123 — Bedeutung, die den einzelnen Aufgabengebieten im Rahmen des Gesamthaushalts der ver- schiedenen Gebietskörperschaften zukommt, vermittelt werden. Die vorstehende Über- sicht 9, die die Anteilsätze des Zuschußbedarfs der einzelnen Verwaltungszweige bei den ver- schiedenen Gebietskörperschaften an dem jeweiligen Gesamtzuschußbedarf enthält, läßt die Unterschiede in der Bedeutung der einzelnen Verwaltungszweige in den verschiedenen Gebietskörperschaften und im Vergleich der Vorkriegs- mit der Nachkriegszeit erkennen. Als Anhaltspunkt für das jeweils verschiedene Gewicht der einzelnen Anteilsätze sind in der letzten Zeile die absoluten Beträge des Gesamtzuschußbedarfs in Mill. X bzw. RAM an- geführt worden. (Die jedem einzelnen Anteilsatz entsprechende absolute Zahl kann aus ler Hauptübersicht (Übersicht 14) entnommen werden). Beim Reich beherrschte im Rechnungsjahr 1913/14 der Aufwand für Heer und Marine ast den gesamten Haushalt; er erforderte mit rd. 1,7 Mrd. X 80 vH des gesamten Zu- schußbedarfs des Reichs. In der Nachkriegszeit ist hier eine grundlegende Wandlung ein- getreten. Die Aufwendungen für die Kriegslasten sind stark in den Vordergrund getreten and beanspruchen mit einem Zuschußbedarf von 2,7 bis 3,7 Mrd. AM mehr als die Hälfte des gegenüber dem Vorkriegsjahr stark gestiegenen Gesamtzuschußbedarfs; in größerem Abstande erst folgen die Anteile der Aufwendungen für Wehrmacht und für das in seiner Bedeutung für den Reichshaushalt gegenüber dem Rechnungsjahr 1913/14 stark gestiegene Wohlfahrtswesen. Eine größere Bedeutung hat in den Nachkriegsjahren als Folge der Erz- vergerschen Finanz- und Steuerreform auch die Finanz- und Steuerverwaltung im Rahmen des Reichshaushalts gewonnen. Bei den Ländern weisen die Anteilsätze der einzelnen Verwaltungszweige am Gesamt- Zuschußbedarf in der Vor- und Nachkriegszeit eine bemerkenswerte Einheitlichkeit auf. In allen Berichtsjahren steht das Bildungswesen bei einer Steigerung seines Zuschußbedarfs von 0,5 Mrd..X/ im Rechnungsjahr 1918/14 bis auf 1,4 Mrd. AA im Rechnungsjahr 1927/28 nit einem Anteiksatz von 37,0 vH bis 44,6 vH an erster Stelle. Ihm reihen sich in größerem Abstande die Aufgabengebiete Staats- und Rechtssicherheit sowie Wirtschaft und Verkehr an, Das Wohlfahrtswesen, das im Rechnungsjahr 1913/14 von geringer Bedeutung war, 1at in der Nachkriegszeit seinen Anteil am Gesamtzuschußbedarf erheblich gesteigert. Das 70r dem Kriege bedeutungslose Wohnungswesen beansprucht in den Nachkriegsjahren mit 'd. 9 vH einen nicht unbedeutenden Teil des gesamten Zuschußbedarfs, Der Anteil des Verwaltungszweiges Wirtschaft und Verkehr ist im Vergleich zum Vorkriegsiahr trotz Steige- "ung der absoluten Beträge etwas zurückgegangen. Bei den Gemeinden (Gemeindeverbänden) ist in den Nachkriegsjahren gegenüber dem Rechnungsjahr 1913/14 eine erhebliche Verschiebung in der Bedeutung der einzelnen Aufgabengebiete eingetreten. In der Vorkriegszeit hatte das Bildungswesen im Gemeinde- haushalt die größte finanzielle Bedeutung; mit einem Zuschußbedarf von 0,6 Mrd. „X oder :d, 34 vH des Gesamtzuschußbedarfs stand es an der Spitze der Aufgabengebiete, Ihm folg- N in einigem Abstande die Verwaltungszweige Wirtschaft und Verkehr, Wohlfahrtswesen nd Anstalten und Einrichtungen. Die Anteilsätze der genannten Aufgabengebiete in den Nachkriegsjahren zeigen als wesentlichstes Moment die Umschichtung in der Bedeutung von Bildungswesen und Wohlfahrtswesen für den Gemeindehaushalt. Das Bildungswesen ist zurückgetreten hinter das Wohlfahrtswesen, das im Gemeindehaushalt der Nachkriegs- Jahre das bedeutendste Aufgabengebiet darstellt und mit 1,1 bis 1,4 Mrd. A. rd. 28 vH is 32 vH des Gesamtzuschußbedarfs beansprucht. Daneben tritt nächst den Verwaltungs- “Weigen Bildungswesen und Wirtschaft und Verkehr das Wohnungswesen als eines der den Gemeinden in der Nachkriegszeit erwachsenen neuen Aufgabengebiete anteilmäßig hervor. Gegenüber dem vollständig bedeutungslosen Anteil von 0,1 vH des Gesamtzuschußbedarfs ir Vorkriegsjahr beansprucht das Wohnungswesen in den Nachkriegsjahren mit 0,5 bis 6 Mrd. A. rd. 12 bis 13 vH des Gesamtzuschußbedarfs. | Auch bei den Hansestädten hat das Wohlfahrtswesen anteilmäßig das Bildungswesen N Seiner Stellung verdrängt und beansprucht in den Nachkriegsjahren einen etwas grö- “ren Teil des Zuschußbedarfs als das Bildungswesen. Mit weiteren nicht unbedeutenden Anteilen am (Gesamtzuschußbedarf folgen in den Nachkriegsjahren die Aufgabengebiete Ohnungswesen, Staats- und Rechtssicherheit und Wirtschaft und Verkehr.