Redaktionelle Fußnoten und Notizen

241

1843
4. Jan., Nr. 4, p. 2, c. 1. Red. Fußn. zu der Kabinettsordre über das
Verbot der Leipziger Allgemeinen Zeitung: die Ordre samt Bericht der
Zensurminister erschien in der RhZ aus technischen Gründen mit einem
Tag Verspätung.
6. Jan., Nr. 6, p. 2, c. I. Red. Fußn. zur Korr. aus Berlin über „Vor-
legung‘ eines Strafgesetzbuchs-Entwurfs an die Provinzialstände‘, Sie
knüpft an einen Satz der Korrespondenz an, in dem behauptet wird, die
Geschworenengerichte könnten nicht im Volke wurzeln, wenn sie nur über

wo einzelne, selten vorkommende Vergehen urteilen:

„So sehr wir mit dem Herrn Korrespondenten im Allgemeinen über-
einstimmen, und es für ein unbezweifelbares Bedürfnis der Rheinprovinz
halten, daß das Institut der Geschworenengerichte wieder in die Rechte
eingesetzt werde, die es selbst nach der französischen Gesetzgebung ur-

; sprünglich anzusprechen hat, daß es über die Grenzen der französischen
Gesetzgebung erweitert und von den mißtrauischen Einschiebseln und
Verunstaltungen des napoleonischen Despotismus gereinigt, mit einem
Wort, weiter entwickelt werde, so können wir andrerseits die Anwendung
desselben auf das Zivilrecht einstweilen noch nicht für ausführbar
halten. Dazu gehörten ein andres Zivilrecht und eine andre Staatsorgani-
sation. Dagegen bestätigen wir die Behauptung, daß die Rheinprovinz
nicht die Mängel des jetzigen Geschwornengerichts verkennt, nämlich die
Mängel, die nicht aus der Natur des Geschwornen-Gerichts, sondern aus
der rheinischen Existenz des Geschwornen-Gerichts hervorgehen, einer
Existenz, die ihrem Wesen nicht nur nicht überall entspricht, sondern oft
gradezu widerspricht. Es ist beinahe zu einem rheinischen Vorurteil ge-
worden, man habe bisher eine Entwickelung unsrer gerichtlichen
Institutionen aus ihrem eignen Geist heraus verhindert, um die Institu-
onen selbst zu verhindern, um sie an dem Widerspruch ihrer unbewegten
Existenz mit den fortschreitenden Bedürfnissen und Entwickelungen der
Zeit sterben zu lassen. Wir können endlich den Verfasser versichern, daß
kein einziges Institut, im eigentlichen Sinne des Wortes, hier so
populär ist als das Institut der Geschwornen. Wären denn in den
alten Provinzen Fälschungen, bedeutendere Diebstähle und Diebstähle

3 unter erschwerenden Umständen, schwerere Verwundungen, wie sie fast
täglich in jeder Bauernrauferei vorfallen, Notzucht etc. so selten, daß sie
eine Analogie mit Pestilenz und Krieg darböten? Es gehört nicht zu den
Aufgaben der Gesetzgebung, den Sinn für volkstümliche Gerichtsbarkeit
in der Rheinprovinz hervorzubringen, aber es gehört allerdings zu ihren

o Aufgaben, diesem vorhandenen Sinn ein größeres Terrain der Handlung
anzuweisen, und dazu wäre die von dem Herrn Korrespondenten vorge-
schlagene Aufhebung der Zuchtpolizeigerichte und die Verweisung der
politischen Vergehen an das Geschwornengericht das nächste Mittel.“

N

7. Jan., Nr. 7, p. 1, c. 2. Red. Notiz über Proudhon zu einer Korre-

ı5 spondenz aus Berlin über Steuern. Die Fußnote bezieht sich auf den Satz:
„der Lohn muß in gerechtem Verhältnisse zur Arbeit stehen“ und lautet:
„Der konsequenteste, scharfsinnigste sozialistische Schriftsteller