— 38 — Übersicht 33 Die ausschließlich vom Reich erhobenen und verwendeten Steuerarten Rechnungsjahr 1913/14 Rechnungsjahr 1925/26 Rechnungsjahr 1926/27. Steuern vom Einkommen und Vermögen Li. Besitzsteuer auf Grund des‘ Kapitalertragsteuer?) wie 1925/26 Gesetzes vom 3. 7. 1913 Vermögensteuer ; Wehrbeitrag (einmalige . Vermögenzuwachssteuer?) Steuer auf Grund des Ge- 4. Erbschaftsteuer setzes vom 3. 7.1913 Steuern vom Umsatz und Vermögenverkehr | 1. Obligationensteuer (ein- | wie 1925/26, jedoch ohne Auf- malige Steuer zum Geldent- sichtsratsteuer wertungsausgleich beiSchuld- verschreibungen) Wechselsteuer Notensteuer der Privatnoten- banken Wertpapiersteuer 3örsenumsatzsteuer®) Aufsichtsratsteuer‘) ‚ Versicherungsteuer ? Lotteriestener i. Wechselstempel 2. Banknotensteuer 3. Stempelabgaben: Grund- stückübertragen, - Gesell- schaftsverträge ab 1.10. 1913, Aktien (ab 1. 10. 1913 nur ausländische), Anteil- scheine bis 1. 10. 1913, Kuxe, Renten- und Schuldver- schreibungen, Gewinnanteil- schein- und Zinsbogen. Kauf- und sonstige Anschaffungs- zeschäfte. Vergütungen an Mitglieder von Aufsichts- räten. Schecks. Versiche- rungen ab 1.10. 1913. Spie und Wette (Lotterielose, Spieleinlagen, Wetteinsätze) Personenfahrkarten. Fracht urkunden, Erlaubniskarter für Kraftiahrzeuge Steuern vom Verkehr Beförderungsteuer:°) wie 1925/26 a) Personenbeförderungsteuer b) Güterbeförderungsteuer Steuern vom Verbrauch und Aufwand Branntweinmonopol- zusgleich‘®) Essigsäuresteuer Tabaksteuer®) Zuckersteuer®) Zündwarensteuer Leuchtmittelsteuer Spielkartensteuer Weinsteuer Salzsteuer Reichsanteil aus dem Süß stofimonanoal 1. Brausteuer und Übergangs- I abgabe von Bier®)?) 3. Branntweinsteuer: Verbrauchsabgabe Betriebsauflage 3. Essigsäureverbrauchs- abgabe 4. Schaumweinsteuer 3. Tabaksteuer 8, Zigarettensteuer 7 Zuckersteuer Salzsteuer 9, Zündwarensteuer {0. Leuchtmittelsteuer L1. Spielkartenstempel 1.—7. wie 1925/26 3. Schaumweinsteuer ab 1.7. 1926 ) Reichsanteil aus dem Süß- stoffmonopol, ab 1.9. 1926 Aüßstoffstener Sondersteuer Statistische Gehühr) | wie 1913/14 | wie 1913/14 7) 1} Die Erhebung der Kapitalertragsteuer ist durch Art. I. $ 6 des Gesetzes über die Berücksichtigung der Geldentwertung in den Steuergesetzen vom 20, 3 1923 vorläufig eingestellt. An ihre Stelle trat der Steuerabzug vom Kapitalertrage im Rahmen der Einkommensteuer, — *) Die Vermögenzuwachssteuer ist durch $ 26 des Vermögenssteuergesetzes vom 10. VIII. 1925 bis 81. XII. 1928 außer Hebung gesetzt, — ?) Die Bezugsrechtsteuer wurde mit Wirkung vom 1. IX. 1925 außer. Hebung zesetzt und ab 1. V. 1926 aufgehoben. — *) Trat mit Wirkung vom 1.1.1925 außer Kraft. — ®) Wird von der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft erhoben und bis zum 31, XII. 1925 an das Reich abgeführt. Ab. 1.I. 1926 wird nur der Betrag ıbgeführt, der nach Überweisung von 250 Mill. ZA (seit 1. I. 1927,290 Mill. ZA) auf das Konto des Agenten für Reparationszahlungen verbleibt. — % Verpfändete Einnahmen auf Grund des Gesetzes über die Londoner Konferenz vom 30. VIII. 1924. — 7?) Ab. 1. X. 1928 Statistische Abgabe. — ®) Der Sollbetrag der Reineinnahmen wird den Bundes- ztaaten auf die Matrikularbeträge angerechnet. — *) Der Geltungsbereich der Brausteuer erstreckt sich nicht auf Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen. Dem Reich fließen von diesen Bundesstaaten nur Augsgleichshaeträge zu-