir brachten die Fußnote dennoch unter den Dubiosa, mit Rücksicht auf die oben erwähnten juristisch geschulten Mitarbeiter der Rheinischen Zeitung. Es will uns scheinen, daß sich die Fußnote in zwei Teile gliedern ließe: der Anfang ?) könnte vielleicht von zinem anderen Mitglied der Redaktion stammen; die übrigen Ausführungen, über die Mängel des bestehenden Geschworenengerichts und über die Popularität des Instituts der Geschworenen, kann jedoch außer Marx kaum ein anderer geschrieben haben. Ihrem konkreten Inhalte nach enthält die Fußnote allerdings nichts, was nicht auch die übrigen führen-Jen Köpfe der Rheinischen Zeitung hätten aussprechen können. . Die längere Bemerkung der Redaktion zu einem „Inserat“ in Nr. 52 1) 1/2, 141 11—21