Kreuznacher Exzerpte 1843

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C. Bd. I: Religiöse und politische Verfassung der skandinavischen Stämme. Erste
Herrscher: Diar, Drothnar, zugleich Götter, Priester und Richter. Familie, Härad
'Hundertschaft) und Landschaft Grundlagen der Verfassung. Härad — Könige —
Adel. Upsalakönig — Oberkönig, Vorsteher der gemeinschaftlichen Opferungen.
Schweden — Wahlreich. Landrichter — vom Volke gewählte Vorsteher einer Land-
schaft. Eid des Königs auf die alten Gesetze. Odalbauer — zu Grund und Freiheit
stammgeboren. Leben, Ehre u. Eigentum unter dem Schutze der Familie, Blutrache.
Gerichtsverfassung. Gesetz ist Gesetz der Freien, Sklaven rechtlos. Geringe Bedeu-
ung der Städte. Unter den Folkungern Wachsen der Königs- und Adelsmacht. Bil-
lung zweier bevorrechteter Stände. Vormacht des Adels während der Kämpfe um
lie Königskrone. Herrentage nehmen dem Volke das Recht der Gesetzgebung. Adel
wird Dienst- und Hofadel. Steuerfreiheit durch Roßdienst, auch für Bauern. Ritter-
würde. Mündliche Überlieferung der Gesetze durch die Landrichter, Durchsicht und
Verbesserung des Uplandsgesetzes. Landrichter zu Beamten des Königs geworden.
Unterwerfung des Königs unter den Rat (1369). Die Bedingungen des kalmarischen
Rezesses,

Bd. III: Schweden Erbreich geworden. Gustav Wasas, Karls IX. und Gustav
Adolfs Stellung zum Adel, Kriegsstand wird Reichsstand. Stehendes Heer. Errich-
ung des „Ritterhauses“, Adel erblich. Beamten- statt Adelsregierung, Beamten-
hierarchie, Organisation der Verwaltung. Zustand Dänemarks um 1649: Adelsherr-
schaft, Ohnmacht der Könige, Unzufriedenheit der Bürger: Finanzielle Schwierig-
keiten unter Christina. Veräußerung von Krongütern und Kronrenten an den Adel,
Jadurch Verdrängung der Odalbauern. Forderungen der „nicht-adeligen Stände“:
für Rückgabe der Krongüter, gegen die adeligen Freiheiten, gegen Elend u. Aus-
heutung der Bauern, ete. Oxenstjerna auf der Seite des Adels,

J. C. Priısrer, Geschichte der Teutschen. Nach den Quellen. (Ge-
schichte der europäischen Staaten. Hg. v. A.H.L. Heeren und F. A. Ukert.)
5 Bde. Hamburg, Perthes, 1829—35. Vorwort IV, XIII, 538 p. XXI,
672 p. XXII, 669 p. XXI, 661 p. XXXIIL 688 p. Register 74 p.

A. Kreuznach V, 21 p. )

B. —

C. Fortlaufender chronologischer Auszug — fast ausschließlich aus der Ver-
fassungsgeschichte — bis Ende des XVII. Jahrhunderts.

Band I: Älteste Zustände: das Landeigentum im ganzen immer die Grundlage
der deutschen Verfassung. Ursprünglich Wehrverfassung, wird abgelöst durch das
Gefolgewesen. Im Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens steht die Volksversamm-
lung, ihre Aufgaben, Gegensatz zwischen Freien und Unfreien. Aufkommen des
Königstums und der Lehnverfassung bei den Westgermanen. Wehrgeld bei Freien
und Unfreien. Einteilung in Senden, Gaue, Stämme und Genossenschaften. Arten
v. Eigentum: Grundeigentum der Freien, königliches Eigentum, Gemeineigentum,
Fränkische Reichsverfassung: Die Stellung des Königs, seine Beamten. Übergewicht
des öffentlichen Rechts über das Familienrecht. Maifeld und Heerbann. Verfassung
anter Karl dem Großen: Karl Oberlehnsherr aller Dienstleute. Gesetze gültig durch
Reichstagsbeschluß und Zustimmung der Gemeinden. Begründung des allgemeinen
Reichsrechts. Herzöge, Legaten, Sendboten. Verminderung des Standes der Freien
durch die vielen Kriege.

Band II: Zeit der Feudalverfassung. Fränkisches und sächsisches Haus: Wahl
Konrads. Aufkommen der herzoglichen Gewalt, Einführung des Pfalzgrafen unter
Heinr. I, unter Otto I. Entstehung der Erzämter. Familienpolitik der sächsischen
Könige hinsichtlich der Besetzung der Herzogtümer. Übergang vom Amtsverhältnis
zur Lehensverbindung. Verhältnis zur Kirche. An die Stelle der Reichstage treten die