(81) 1843 Juni 12 Ehevertrag
No. 715 des Repts.

31°

Wir Friedrich Wilhelm
von
Gottes Gnaden
König von Preußen
Großherzog vom Nieder-Rhein etc. etc.
tun kund und fügen hiermit zu wissen, daß:

Vor dem unterschriebenen Wilhelm Christian Heinrich Burger,
königlich Preußischen Notar in dem Wohnsitze der Stadt Kreuznach,

1 im Landgerichts-Bezirke Coblenz, und den beiden zu Ende genannten
Zeugen, erschienen der Herr Carl Marx, Doktor der Philosophie,
wohnhaft in Cöln, einer Seits und die Fräulein Johanna Bertha
Julie Jenny von Westphalen, ohne Geschäft, wohnhaft in
Kreuznach, andrer Seits. —

Diese Comparenten erklärten, sie seyen gesonnen, einander zu eheligen
und hätten in Rücksicht ihrer zukünftigen Ehe, deren Feyer ehestens Statt
finden wird, die Clauseln und Bedingungen und die bürgerlichen Wir-
kungen derselben mit einander verabredet und festgesetzt wie folgt: —

Erstens. Es soll zwischen den zukünftigen Ehegatten die gesetz-

zo liche Güter-Gemeinschaft in so weit Statt finden, als sie durch die nach-
folgenden Artikel nicht speziell abgeändert wird. —

Zweitens. Diese Gemeinschaft soll sich auch ganz auf die künf-
tigen Immobilien der Ehegatten erstrecken, indem die zukünftigen Ehe-
gatten hierdurch alle Immobilien, welche sie in Zukunft noch erben wer-

es den und dem Einen oder dem Andern von ihnen noch später zu Theil
fallen werden, für bewegliches Vermögen erklären und diese künftigen
Immobilien, welche sie ganz in die Gemeinschaft geben, den Mobilien
gleichstellen, wodurch mithin nach Artikel fünfzehn hundert fünf des
Bürgerlichen Gesetzbuches eine Mobiliarisierung (: Ameublisse-
so ment. :) derselben Statt findet. —

Drittens. Jeder Ehegatte soll für sich besonders die Schulden be-
zahlen, welche er vor der Ehe gemacht oder contrahiert, ererbt und auf
andere Weise sich zugezogen hat; demzufolge sollen diese Schulden von
der Güter Gemeinschaft ausgeschlossen bleiben. —

Also ist Alles zwischen den zukünftigen Ehegatten verabredet und fest-
gesetzt worden. Worüber der gegenwärtige Ehe-Vertrag aufgenommen
wurde, welcher den Interessenten deutlich vorgelesen worden ist. —

Geschehen zu Kreuznach, in der Wohnung der Frau Witwe
von Westphalen, den Zwölften Jun y des Jahres Ein tausend acht

w hundert drei und vierzig, in Gegenwart der zugezogenen, dem Notar per-
sönlich bekannten Zeugen Johann Anton Rickes, Privatmann und
Peter Beltz, Schneider, beide in Kreuznach wohnhaft. Und haben
die obengenannten, dem Notar von Namen, Stand und Wohnort bekannten
Comparenten zuerst und demnächst die genannten Zeugen und der Notar

s5 die gegenwärtige Urkunde zur Beglaubigung unterschrieben. —

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