— 401 — Nach dem Werte des Erbanfalls gliedert sich der Steuertarif für jede Steuerklasse in 23 Stufen, und zwar beträgt die Erbschaftsteuer in der Steuerklasse 7 I IV 2 bis 15 vH 4 « 25 » Ä 40 » 50 » 60 » Bei Erwerben im Werte von 100000 AM bzw. 1000 000.7. kommen an Erb- schaftsteuer zur Erhebung in der Steuerklasse I IT N Senne n0 40004 4,5 bzw. 9,5 vH km Bm em € 9 » 19 » ‚000000404 13,5 » 28,5 » ....0.4 18 » 38 » RER RER R ER HHG 54 Q4 » 44 ». Die höchsten Sätze werden bei Erwerben im Werte von mehr als 10 Mill. AM er. feicht. In den Steuerklassen I und II bleiben Erbanfälle von nicht mehr als 5000 AM steuer- (rei. In den übrigen Steuerklassen liegt die Freigrenze tiefer. Der Erwerb des Ehegatten isf steuerfrei, wenn im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld Kinder usw. leben. Nach den Ergebnissen der Statistik wurden im Jahre 1928 rd. 51 000 Steuerfälle von den Finanzämtern erledigt mit einem von Todes wegen bzw. durch Schenkung ange- lallenen Vermögenserwerb im Werte von 974,5 Mill. AA, Die auf Grund dieser Erwerbe lestgesetzte Erbschaftsteuer betrus rd. 63.5 Mill. AM. Übersicht 57 Erwerb von Todes wegen und durch Schenkungen unter Lebenden nach Steuerklassen Veranlagung 1928 Steuerklasse Ü 1928 Summe .... 1927 Summe ....| Erwerbsanfälle Zahl vH der Erwerbs- anfälle ns asarmdt 31 139 1087 5633 4381 7 601 50 841 100,00 69 936 | = Vermögensanfall ! Wert des Erwerbs in 1000 AM vH des Wertes insgesamt 756 631 ‚7,64 41.335 4,24 84578 8,68 48 555 4,98 43 450 4,46 974 549 100,00 1089629 | — | Festgesetzte Steuer z vH der Betrag in festges. 1000 AM Steuer ı insresamt 34 133 53,75 4072 6,41 10.097 15,90 6 803 10,71 8 403 13,23 63 508 100,00 57 557 — Am Wichtigsten für das Gesamtergebnis der Erbschaftsbesteuerung ist die I. Steuer- <lasse (Ehegatten, Kinder und die den Kindern gleichgestellten Personen). Obwohl der Tarit gerade für diese Steuerklasse die geringste Anspannung zeigt (2 bis 15 vH), brachte lie Steuerklasse I 53,7 vH der gesamten Erbschaftsteuer auf, nämlich rd. 34 Mill. AM, Nächstdem lieferte die Steuerklasse III den höchsten Steuerbetrag. Sie trug zu dem SMeuerergebnis 10,1 Mill. ZA = 15,9 vH beir Ihr folgte die fünfte Steuerklasse, die 3,4 Mill. 2.4 = 13,2 vH an Erbschaftsteuer zu tragen hatte. An vierter Stelle steht die "lerte Steuerklasse’mit 6,8 Mill. AM oder 10,7 vH, während die zweite Steuerklasse für das Ergebnis der Erbschaftsbesteuerung von geringster Bedeutung war; denn für die ihr ‘gehörigen Steuerfälle wurde eine Erbschaftsteuer von nur 4,1 Mill. AM = 6,4 vH der 5%Samten Erbschaftsteuer festvesetzt. inanzen und Steuern