— Dazu kommen für die Länder und Hansestädte zusammen noch rd. 15 Mill. 7.4, für die Gemeinden und Gemeindeverbände rd. 27 Mill. A. Zinslasten aus ihren »Schulden aus öffentlichen Mittelne. ‘Die Verwendung der Neuverschuldung.: Insgesamt ist für einen Betrag von 6 576,4 Mill. ZA (85,4 vH der Neuverschuldung) die Verwendung im einzelnen festgestellt worden. Hierbei darf angenommen werden, daß sich die nicht erfaßten 14,6 vH — abgesehen von dem Ausnahmefall der Kriegslastenausgaben des Reichs — annähernd gleichartig auf die einzelnen Ausgabezwecke verteilen. © Nach großen Gruppen gegliedert, ergibt sich folgendes Bild von der Verwendung der öffent- jichen Neuverschuldung: Verwendungszweck ' in Mill. AM | in vH 3 DT KriegslasteN ......00000000000000400L 1 088,7 16,6 Versorgung und Verkehr............. 990,1 80,8 Wirtschaftsförderung ................ | 467,0 22,8 Verschiedene Verwaltungszweige...... | 448,3 22,0 Kassenreserve und Betriebsmittel ..... 582,3 ; 8,8 Summe.... | 6 576,4 | 200,0 Nach Abzug der 582,3 Mill. ZA (8,8 vH) Betriebskredite und der 1 088,7 Mill. AM (16,6 vH) Kriegslastenschulden (des Reichs) bleiben 4 905,4 Mill. ZA Neuverschuldung, welche für die einzelnen Hoheits- (bzw. Kämmerei-) Verwaltungen und Unternehmungen von Reich, Ländern und Gemeinden verausgabt worden sind. Fast ein Drittel der gesamten Neuverschuldung (30,3 vH) diente dem Ausbau der Ver- sorgungsbetriebe und des Verkehrswesens. Innerhalb des Gesamtbetrages, der von Reich, Ländern und Gemeinden für Versorgung und Verkehr aufgewendet worden ist, entfällt der größte Einzelbetrag (833,9 Mill. ZA = 12,7 vH) auf den Ausbau der Straßen, Wasser- straßen und Häfen, während die Verkehrsunternehmungen durch den Ausfall der verselb- ständigten Reichsbahn und Reichspost nur mit 391,9 Mill. Z.X/ = 5,9 vH beteiligt sind. Für die Versorgungsbetriebe sind aus den Anleihen der Länder und Gemeinden insgesamt 731,0 Mill. ZA = 11,1 vH verwendet worden. Weitaus der größte Teilbetrag (506,1 Mill. ZA = 7,7 vH) entfällt auf die Errichtung und den Ausbau der Elektrizitätswerke. Hieran sind auch die Länder mit erheblichen Aufwendungen (191,6 Mill. A.) beteiligt, während Gas- und Wasserversorgung mit ihrer mehr örtlichen Gebundenheit fast ausschließlich in der Anleiheverausgabung der Gemeinden erscheinen. 1 467,0 Mill. AA = 22,3 vH der Neuverschuldung sind von Reich, Ländern und Ge- meinden zur »Wirtschaftsförderung« verausgabt worden. Im Vordergrund steht hier als völlig neuartige Aufgabe die Förderung des Wohnungsbaues, wofür insgesamt 1 121,2 Mill. AM == 17,1 vH Anleihemittel verwendet worden sind. Der Hauptteil davon (791,5 Mill, ZA) entfällt auf die Gemeinden, während Reich und Länder nur mit rd. 27 vH beteiligt sind. Es verbleiben noch 1 448,3 Mill. ZA = 22,0 vH, welche für verschiedene Verwaltungs- zweige verausgabt worden sind. Hierunter fallen hauptsächlich die im engeren Sinne öffent- lichen Aufgabengebiete, so die kommunalen Anstalten und Einrichtungen wie Kanalisation, Feuerlöschwesen usw., das Schulwesen sowie die Krankenhäuser und sonstigen Zweige der Wohlfahrts- und Gesundheitspflege, Der größte Betrag (424,0 Mill. ZA = 6,5 vH) ent- fällt auf die Vermögensverwaltung, d.h. in der Hauptsache auf die Beträge, die die Ge- meinden zum Ankauf von Grund und Boden verausgabt haben. _ Zu einem großen Teil sind die öffentlichen Schulden nicht. unmittelbar verausgabt, sondern als Darlehen oder Beteiligung weitergeleitet worden. Dabei handelt es sich zunächst um Darlehen, welche Reich und Länder an die Gemeinden gegeben haben, zu einem großen Teil sind aber auch Anleihemittel an die private Wirtschaft, namentlich zur Förderung des Wohnungsbaues und der Landwirtschaft gegeben worden.