Kreuznacher Exzerpte 1843 125 Thegen, gehörte. Diese haben bestimmten Grundbesitz, Ämter, Rechte und Verpflichtung zum Kriegsdienst. Daneben die große Mehrzahl der Freien und Unfreien, 3edeutende Stellung der christlichen Geistlichkeit. Zusammenhang der politischen und religiösen Institutionen, Gemeineigentum am eroberten Land, oft aber in Privatbesitz für den König und sein Gefolge verwandelt. Einteilung des Landes in Shires, an deren Spitze neben dem Ealdorman der Sheriff stand, und in Hundreden, die die Gerichtsbarkeit ausübten. An die Stelle der Rechtsbürgschaft durch Familienverhältnisse trat mit der fortschreitenden Entwicklung der Schutz des Lehnsherrn, Die Freien verbanden sich zu Zehntschaften. Ernst Alexander SCHMIDT, Geschichte von Frankreich. (Geschichte der suropäischen Staaten. Hg. von A. H. L. Heeren und F, A. Ukert.) 4 Bde. Hamburg, Perthes, 1335—1848. 1. Bd. XII 763 p. Register 116 p. A. Kreuznach IV. 5 p. — 22 mittlere Exzerpte und Literaturverzeichnisse (über 30 Werke). B. 7621—24...772—7 S—11...14—15,..19—21,... 34—85. . . 787—10 7927— 808...7—12...15—24 ,.. 27—811... 21—28 ... 828—11 16—28 ...836—12 ... 8423 —4,..854—5...7—9...10—12,,.183—17 863—4...17...18—19...23—24 ... 871 18—21 1036—11 ... 15—18 1047 1668—10 201 4—5 203 7—18 2424...9—11...2431 24530—2463 2478 2499—10 25317—18...19—20 24-25... 30—82 25818—22...25938—85 ... 26225—2635 30230 ...3079...3094 31823—88(A)... 31921 32218...32624... 333 14—20 3341—18.. . 21—29 5534—7 8—18...19—27,..34—835 ... 5546 5561—24(A)... 5574-—18(A) . . . 28—55814 .. . 20—28 55981—83 .,. 5606—18(A) ... 35—81... 5613—6 C. Deutsche Bevölkerung in Gallien aus Freien und Unfreien. Freie in Gauen vereinigt, Entstehung des Adels aus den Freien. Seine Grundlage das Lehnswesen, Übergang von der Gau- zur Lehnsverfassung. Umwandlung des Gesamteigentums, der Mark, in Privatbesitz, Verschiedene Formen des Privateigentums: Allodien, Benefizien, zinspflichtiges Eigentum. — Erst Volksverfassung, dann Benefizialverfassung. König als oberster Lehnsherr an der Spitze des Reiches. Seine Einkünfte: Ertrag seiner Güter, Abgaben, Tribute etc. Gesetzgebende Versammlung nur aus seinem Gefolge. Verwaltung der Gaue in den Händen der Grafen, Ihre Aufgaben. Gehemmte Entwicklung der Landwirtschaft und des Gewerbefleißes durch die Leibeigenschaft. Gewaltsame Zerschlagung der Verteidigungsorganisationen des Volks durch den Adel. — Land und Amt, seit dem 11. Jahrhundert auch jede andere Art von Eigentum, als Lehen verliehen. Bedeutendste Lehen die Kronlehen. Besitzer der Lehen bildeten den Herrenstand. Städtewesen: Unterschied der städtischen Entwicklung in Nord- und Südfrankreich. In Nordfrankreich Beseitigung der deutschen Volksrechte, Vernich-‚ung der städtischen Einrichtungen. Ihre Neubegründung. In Südfrankreich höhere Bedeutung des Bürgerstandes. Vereinigung der freien Bürger zu Kommunen, ge-’ördert durch Ludwig VI. und Philipp II. August, und zu Genossenschaften, Burgesia der Bourgeoisie, die aber keine Selbstverwaltung hatten, sondern königlichen Beamten unterstellt waren. Aufstieg des Bürgertums. Neue Organisation des Lehnswesens durch Philipp II. Die Besitzer der Kronlehen die Pairs von Frankreich, Die Hofbeamten. Stärkung der königlichen Macht gegenüber dem Lehnswesen durch Förderung des Bürgerstandes. Fr. Aug. CHATEAUBRIAND, Ansichten über Frankreich seit dem Juli 1830. Dentsch nach dessen: De la Restauration et de la Monarchie elective. von