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Einleitung
17. November 1842 — erinnert zwar die stilistische Fassung des von uns
wörtlich abgedruckten Satzes an Marx, doch spricht sonst nichts positiv
für Marxens Autorschaft; der Stil allein kann nicht entscheidend sein,
sesonders wenn man bedenkt, daß sich unter den führenden Mitarbeitern
der Rheinischen Zeitung einige sehr gebildete, an Hegel geschulte und
auch schriftstellerisch begabte Juristen befanden.

Die Notiz in Nr. 328 vom 24. November 1842, in der jede Bestrebung
begrüßt wird, die darauf gerichtet sei, „die deutsche Nationalität zur An-
erkennung im Auslande zu bringen‘, verdient auch dann hervorgehoben
zu werden, wenn nichts Positives für die Marxsche Verfasserschaft spricht.

Die redaktionelle Fußnote in Nr. 342 vom 8. Dezember 1842 rührt
mit aller Wahrscheinlichkeit von Marx her. Sie betrifft die Jagdprivilegien
der Junker, ein Thema, über das Marx bekanntlich in der Aufsatzreihe
äber die Debatten des 6. Rheinischen Landtags einen Artikel zu schreiben
veabsichtigt hatte. Von Marx dürfte auch der in der Inhaltsübersicht der
Nummer angegebene ironische Titel „Die Hasenritter“ stammen.

Die sehr bedeutsame Fußnote in Nr. 350 vom 16. Dezember 1842 über
den Kampf zwischen Deutschtum und Dänentum in Schleswig-Holstein,
worin die Redaktion für die deutsche National-Einheit energisch Stellung
nimmt, weist durch ihren Stil entschieden auf Marx hin.

Über den im Jahre 1842 inszenierten Mainzer Prozeß gegen den Bund
der Geächteten und den Bund der Deutschen brachte die Rheinische Zei-
jung mehrere Berichte; der nicht unwichtige Umstand, daß Marx über
diesen Prozeß informiert war, steht auch dann fest, wenn die redaktionelle
Berichtigung zu einem den Prozeß beiläufig erwähnenden Artikel (in
Nr. 361 vom 27. Dezember) nicht von Marx selbst stammen sollte,

Die lange redaktionelle Fußnote über die Geschworenengerichte in
Nr. 6 vom 6. Januar 1843 ist nach Stil und Gedankenführung ganz
Marxisch, und der in ihr vertretene Standpunkt spricht gleichfalls nicht
zegen Marxens Verfasserschaft. Wir brachten die Fußnote dennoch unter
den Dubiosa, mit Rücksicht auf die oben erwähnten juristisch geschulten
Mitarbeiter der Rheinischen Zeitung. Es will uns scheinen, daß sich die
Fußnote in zwei Teile gliedern ließe: der Anfang ?) könnte vielleicht von
zinem anderen Mitglied der Redaktion stammen; die übrigen Aus-
führungen, über die Mängel des bestehenden Geschworenengerichts und
über die Popularität des Instituts der Geschworenen, kann jedoch außer
Marx kaum ein anderer geschrieben haben. Ihrem konkreten Inhalte nach
enthält die Fußnote allerdings nichts, was nicht auch die übrigen führen-
Jen Köpfe der Rheinischen Zeitung hätten aussprechen können. .

Die längere Bemerkung der Redaktion zu einem „Inserat“ in Nr. 52

1) 1/2, 141 11—21