— 298° — b. Die Schulden der Länder und Hansestädte Die 15 Länder wiesen am 31. März 1928 eine Gesamtverschuldung von 1 499,7 Mill. AM auf, die drei Hansestädte eine solche von 420,3 Mill. Z.X. Auf den Kopf der Bevölkerung betrug die Schuldenlast bei den Ländern rd. 25 AM, bei den Hansestädten, die neben ihren staatlichen gleichzeitig vielfältige kommunale Aufgaben zu erfüllen haben, rd. 260 AM. Von den gesamten Länderschulden entfielen auf Preußen allein 530 Mill. ZA oder mehr als ein Drittel. Bayern, das besonders große Ausgaben für den Ausbau seiner Wasserkräfte zu leisten hatte, folgt mit 396 Mill. ZA oder etwas mehr als ein Viertel der gesamten Länder- schulden an zweiter Stelle. Mit einem über 100 Mill. A. liegenden Anteil treten ferner noch Sachsen und Baden hervor. Die Prokopfbelastung ist im allgemeinen bei den kleineren Ländern höher als bei den größeren. . Von den Hansestädten ist naturgemäß Hamburg mit 225,5 Mill. AZ. absolut am höchsten verschuldet. Jedoch treffen auch auf das viel kleinere Bremen 160,5 Mill. Z.A4, während Lübeck nur 34,3 Mill. ZA aufweist. In diesen Beträgen sind neben den Schulden der Stadt- staaten auch die Schulden der zu ihrem Gebiet gehörigen kleineren Gemeinden (Bremer- haven, Cuxhaven usw.) enthalten (insgesamt 17,5 Mill. AM). Bis zum Schluß des Jahres 1929 ist die Gesamtsumme der Schulden der Länder auf nahezu 2 Mrd. AM (1982,0 Mill. ZA), die der Hansestädte auf 596.2 Mill..Z2.X angewachsen. a) Gläubiger, Zinssatz und Laufzeit ; Der Gesamtbetrag der Länderschulden in Höhe von 1 484,0 Mill. A, für welche die Gläubiger im einzelnen festgestellt werden konnten, setzte sich am 31. März 1928 zusammen aus 511,9 Mill. AA (= 34,5 vH), welche an ausländische, und 972,1 Mill. ZA = 65,5 vH, welche an inländische Gläubiger geschuldet wurden. Unter den Inlandsgläubigern standen mit 580,3 Mill, ZA (= 39,1 vH) weitaus an erster Stelle die in Inhaberpapieren verkörperten Schulden. Von den unter »Anstalten« zusammengefaßten Gläubigern, welche insgesamt 143,9 Mill. AM (= 9,7 vH) ausmachten, waren die wichtigsten die Träger der Sozialver- sicherung (59,2 Mill. ZA = 4,0 vH), die privaten Kreditbanken (42,7 Mill. ZA = 2,9 vH) und die Staats- und Landesbanken (36,7 Mill. ZA = 2,5 vH). Außerdem spielte eine wichtige Rolle als Geldgeber der Länder das Reich, welches den größten Teil der unter »öffentliche Gläubiger« (202,1 Mill. AA == 13,6 vH) aufgeführten Beträge zur Verfügung stellte. Diese Darlehen des Reichs an die Länder waren meist wieder zur Weiterleitung an dritte Emp- fänger bestimmt. In den einzelnen Ländern wich die Zusammensetzung der Gläubiger von der dargestellten durchschnittlichen Zusammensetzung zum Teil stark ab. Im größten Land, Preußen, verteilte sich die gesamte Schuld nur auf drei Gläubigerarten: 210,0 Mill. ZA Auslandsschulden, 190,5 MiL AZ Inhaberpapiere und 129,3 Mill. AZ. öffentliche Gläubiger (Reichskredite). Württemberg und Thüringen hatten keine Auslandsschulden, dafür waren in diesen beiden Ländern die Inlandsinhaberpapiere (69,0 vH bzw. 71,2 vH) stärker an der Gesamtschuld beteiligt. Die Staats- und Landesbanken wurden nur von Thüringen (14,2 Mill. AM) und Hessen (3,1 Mill. AA) nennenswert in Anspruch genommen, während private Bank- kredite vor allem von Bayern (30,0 Mill. Z./) und Baden (8,0 Mill. ZA) benutzt wurden. Die Träger der Sozialversicherung kamen bei allen Ländern, außer Preußen, als Gläubiger vor, am stärksten war ihr Anteil an der Gesamtverschuldung bei Württemberg mit rund 17,0 vH, am geringsten bei Thüringen mit 3,7 vH. Bei den unter »übrige Länder« zusammengefaßten kleineren Ländern machte der Auslands- kredit mit 35,2 Mill ZA weniger als ein Viertel des Gesamtbetrages der festgestellten Gläu- biger aus, während auf die Inlandsgläubiger mehr als drei Viertel entfielen. Von den Inlands- gläubigern waren die Inhaberpapiere mit rd. 41,0 vH (62,0 Mill. ZA) an der Gesamtver- schuldung beteiligt, was etwa dem Gesamtdurchschnitt der Länder entspricht. Der Anstalts- kredit spielte bei den kleineren Ländern mit 35,4 Mill. AM = 23,5 vH im allgemeinen eine weit größere Rolle als bei den größeren Staaten, und zwar traten bei den kleineren Ländern neben den obengenannten Anstalten auch Hypothekenbanken sowie private Versicherungen als Gläubiger auf.