(24) 1838 März-April Der Vater üb. d. Kölner Kirchenstreit

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nur leidet der liebe Vatter stark an gicht und die Aerzte sagen es wäre
eine schleichende gicht nun bin ich deiner Gesundheit wegen lieber Carl
sehr unruhig auch in der Wahl deines Arztes ein junger man hat doch
nicht die praktische kentnissen wie ein mehr erfarner ich bitte dir darauf
; zu achten. Deine attesta erhelst du hiermit wende alles an um deine
Dienst jaar zu entgehen du hast das volle recht dazu las dein augen übel
nicht unbeachtet du würdest dir viel verdrus und Geld schpaaren. Die
liebe Jeny ist und est heutte bey uns und verkürtz uns als einige Stunden
nun lebe Wohl lieber es küsst dir im gedanken deine dich liebende Mutter.

Ei}

[Nachschrift des Vaters]
Lieber Karl, ich grüße mit ein paar Worten, viel kann ich noch nicht.
Dein Vater Marx.

24. Entwurf einer Broschüre über den Kölner
Kirchenstreit zur Verteidigung der Haltung des
Königs von Preußen. Fragment. Geschrieben
vom Vater, mit Korrekturen und einem Zusatz
von Marx. [1838 März-April] -

Original: Archiv der Sozialdemokratischen Partei, Berlin

Einleitung — kurz — zwar nur ein einfacher Gedanke, aber grade hier
% ist zu billigen, daß das Einfache verdrängt worden. daher Pflicht auf die
wahre [Beobachtung] *).

Die Untersuchung durfte durchaus nicht in dies juristische Feld ge-
zogen werden, weil in der Tat die Sache staatsrechtlicher und nicht juristi-
scher Natur ist. Mit der juristischen Prüfung würde alles in Zweifel

gezogen, das liegt in der Natur aller juristischen Streitigkeiten. Das
benutzten sehr weislich die Widersacher der Regierung. Sie hätten wenig
geschadet, denn ihre Tendenz lag offen. Nachteiliger waren die unklugen
Freunde, die den Handschuh aufnahmen und in demselben Geist fort-
stritten. Mit diesen Sieg [?] verheißenden rechtlichen Bedenken verlor

” die ursprüngliche Maßregel ganz ihre Natur. Sie wurde aus ihren hohen
Sphären herausgerissen und bis zur Rabulisterei herabgewürdigt.

Sehr leicht könnte man hierdurch zu bezwecken glauben, Skrupel in
dem Herzen des Königs zu erregen, wenn man es dahin brachte, die Ge-
setzlichkeit und Rechtlichkeit in Zweifel zu ziehen.

Deswegen ist es Pflicht, die Natur seiner Maßregel näher zu würdigen
und laut auszusprechen, daß unnützer und sogar schädlicher Weise eine
Masse von Gelehrsamkeit verschwendet wurde, wo eine einfache staats-
rechtliche, politische Frage sich dargeboten hatte.

Ja, es scheint offenbar Pflicht des Ministeriums, fest diesen Satz aus-

 zusprechen?). In der Tat hat Höchstdasselbe in seiner Darstellung darauf
1) Flüchtig hingeworfenes, nicht ganz ausgeschriebenes Wort: kann auch Be-
‚rachtung heißen.

2?) Dieser Satz von M. verbessert in Doch scheint es offenbar Pflicht des Mi-
nisteriums, fest die Würde und das Recht des Staats auszusprechen.