— 539 — die Jahre 1925, 1927 und 1929 nicht vorliegt, mußten die entsprechenden Zahlen at Hand des Lohnsteueraufkommens geschätzt werden. Dabei waren die Störungen, die sich durch die Änderungen der Lohnsteuergesetzgebung ergaben, auszuschalten. Die Steigerung, die bei dem so korrigierten Lohnsteueraufkommen festzustellen war, wurde auf die »vollversteuerten Resteinkommen« übertragen. Unter vollversteuertem Restein- kommen ist dabei das Gesamteinkommen abzüglich der Familienermäßigungen, des steuerfreien Einkommensteils sowie des Sonderleistungs- und Werbungskostenpauschales zu verstehen. Nur soweit sich die Zahl der Steuerpflichtigen vermehrt hat, mußte neben dem Zuwachs an »vollversteuertem Resteinkommen« auch der Zuwachs dieser Pauschalbeträge berücksichtigt werden. Für die Lohnsteuerpflichtigen wurden grund- sätzlich die Bruttoeinkommen, also die Einkommen einschließlich des steuerfreien Kin- kommensteils, der Werbungskosten, Sonderleistungen und Familienermäßigungen, in das Volkseinkommen eingerechnet; denn bei den Arbeitnehmern haben nicht nur die Sonder- leistungen (hauptsächlich Versicherungsbeiträge), sondern auch das Werbungskosten- pauschale überwiegend Einkommenscharakter, da die tatsächlichen Werbungskosten im rroßen Durchschnitt nur einen Bruchteil des Pauschales ausmachen. Die lohnsteuerfreien Einkommen sind in der Lohnsteuerstatistik nur der Zahl, nicht dem Betrag nach enthalten. Die Gesamtzahl der Bezieher von lohnsteuer- ireiem Einkommen wurde zunächst mit Hilfe der Berufszählung von Doppelzählungen (z. B. Beziehern von veranlagtem Einkommen, die im Nebenberuf Arbeitnehmer sind) schätzungsweise bereinigt. Ebenso wurden Fehler, die ‘sich durch unrichtige Berufs- angaben bei der Personenstandsaufnahme eingestellt haben (z. B. Eintragung von Sozial- rentnern als Arbeitnehmer), nach Möglichkeit beseitigt. Die so bereinigte Zahl der lohnsteuerfreien Einkommensbezieher wurde auf Landarbeiter, Hausangestellte, Haus- gewerbetreibende, Lehrlinge, sonstige Jugendliche usw. aufgeteilt. Die Durchschnitts- einkommen für diese Gruppen wurden in Anlehnung an die Lohnstatistik geschätzt. Der Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit wurde entsprechend berücksichtigt. Das Einkommen derjenigen Arbeitnehmer, die in der Lohnsteuerstatistik nicht ent- alten sind, weil ihr Einkommen der Steuerveranlagung unterliegt (Einkommen über 3 000 2.4), konnte für die Jahre 1925 bis 1927 der Einkommensteuerstatistik ent- nommen werden: für die folgenden Jahre wurde es schätzungsweise fortgeschrieben. Einkommen aus Lohn und Gehalt in Mrd, AA?!) Einkommensbezieher Lohnsteuerpflichtige ... Lohnsteuerfreie. ......... Veranlaete Arbeitnehmer Summe 19925 1926 ı 1927 1928 | . 1920 ‘8 21 257 | 28.1—28,5 32,3 =} 33,4-—33,8 | 066 | 71-78 | 74-76 | 68—72 a 1,9 2,2 2,3— 2,6 | 26—28 34,2 | 374-380 | 42.0—425 | 42.8—43,8 1) Ohne die steuerlich nicht erfassten Nebeneinkommen der Arbeitnehmer (s. Zahlenübersicht .....) 9, Die veranlagten Einkommen Für die Jahre 1925 bis 1927 gehen die veranlagten Einkommen aus der Einkommen- Steuerstatistik hervor. Für die Jahre 1928 und 1929 mußten die Ergebnisse durch Schätzung fortgeschrieben werden. Für das landwirtschaftliche Einkommen, das „Ein- kommen der freien Berufe und das veranlagte Renteneinkommen war mit erheblichen Veränderungen gegenüber 1927 kaum zu rechnen. Die Entwicklung des gewerblichen Einkommens wurde auf Grund der Veränderungen von Produktion, Umsatz, Beschäfti- SUungsgrad und Preisen geschätzt. Beim Einkommen aus Vermietung und Verpachtung Wurde die Steigerung der gesetzlichen Mieten berücksichtigt. Über das Einkommen aus Kapitalertrag vergleiche unten.