Kreuznacher Exzerpte 1843

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Thegen, gehörte. Diese haben bestimmten Grundbesitz, Ämter, Rechte und Ver-
pflichtung zum Kriegsdienst. Daneben die große Mehrzahl der Freien und Unfreien,
3edeutende Stellung der christlichen Geistlichkeit. Zusammenhang der politischen
und religiösen Institutionen, Gemeineigentum am eroberten Land, oft aber in Privat-
besitz für den König und sein Gefolge verwandelt. Einteilung des Landes in Shires,
an deren Spitze neben dem Ealdorman der Sheriff stand, und in Hundreden, die die
Gerichtsbarkeit ausübten. An die Stelle der Rechtsbürgschaft durch Familienverhält-
nisse trat mit der fortschreitenden Entwicklung der Schutz des Lehnsherrn, Die
Freien verbanden sich zu Zehntschaften.

Ernst Alexander SCHMIDT, Geschichte von Frankreich. (Geschichte der
suropäischen Staaten. Hg. von A. H. L. Heeren und F, A. Ukert.) 4 Bde.
Hamburg, Perthes, 1335—1848. 1. Bd. XII 763 p. Register 116 p.

A. Kreuznach IV. 5 p. — 22 mittlere Exzerpte und Literaturverzeichnisse (über
30 Werke).

B. 7621—24...772—7 S—11...14—15,..19—21,... 34—85. . . 787—10 7927—
808...7—12...15—24 ,.. 27—811... 21—28 ... 828—11 16—28 ...836—12 ... 8423
—4,..854—5...7—9...10—12,,.183—17 863—4...17...18—19...23—24 ...
871 18—21 1036—11 ... 15—18 1047 1668—10 201 4—5
203 7—18 2424...9—11...2431 24530—2463 2478 2499—10
25317—18...19—20 24-25... 30—82 25818—22...25938—85 ... 26225—2635
30230 ...3079...3094 31823—88(A)... 31921 32218...32624... 333
14—20 3341—18.. . 21—29 5534—7 8—18...19—27,..34—835 ... 5546
5561—24(A)... 5574-—18(A) . . . 28—55814 .. . 20—28 55981—83 .,. 5606—18(A) ...
35—81... 5613—6
C. Deutsche Bevölkerung in Gallien aus Freien und Unfreien. Freie in Gauen
vereinigt, Entstehung des Adels aus den Freien. Seine Grundlage das Lehnswesen,
Übergang von der Gau- zur Lehnsverfassung. Umwandlung des Gesamteigentums, der
Mark, in Privatbesitz, Verschiedene Formen des Privateigentums: Allodien, Bene-
fizien, zinspflichtiges Eigentum. — Erst Volksverfassung, dann Benefizialverfassung.
König als oberster Lehnsherr an der Spitze des Reiches. Seine Einkünfte: Ertrag
seiner Güter, Abgaben, Tribute etc. Gesetzgebende Versammlung nur aus seinem
Gefolge. Verwaltung der Gaue in den Händen der Grafen, Ihre Aufgaben. Gehemmte
Entwicklung der Landwirtschaft und des Gewerbefleißes durch die Leibeigenschaft.
Gewaltsame Zerschlagung der Verteidigungsorganisationen des Volks durch den Adel.
— Land und Amt, seit dem 11. Jahrhundert auch jede andere Art von Eigentum, als
Lehen verliehen. Bedeutendste Lehen die Kronlehen. Besitzer der Lehen bildeten den
Herrenstand. Städtewesen: Unterschied der städtischen Entwicklung in Nord- und
Südfrankreich. In Nordfrankreich Beseitigung der deutschen Volksrechte, Vernich-
‚ung der städtischen Einrichtungen. Ihre Neubegründung. In Südfrankreich höhere
Bedeutung des Bürgerstandes. Vereinigung der freien Bürger zu Kommunen, ge-
’ördert durch Ludwig VI. und Philipp II. August, und zu Genossenschaften, Burgesia
der Bourgeoisie, die aber keine Selbstverwaltung hatten, sondern königlichen Be-
amten unterstellt waren. Aufstieg des Bürgertums. Neue Organisation des Lehns-
wesens durch Philipp II. Die Besitzer der Kronlehen die Pairs von Frankreich,
Die Hofbeamten. Stärkung der königlichen Macht gegenüber dem Lehnswesen durch
Förderung des Bürgerstandes.

Fr. Aug. CHATEAUBRIAND, Ansichten über Frankreich seit dem Juli 1830.
Dentsch nach dessen: De la Restauration et de la Monarchie elective. von