RR Die Erhebung des Personalstandes am 31. März 1928 unterscheidet sich von der Erhebung am 31. März 1927 insofern, als der Personalstand der Gemeinden mit 2 000 bis 5 000 Ein- wohnern nicht mehr erhoben wurde, Die im folgenden mitgeteilten Zahlen sind als vor- läufige Ergebnisse zu betrachten. Seit dem 1. Oktober 1927 besteht für die Beamten in Reich, Ländern und Gemeinden (Gemeindeverbänden) keine einheitliche Besoldungsordnung mehr, vielmehr haben das Reich und jedes Land eine eigene Besoldungsordnung. Für den 31. März 1928 wurde daher der Per- sonalstand des Reiches nach der Reichsbesoldungsordnung, der Personalstand der Länder und ihrer Gemeinden und Gemeindeverbände nach der jeweiligen Landesbe soldungsordnung erhoben. Um einen Vergleich zwischen dem Personalstand der einzelnen Gebietskörperschaften zu ermöglichen, wurden die Gruppen der verschiedenen Landesbesoldungsordnungen, die dem gleichen Beschäftigungsverhältnis entsprechen, einer Gruppenzusammenfassung der Reichsbesoldungsordnung eingefügt. In dieser Zusammenfassung sind in den Gruppen B 1 vis B 8 die höheren Beamten mit festen Gehältern enthalten. Die Gruppe A 1 stellt die nor- male Spitze des höheren Berufsbeamtentums dar, Die Besoldungsgruppen A 2a bis A 2c ımfassen den übrigen, größeren Teil der höheren Beamten. In A 2d bis A 3 liegen die Spitzen- stellen der mittleren Beamten; A 4a bis A 4c umfassen den gehobenen mittleren Dienst, A 4d bis A 56e den einfachen mittleren Dienst. Die Gruppen A 6 bis A 9 enthalten die Beamten jes einfachen Bürodienstes, A 10 bis A 12 diejenigen des unteren Dienstes. In den Gruppen A 2a bis A 2e ist der größte Teil der beamteten Lehrpersonen an höheren Schulen, in A 43 bis A4c der überwiegende Teil der Volksschullehrkräfte enthalten, Wie aus Übersicht 4 hervorgeht, waren in den erfaßten Gebietskörperschaften im Deutschen Reich am 31. März 1928 insgesamt 936 268 Beamte und Angestellte beschäftigt. Außerdem waren 114 105 Militärpersonen, 58 728 nebenberuflich oder ehrenamtlich beschäftigte Personen und 251 657 Arbeiter für dauernde Verwaltungszwecke vorhanden. Trotz der Nichterhebung der Gemeinden von 2 000 bis 5 000 Einwohner haben die Gemeinden und Gemeindeverbände mit 389 446 = 41,6 vH den größten Anteil an der Gesamtzahl der Beamten und Angestellten, allerdings kommen ihnen die Länder mit 382 783 = 40,9 vH recht nahe; das Reich folgt mit 122 984 = 13,1 vH, während die Hansestädte wie am 31. März 1927 4.4 vH des (jesamtper- sonals umfassen. Die folgende Zusammenstellung bietet in großen Zügen einen Vergleich zwischen der Zahl der Beamten und Angestellten der einzelnen Gebietskörperschaften an den beiden Erhebungs- daten, wobei zu beachten ist. daß es sich für den 31. März 1928 um »vorläufige Ergebnisse« nandelt. Personalstand am Gebietskörperschaft 31. März 1927 Beamte | Angestellte | Summe 31. März 1928 Beamte ‚ Angestellte | Summe HH 5 Reich (ohne Militärpersonen) ..............0 26555 | 121509 122 984 vH... RE a 21,9 100 100 Länder 200.000 rk AKA KE2s 333551 33618 | 367 169 382 783 ML Ca EEE HER KRAE HER BERN BE WEUE A 90,8 9,2 100 100 ere er ErR Lu 266.035 55372 | 321407 330 116 sata & 82,8 17,2 100 100 —_—_— 233944 | 21776 55 720 34 847 59 330 een 60,9 39,1 100 58,7 100 U HE 28043 . 12629 40 672 27 317 13 738 41 055 vH... RRRRERKRNR RER R EEE 68,8 312 100 665 338 100 Mnsgesamt | 756 527 | 149 950 | 906477 | 761 972 174 296 | 936 268 vH... 83,5 16,5 100 81,4 18,6 100 ' ) Ohne die Gemeinden mit weniver als 5 000 Einwohnern.