— 515 — In den beiden folgenden Übersichten sind die Steuern für das Jahr 1928 für eine An- zahl von Städten zusammengestellt. Für Preußen sind je drei Groß-, Mittel- und Klein- städte mit besonders niedrigen und ebenso viele mit besonders hohen Steuersummen dar- zestellt, ferner ist noch je eine bayerische und je eine sächsische Groß-, Mittel- und Kleinstadt aufgeführt. Die Übersicht 27 bezieht sich auf den kapitalintensiven, die Über- sicht 28 auf den arbeitsintensiven Betrieb; bei dem ersteren sind die Zahlen nur für den kleinen, bei dem zweiten nur für den großen Umsatz und bei beiden Betrieben nur für den durchschnittlichen Rohgewinn aufgeführt. Ein örtlicher Vergleich zwischen den oben angegebenen preußischen Groß- Städten zeigt, daß Berlin und Wiesbaden verhältismäßig niedrige, Königsberg und Glei- Witz verhältnismäßig hohe Steuersummen aufweisen. Die Ursache liegt in den unter- schiedlichen Zuschlägen zu den Realsteuern. Während Berlin an Zuschlägen 200 vH zur Gürundvermögensteuer, 1000 vH zur Lohnsummensteuer und 425 vH zur Gewerbeertrag- steuer erhebt. betragen die Sätze in Gleiwitz 275 vH bzw. 3 000 vH bzw. 750 vH. Ähn- Übersicht 27 Die Steuern des kapitalintensiven Betriebes für das Kalenderjahr 1928 (bei durchschnittlichem Roh- gewinn und kleinem Umsatz) (iin ZN "An Preußen | Bayern 1 Sachsen 1 . Reichssteuern ‘soweit sie in allen Gemeinden des Reichs gleich- mäßig erhoben wurden) 1. Umsatzsteuer... . 2, Vermögensteuer .. 4. 3. Aufbringungslast a-GemeindenN.......... Summe I a- b- A- * » A 1. Landessteuern Soweit sie in allen Gemeinden jedes Landes Sleichmäßig erhoben wurden) 1. Staatliche Grundsteuer ..... 2, » Haussteuer . 3. Wohnungsbauabgabe . . 4. Mietzinssteuer ...... 5. Gewerbekapitalsteuer. . . Summe Here Summe I + IT a-Gemeinden!) ... .. b- » Bin .. © » AT d- » SE m 3 750 4 935 2 456 2525 2 601 2670 7 30 B 141 8210 B 286 8 355 BR A424 187 2803 4 « "90 431 I 500 — 12 591 . FT 645 | 12660 | H 714 | 4230 404 279 i 962 H 151 ©) A: $ äron sich die örtlichen Verschiedenheiten bei ler an 8 den landesfinanzamtlich verschiedenen Bewertungsvorschriften erklären sich die örtlichen Verschiedenhelten be DC Sleichmäßig erhobenen Aufbringungslast. Die Memelnden sind unter III der Übersicht entsprechend mit a, b ANZzeichnat.