—— 513 — Gemeindesteuern größer als derjenige der Reichssteuern. Auch bei dem Anteil der Zeichssteuern, welche die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berück- sichtigen. ergeben sich größere regionale Unterschiede. Übersicht 25 Von 1000 A.M Gesamtbelastung entfallen auf Reichssteuern Wirtschaftsgebiet inage- samt EBin- kommen- steuer Ver- mögen- steuer davon Renten- bank- zinsen Um- Batz- steuer ‚andes- u. Ge- meinde- steuern Xirehen- steuer Zwangs- abgaben 9 ——— Nordwestdeutschland...... Westdeutschland ......... Südwestdeutschland....... Bavern . Westen.... Schlesien. .......0..000000 Grenzmark............... stpreußen. .... We Osten. ...) 358,4 319,4 255,8 420 0 344,6 404,5 316,2 355 6 364,9 71,2 62,9 56,4 19 98,5 74,6 67,4 91.8 27,9 19,6 92,4 15274 60,8 62,3 39,6 229 7,8 86,7 123,9 | 562 ı 121,0 82,1 9,1 50,9 985 73.6 132,1 63 100,6 68,6 1177 65.8 104,6 | 734 | 119,8 ı £*- | 436,9 | 477,3 387,8 296 4 469,5 ı 424,2 482,7 499 7 476,4 ] 56,1 58,5 | 46,2 235 148,6 144,8 110,2 150.1 46,8 | 139,1 21,9 149,4 23,4 177,7 21,5 123,2 | 136,9 21,8 2. Die Besteuerung gewerblicher Unternehmungen im deutschen Steuersystem') Da eine Untersuchung der Steuerbelastung einzelner Gewerbezweige sich mit den Mitteln der Einkommen- und Körperschaftsteuerstatistik allein nicht durchführen läßt, St eine besondere Methode auf betriebswirtschaftlicher Grundlage ausgearbeitet Yorden. Sie beruht darauf, daß man einige wenige Betriebstypen konstruiert, d.h. ihre teuerlich wesentlichen Merkmale festlegt; für diese Typen werden die Steuern für eine Anzahl von Städten auf Grund der dort geltenden Steuergesetze und Zuschläge berechnet, and: zwar grundsätzlich in derselben Weise, wie es die Veranlagungsbehörde in der Praxis tut. Man geht also von der Einzelunternehmung aus und betrachtet die von ihr “U zahlenden Steuern als Kosten, die den »Rohgewinn« schmälern. Der Rohgewinn stellt "ne Hilfsgröße der Untersuchungsmethode dar, die sich aus dem Reingewinn der Unter- lehmung und sämtlichen laufend zu zahlenden Steuern zusammensetzt. Alle übrigen Kosten (Materialkosten, Löhne, Gebühren und Beiträge, Gelegenheitssteuern) sind im Rohgewinn hicht enthalten; sie gelten als bereits abgesetzt und werden nicht in die Be- “chnungen einbezogen. Im einzelnen handelt es sich um die Berücksichtigung folgender Steuern: Umsatzsteuer, Vermögensteuer, Aufbringungslast, Einkommen- bzw. Körper- “Chaftsteuer, Grund- und Gebäudesteuer, Hauszins-' (Gebäudeentschuldung-) Steuer und *6wWerbesteuer: deren Abzug vom Rohgewinn würde also den Reingewinn ergeben. u Der Vorliegenden Darstellung liegen zwei Betriebstypen zugrunde; ein kapitalinten- n 7er Betrieb mit 75 vH der Bilanzsumme als Anlagekapital und ein arbeitsintensiver Betrieb, bei dem fast 60 vH der Bilanzsumme Betriebskapital darstellen. Für jeden dieser Zwei Betriebe ist ein durchschnittlicher, ein über- und ein unterdurchschnittlicher Roheewinn als Berechnungsgrundlage angenommen worden: außerdem ist eine Variation NV x 5 { 4, Berlin 1928). Die in diesem B 81. »Bosteuerung und Rentabilität gewerblicher Unternehmungen« (Einzelschrift Nr. 4, ? N Mc dor Athaltenon Pahlınangahen sind im erentlichen durch neue Berechnungen überholt. Der obige Text bringt die bis: ” a Hauptergebnisse der Neubearbeitung in ihren Grundzügen. j Nänzen und Steuern