9293 3. Die Schulden der einzelnen Gebietskörperschaften a. Die Schulden des Reichs Der größte Teilbetrag der öffentlichen Schulden, die Reichsschuld, belief sich am 31. März 1928 auf 7 130,7 Mill. ZA. Der Gesamtbetrag der Schulden des Reichs setzte sich wie folgt zusammen: I. Altverschuldung. . . ‚... 4547,8 ML ZA = 63,8 vH II. Sonstige vor dem 1. April 1924 ent- standene Schulden ... ‘0. 10120 » » = 142 » IIT. Neuverschuldung 1. Auslandsschulden .............000. 883,9 » » = 124 » 2. Inlandsschulden .. 00 6810 >» » = 96» Neuversehuldung insgesamt .... 1570,9 Mill, AM =— 22,0 vH Summe IbisIX.... 7130,7 Mill. ZM = 100,0 vH Den Hauptteil der Reichsschulden stellt mit 4 547,8 Mill. ZA = 63,8 vH die Altver- schuldung dar, d.h. die Verpflichtungen, welche dem Reich durch das Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 (Anleiheablösungsgesetz) auferlegt worden sind. Von dem erstmalig im Juli 1925 erscheinenden Gesamtbetrag der Altverschuldung des Reichs in Höhe von 4 800,0 Mill. A. sind bis zum 31. März 1928 durch Auslosung schon 252.2 Mill. Z.M getilet worden. Unter den vor dem 1. April 1924 entstandenen Schulden, welche mit 1 012,0 Mill. AM = 14,2 vH am Gesamtbetrag beteiligt waren, sind die wichtigsten Beträge das Darlehen von der Rentenbank (782,6 Mill. ZA = 11,0 vH) und die Schuld an die Reichsbank (199,4 Mill. AM = 2,8 vH). Das Darlehen von der Rentenbank wurde dem Reich anläßlich der Grün- dung der Rentenbank im Oktober 1923 zur Haushaltsanierung in einer Gesamthöhe von 1 200 Mill.Rentenmark (zum Teil zu 6°, verzinslich, zum Teil unverzinslich) eingeräumt, Die Schuld an die Reichsbank stammt aus einer im Jahre 1923 erfolgten Überlassung von Devisen seitens der Reichsbank an das Reich zum Zweck der Durchführung besonderer Maßnahmen zur Stützung des Markkurses, welche aus Anlaß des Ruhrkampfes erforderlich wurden. Die 9,4 Mill. AA Dollarschatzanweisungen = 0,1 vH stellen den Restbetrag der vor Eintritt der Vereinigten Staaten in den Krieg in Amerika begebenen Schatzanweisungen dar, deren Einlösung noch nicht vollständig beendet ist. Die übrigen Beträge der vor dem L. April 1924 entstandenen Schulden stammen aus der Zeit, da das Reich die ersten Schulden n fester Währung zur Deckung seines Kreditbedarfs und zur Schaffung eines wertbeständigen Zahlunesmittels aufnehmen mußte. Unter der Neuvers chuldung, welche 1 570,9 Mill. A. oder 22,0 vH der Gesamtschuld Mismacht, steht an erster Stelle die »Äußere Anleihe von 1924« (Dawesanleihe), welche mit 383,9 Mill. A. oder 12,4 vH gleichzeitig den Anteil der Auslandsschulden an der Reichs- Schuld vom 31. März 1928 darstellt. Diese Anleihe sollte dazu dienen, Mittel zur Leistung von Zahlungen, die im Vertrag von Versailles und dem Londoner Abkommen vereinbart worden sind, zu beschaffen. sowie Devisen oder Gold zur Stützung der deutschen Währung bereitzustellen. Von den Inlandsschulden, welche mit 687,0 Mill. ZA oder 9,6 vH der Gesamtschuld an Bedeutung hinter der Auslandsschuld 1928 etwas zurückblieben, entfällt der Hauptbetrag auf die 500-Mill.-Anleihe von 1927 (7,0 vH). Fast der gesamte übrige Betrag (175 Mill. AM = 2,4 vH) bestand aus kurzfristigen Inlandsschulden. Von den Inlandsschulden dienten ebenfalls 192,8 Mill. ZA für Kriegslastendeckung, während der Rest für die allgemeine Aufgaben- °üllung verfügbar war.