„11 Demnach zerfällt das Zahlenmaterial in vier große Gruppen: a. Etatzahlen, b, Rechnungszahlen. e. Kassenzahlen., d. Veranlagungszahlen. a. Etatzahlen Die Etatzahlen ihrerseits gliedern sich in drei verschiedene Unterarten. Sie beziehen sich: entweder auf die unverbindlichen Voranschläge, die von den Staatsregierungen bzw. Kommunalverwaltungen und ihren Finanzressorts den gesetzgebenden Körperschaften bzw. Kommunalvertretungen zur Beschlußfassung und Genehmigung vorgelegt werden, oder ’auf die genehmigten und für 'die Verwaltung [verbindlichen Haushaltsanweisungen (Haushaltspläne) oder schließlich auf die von den Volksvertretungen zur Entlastung der Verwaltung endgültig genehmigten Haushaltsrechnungen, die, im Gegensatz zu der nur mutmaßlichen Finanzgebarung der Voranschläge und zu der Sollrechnung der Haushaltspläne, die Istrechnung der tatsächlichen Finanzgebarung darstellen, Da am Etat häufig nachträgliche Änderungen vorgenommen werden und da die Etats viele Durchgangsposten und Doppelverrechnungen enthalten (beispielsweise sind im Reichs-°tat die Steuerüberweisungen an die Länder mit aufgeführt), sind ihre Gesamtziffern nur unter großen Vorbehalten verwertbar. Außerdem stößt eine statistische Auswertung der Etatzahlen insofern auf Schwierigkeiten, als die zahlreichen Einzelrechnungen der Länder und Gemeinden keine einheitliche Gliederung aufweisen. Aus diesen Gründen ist eine amtliche Etatstatistik bezüglich der Haushaltsvoranschläge und der Haushaltspläne bisher in Deutschland nicht durchgeführt worden. Jedoch wird im Statistischen J ahrbuch für das Deutsche Reich laufend ein Überblick über die wichtigsten Posten der Haushaltspläne and der Haushaltsrechnungen des Reichs und ihre Entwicklung in den drei letztverflossenen Jahren gegeben. Eine ausführlichere Darstellung des Reichshaushalts bringen die »Statistischen Übersichten zum Reichshaushalt für die Rechnungsjahre 1926 bis 1930« (Sonderbeilage zu W. u. St., Heft 9 1930). Schließlich bietet der vom Reichsfinanzminister am 28. April 1930 dem Reichstag vorgelegte »Finanzielle Überblick über den Haush alt 1930« umfangreiches statistisches Material. Auf Grund dieser Unterlagen ist immerhin lie Möglichkeit gegeben, einzelne Etatansätze mit den entsprechenden Zahlen der Haushaltsrechnungen oder mit den entsprechenden Kassenzahlen zu vergleichen. Bis zum Jahre 1926 waren auch die Haushaltspläne der Länder im Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich mit einigen summarischen Zahlenangaben enthalten. Diese Ver-Öffentlichungen wurden eingestellt, sobald in den Ergebnissen der Reichsfinanzstatistik brauchbarere Unterlagen vorhanden waren. b. Rechnungsergebnisse Die Rechnungsergebnisse sind die finanzstatistisch wichtigste Unterart der Etatzahlen. Man versteht unter diesem Begriff die endgültig genehmigten Rechens chaftsberichte der tatsächlichen Finanzgeb arung, wie sie von den einzelnen Gebietskörperschaften jeweils für einen bestimmten Rechnungsabschnitt vorgelegt werden. Sie sind im Gegensatz beispielsweise zu den Kassenzahlen unabhängig von Zufälligkeiten und gewährleisten die endzültige rechnungsmäßige Verteilung der Einnahme- und Ausgabeposten auf die einzelnen Rechnungsabschnitte. Denn in den Rechnungsergebnissen werden die für ein bestimmtes Rechnungsjahr beschlossenen Einnahmen und Ausgaben diesem Rechnungsjahre selbst dann zugerechnet, wenn die Zahlungen in der Kassenrechnung schon früher oder erst später erscheinen. Das spielt eine Rolle z. B. bei Steuerstundungen über das Ende des Rechnungs-Abschnittes hinaus oder bei nachträglicher Verausgabung, etwa infolge Nichteinhaltung einer vereinbarten Erfüllungsfrist für einen öffentlichen Auftrag; vorzeitige Vereinnahmungen oder Verausgabungen kommen dagegen in den Kassenrechnungen verhältnismäßig selten vor. Infolgedessen bieten die Rechnungsergebnisse die beste Basis für einen Vergleich der Finanzgebarung verschiedener öffentlicher Körperschaften. Sie dienen deshalb der Finanz-Statistik als Unterlage.