(73) 1843 Febr. 12 Bemerkungen zu dem Erlaß gegen die RhZ 301
überziehn von Religionswahrheiten in die Politik und der daher
entspringenden Verwirrung der Begriffe entgegengearbeitet,

IF
Hätte die Rh. Z. eine systematische Opposition gegen die
Regierung bilden wollen, so hätte sie eine ganz entgegen-
gesetzte Taktik beobachten müssen.

Sie hätte den Vorurteilen der Rheinprovinz geschmeichelt, statt
ihnen entgegenzutreten. Sie hätte vor allem den religiösen
Vorurteilen gehuldigt und in der Manier der Ultramontanen

o den Gegensatz der nord- und süddeutschen Bildung ausgebeutet,
statt die norddeutsche Bildung in die Rheinprovinz einzuführen.

Sie hätte sich an französische und nicht an deutsche Theorien
angelehnt.

Sie hätte der Staatsidee in ihrer Einheit den Provinzialgeist in

ıs seinen besonderen Schranken entgegengesetzt, also vor allem, wie
Görres es tut, die Provinziallandtage in Schutz genommen.

Sie hätte alles Gute auf Seite der Stände und alles Böse auf
Seite der Regierung gesehn, wie es der gewöhnliche Liberalismus
mut. Sie hätte nicht, was sie in Gegensatz zu vielen rheinischen *)

» Liberalen brachte, in ihrer Kritik der Rheinischen Stände die all-
gemeine Weisheit der Regierung gegen den Privategoismus der
Stände hervorgehoben. Sie hätte endlich mit anderen Blättern
Chorus gemacht und erweiterte Rechte der Ausschüsse begehrt,
statt ein solches Begehren als staatswidrig darzustellen.

HI
Endlich ist es eine seltsame Übertreibung, von der Bös-
willigkeit der ganzen Tendenz zu sprechen. da sonach
1. der Kampf für den Zollverein,
2. für Preußen in der russischen Kartellangelegenheit,
3. für die preußische Hegemonie,
4. das beständige Hinweisen auf Preußen als den Staat des
Fortschritts,
5. das Lob der preußischen volkstümlichen Einrichtungen, als
Heer, Verwaltung etc.
25 ebenfalls bösartig wäre.
So hat auch die Rh. Z. nicht einseitig die Bürokratie bekämpft.
Sie hat sie vielmehr geltend gemacht:
1. gegen Bülow-Cummerow,
2. gegen die romantische Richtung.

1) Korr. aus preußischen