— 441 — b. Alkoholische Getränke Die zweite Stelle unter den Verbrauchsabgaben haben die Einnahmen von den ılkoholischen Getränken inne. Die Reichseinnahmen, die aus dem Verbrauch von Bier, Branntwein, Wein und Schaumwein geschöpft wurden, stiegen von 526,6 Mill. AM in 1926 auf 686,8 Mill. AM in 1927 und weiter auf 754,5 Mill. AM in 1928, Auf den Kopf der Bevölkerung entfielen 1926 8,36 AM, 1927 10,84 AM und 1928 11,83 AM an Reichseinnahmen aus dem Genuß von Alkohol. Diese Gesamtbeträge verteilten sich auf die abgabepflichtigen Erzeugnisse und auf die verschiedenen Einnahme- Juellen wie folgt: Öezeichnung der Einnahmen?!) Rechnungsjahr 1926 je Kopf 1 000 AM | der Bevöl-ı kerung AM Rechnungsjahr | 19927 Je Kopf 1000 ZA ' der Bevöl- kerung AM Rechnungsjahr 1928 je Kopf 1000 AM | der Bevöl- kerung RM . diersteuer....... . BierZOlla.0rer ee Yinnahme aus dem Branntwein- MONOPOL ......0..00000000400404 227227 3,61 3ranntweinzoll ........0..000000 4275 2,07 Weinsteuer..........0.0..000000 7782 2,28 Schaumweinsteuer .............. 6.303 210 Weinzoll.......0..000000000044440 | 27065 0,43 Schaumweinzoll. ... ee 633 0,01 Zusammen .... | 526 643 | 8,36 | 360 221 372 5,69 0,06 261 028 4,12 5263 ‚0,08 814 0,01 15771 0,25 39184 | 0,62 758 ! 0,01 686771 | 10.84 396 895 3.927 6,23 0,06 4,66 0,09 15 181 | 0,24 34641 | 0,54 817 * 0,01 "6A A450 | 11.83 *) Die Steuerbeträge sind Isteinnahmen. Die Zollbeträge sind aus den Ergebnissen der Handelsstatistik berechnet. _ Bier In den Rechnungsjahren 1927 und 1928 waren die Bierabgaben mit über 50 vH * den Erträgen der Alkoholbesteuerung beteiligt. Die Isteinnahmen aus der Reichsbier- steuer übertrafen im Rechnungsjahr 1927 mit 360,2 Mill. A. das Vorjahrsergebnis (240,8 Mill. RM) um 49,6 vH. Diese besonders starke Zunahme erklärt sich durch die M letzten Rechnungsvierteljahr 1926 in Kraft getretene Erhöhung der Biersteuersätze m 33 vH und durch die weitere Steigerung des Verbrauchs; ferner muß berücksichtigt Verden, daß die Isteinnahmen des Rechnungsjahrs 1926 nur etwa 101/2 Monatsbeträge lärstellen, da infolge der am 1. Januar 1927 wirksam gewordenen Verlängerung der “älligkeitsfristen in den Monaten Januar und Februar 1927 nur geringe Einzahlungen 3tleistef worden waren. Die weitere Vermehrung der Biersteuererträge um 10,2 vH auf 396,9 Mill. AM in 1928 war durch die anhaltende Verbrauchssteigerung bedingt. , Die Voranschläge für die Biersteuer sind 1926 (235 Mill. ZA) um 2,5 vH und 1928 370 Mill. RAM) um 7,3 vH durch die Isteinnahmen überflügelt worden, während 1927 die Isteinnahmen hinter dem Voranschlag (362 Mill. Z.4) um 0,5 vH zurückblieben. ee Biererzeugung im deutschen Zollgebiet erreichte 1927 51,6 Mill. hl und 1928 7 Mill. hl gegen 48,3 Mill. hl in 1926. Von diesen Mengen wurden in der Berichtszeit „ ’H versteuert, 2 vH steuerfrei als Haustrunk abgelassen und 1 vH steuerfrei ausge- Det, Die Biersteuer ist eine nach Biergattungen (Stammwürzegehalt) und.nach dem alang des Bierausstoßes der Brauereien gestaffelte Fertigfabrikatsteuer. Von den ver- Jg ten Mengen entfielen etwas mehr als 96 vH auf Vollbier, das seit dem 1. Januar bie 7 einen Stammwürzegehalt von 11 bis 14 vH besitzen muß, etwa 2%, vH auf Einfach- bier td. 1 vH auf Starkbier und der Rest auf Schankbier. Die Steuersätze für Inlands- de % betrugen seit dem 1. Januar 1927 je nach der Höhe des jährlichen Gesamtausstoßer 1 g Brauereibetriebe für Vollbier 6,00 bis 8,15 AM je hl, für Einfachbier 3,00 bis 075 2.4 ie hl. für Schankbier 4.50 bis 6.1195 .2.4 ie hl und für Starkbier 9.00 bis