208 Bemerkungen zu dem Erlaß gegen die RhZ (73) 1843 Febr. 12
ELBE A Gem Sma® gegen Cie MhZ (73) 1843 Febr. 12
Kopernikanische Weltsystem wurde von der zeit-
weiligen höchsten Autorität nicht nur verwerflich gefunden, son-
dern wirklich verworfen. Ferner ist es überall Rechtens, daß der
Ankläger den Beweis führt. Endlich wird der Rh [einischen]
Zleitung] die „unverkennbare Absicht‘ der zur Last ge-
Jegten Freveltaten imputiert. Eine Absicht ist aber erst erkenn-
bar, also noch mehr unverkennba r, sobald sie sich in
Taten verwirklicht hat.

Geben wir aber selbst einen Augenblick zu (was wir indessen
förmlich in Abrede stellen), sämtliche Anschuldigungen des Mi- u
nisterilalreskripts seien begründet, so wird sich nichtsdestoweniger
ergeben, daß sie in ihrer jetzigen unbestimmten und vieldeutigen
Fassung das Verbot jeder beliebigen Zeitung ebensoviel
und ebensowenig motivieren würden wie das Verbot der Rhei-
nischen Zeitung.

Zunächst soll in der Rheinischen Zeitung die „unverkennbare
Absicht“ vorgeherrscht haben, „die Verfassung des Staats in ihrer
Basis anzugreifen“. Bekanntlich herrscht aber unverkennbar eine
große Meinungsverschiedenheit über die preußische Verfassung
und ihre Basis vor. Einige leugnen, daß die Basis eine Verfassung, 20
andre, daß die Verfassung eine Basis habe.

Eine andere Ansicht haben Stein, Hardenberg, Schön, eine
andere Rochow, Arnim, Eichhorn. Hegel glaubte zu seinen Leb-
zeiten, in seiner Rechtsphilosophie die Basis der preußischen Ver-
fassung niedergelegt zu haben, und die Regierung und das deutsche 2;
Publikum glaubten es mit ihm. Die Regierung bewies dies unter
anderm durch das offizielle Verbreiten seiner Schriften; das Publi-
kum aber, indem es ihm vorwarf, preußischer Staatsphilosoph zu
sein, wie im alten Leipziger Konversationslexikon zu lesen steht.
Was damals Hegel glaubte, glaubt heutzutage Stahl. Hegel las z
im Jahre 1831 auf speziellen Befehl der Regierung Rechts-
philosophie,

Im Jahre 1830 erklärte die Staatszeitung Preußen für eine
Monarchie, umgeben mit republikanischen Institutionen. Sie er-
klärt es heute für eine Monarchie. umgehen mit christlichen 3;
Institutionen.

Bei dieser großen Meinungsverschiedenheit über die preu-
ßische Verfassung und ihre Basis scheint es natürlich, daß auch
die Rh. Z. ihre Meinung hatte, die zwar von der zeitweiligen
Regierungsansicht abweichen mag, die aber nichtsdestoweniger 4
sowohl die preußische Geschichte als viele Elemente des gegen-
wärtigen Staatslebens als endlich hochgestellte Autoritäten für
sich anzuführen hat.

Weit entfernt also, daß die Rh. Z. beabsichtigt hätte, die preu-
ßische Verfassung in ihrer Basis anzugreifen, griff sie. ihrer 4

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