519 — mit auch die entsprechenden Betriebe in vielen preußischen Gemeinden. Dafür stehen aber die sächsischen und bayerischen Gemeinden annähernd gleich bezüglich der zu zahlenden Gewerbeertragsteuern, während diese in Preußen so hoch sind, daß sie eine etwaige Minderbelastung bei Kapital- und Lohnsummmensteuer gegenüber Bayern nicht nur wettmachen, sondern schließlich eine besonders hohe Gesamtbelastung verursachen. Hervorzuheben ist noch, daß im Gegensatz zu Preußen die Gemeinden innerhalb Sachsens und Bayerns nicht so hohe Differenzen untereinander aufweisen, weil in beiden Ländern das Zuschlagsrecht der Gemeinden und Gemeindeverbände eng begrenzt ist. Wie sich der zeitliche Vergleich der drei Jahre untereinander stellt, zeigt die folgende Übersicht 29, in der der Kürze halber nur Hannover, München und Zwickau als Beispiele für besonders starke Veränderungen dargestellt sind; die Übersicht bringt die Taken für den kapitalintensiven Betrieb bei durchschnittlichem Rohgewinn und kleinem msatz. Übersicht 29 Veränderung der einzelnen Steuern des kapitalintensiven Betriebes (bei durchschnittlichem Rohgewinn und kleinem Umsatz) für die Kalenderjahre 1927 und 1928 gegenüber 1926 1926 — 100 in 'abr Um-8atz- 2 Aufbrin- Ver- | mögensteuer Grund- und Gebäudesteuer staatl, | städt. 5 Haus-Zins- 7 __._._ Gewerbesteuer Kapitalsteuer al _Ertragsteuer staatl. | städt. | staatl. | städt, 8 1 9 220 | u Körper- . schaft- Steuersteuer | Summe 13 Hannover ‚926 1 100 | 100 927 | 92,3| 202,4 928 | 92,3 | 218,1 100 100 100 133,3 | 100 163,2 ' 147,6 | 100 163,2 ' 1007 — 100 — 100 105,1 | — 104,1 | — | 120,0 105,1 1120| — 122,0 | 100 *) 100 90,5 | 111,7 89,0 | 114,1 München 926 1927 928 | ‘00 * 100 | 192,2 92,3 | 207,1 ‘001 126,6 140,2 100 | 100 100 | 104,8 ı 99,6 | 104,8 Wohnungs- Miet- | hau- | zins- | ab- Isteuer abe 00 [100 | 40,9! 137,5 154.5/150.0 100 125,7 | 125.7 100 ı 100 131,6 | 85,9 131,6 84,2 100 100 100 89,8 87,5 113,9 88,1 85,2 117,5 Zwickau 926 100 | 100 | 100 | 100 ‚100 927 | 92,3] 1922| 1266| 1247 | 156,0 928 | 92,3 | 207,1 | 140,1 | 143,3 | 215,0 100 100 100 100 180,1 100 125,0 92,0 210,1 100 | 150,0 88,6 | 100 100 100 114,9 | 92,8 | 112,8 133,0 | 89,7 | 118,5 (92 "tlich erkennbar ist hier einmal die Herabsetzung der Umsatzsteuer am 1. April la 5 von 1 auf 0,75 vH. Auffällig vor allem aber ist die Erhöhung der Aufbringungs-3 und der Vermögensteuer. Bei der Aufbringungslast ist eine starke Erhöhung der A Ze von 3,5 vT auf 7,1 vT in 1927 bzw. 7,65 vT in 1928 zu verzeichnen, bei der Ver-Sögensteuer 1926 wirkt sich die Ermäßigung der ursprünglich veranlagten Beträge um )n Viertel aus. Für beide Steuern kommt aber außerdem noch in Betracht, daß die mn Zugrunde liegenden Einheitswerte Änderungen erfahren haben. Im Jahre 1927 trat üämlich gegenüber 1926 eine Ermäßigung für diejenigen LFA.-Bezirke ein, die bei der Tsten Einheitswertfeststellung 1925 den damaligen Höchstsatz in Anwendung gebracht ätten (z.B. LFA. München und Leipzig, daher in München und Zwickau geringere Er-