1. Großbritannien a. Verwaltungs Fläche: 243 179 qkm Zentral Parlamentarische Monarchie. Im wesentlichen ungeschriebene, auf Gewohnheitsrecht beruhende Verfassung- xönig, Repräsentant des Staates, Haupt der Staatskirche; ernennt gewöhnlich auf Rat des abtretenden Ministe! Rechte des Königs in der Praxis meist durch die Regierung oder einzelne Minister ausgeübt. Tatsächlicher Einfluß Parlament, formell bestehend aus: King in Parliament (König im Parlament); >arlament gegliedert, in: 3. das Oberhaus (House of Lords) z. Z. 740 Mitglieder, davon 2 Erzbischöfe, 24 Bischöfe der englischen Staats übrigen erblich. Oberhaus zugleich höchste Revisionsinstanz für Großbritannien und Staategerichtshof wird ohne weiteres dem König zur Zustimmung vorgelegt. das Abgeordnetenhaus (House of Commons) 615 Sitze. Mehrheitswahlrecht (relative Mehrheit im Wahl iberwiegender Machtfaktor im Staate. Bei Finanzgesetzen die Erhöhung von Krediten seitens des Unter wahl des Hauses bei wichtigen politischen Fragen. Starke Überwachung der Verwaltung durch die Pa! agierung, formell bestehend aus King in Council (dem König im Kronrat), ı) Privy Counoil (Kronrat), bestehend aus den aktiven und gewesenen Ministern, Hofbeamten, hohen Richter: Verordnungen auf Grund gesetzlicher Ermächtigung, Bildung von neuen Ämtern bei neuen Staatsat nur in kleinen Komitees, Funktionen einer Reichsregierung für das Britische Reich und eines oberster ») Kabinett (gilt formell als Ausschuß des Kronrats), bestehend nach jeweiliger Bestimmung des Minister Gesetzesinitiative, Überwachung der Verwaltung. Stark abhängig vom Ministerpräsidenten, der auch Allgemeines über Charakteristisch ist die große Zahl der Ministerien und der Minister (als solche gelten auch die politischen Unterstaatf Organisation Die älteren Zontralämter vielfach als Boards eingerichtet (unter Kollegien von Ministern), andere stehen unte! Ministerien, aber auch als Boards „(Ausschüsse des Kronrats) organisiert. In jedem Ministerium ein 0de politischer Staatssekretär). [Diese zusammen mit den Spitzen der Abteilungen der Beirat des Ministers. DI vereinigten Abteilungen von mehreren Ministerien. 269° Territoriale Zuständigkeit ; Vor NUN EEE ;chatzamt (Treasury), Lormell geleitet durch eıne Kommission, ] Vereinigtes Königreich (für Nordirland durch einen Joint bestehend aus dem Ministerpräsidenten als 1. Lord des Schatz- Exchequer Board, ein Bindeglied zwischen dem Roichs amtes, Kabinetts- und anderen Ministern, faktisch geleitet schatzamt und dem nordirischen Finanzministerium) und, durch den Schatzkanzler (Chancellor of the Exehequer) als | soweit Etats von anderen Ministerien sich auf die übrig“” 2. Kommissar und den Finanzsekretär (Minister, aber nicht Reichsteile beziehen, das ganze Reich Mitglied der Kommission) )em »First Lord of the Treasury« als Kabinettschef unter- steht die Reichskanzlei; er präsidiert dem Reichsver- teidigungsrat und dem Volkswirtischaftsrat. ‚m Bereiche des Schatzamtes 2 weitere Kabinettsminister: der 1.Kommissar für die öffentlichen Bauten und der General- zahlmeister; letzterer unterstützt zusammen mit den 5 übrigen Lords Commissioners (den Junior Lords of the Treasury), dem Parlamentarischen Sekretär des Schatzamtes — (sämtlich »Ministers not in the Cabinet«) — und dem Lordsiegelbewahrer, sowie dem Kanzler von Lancaster den Prime Minister in der Führung der Regierungsgeschäfte und der Leitung des Par- lamentes und der Rerierungspartei Ministerien ”-“< Zentralämte- Kanzlei des Kronrats (Privy Couneil Office) unter dem Lord- präsidenten des Rates Zentralamt für wissenschaftliche und gewerbliche Forschungen {Department of Scientific and Industrial Research) unter einem besonderen Komitee des Kronrats <anzlei des Lordkanzlers (zugleich des Oberhauses) Lord Chan- egellor’s Office Britisches Reich » % 3 1 i © ) Großbritannien = England, Wales und Schottland, — Vereinigtes Königreich — Großbritannien, Nordirle? . — 563 — ‚Vereinigtes Königreich) *) \uftbau erwaltung Einwohner: 45 631 000 (neueste Schätzung) 3efugnisse der einzelnen Organe ohne formelle Abänderung oft verändert bzw. ersetzt durch Konventionalregeln. Täsidenten aus den Führern der stärksten Parlamentspartei den Ministerpräsidenten und auf dessen Rat die übrigen Minister; ‘uf die auswärtige Politik, vom Vetorecht kein Gebrauch, Statt dessen durch Einwirkung auf die Minister eine gewisse Vorsanktion. ürche, 22 Repräsentanten des irischen (auf Lebenszeit gewählt), 16 des schottischen Adels (für das jeweilige Parlament gewählt), die Winisteranklage). Zustimmung zu Finanzgesetzen nicht erforderlich. Ein zum drittenmal vom Unterhaus angenommenes Gesetz ‘Teis entscheidet). Wahlalter: 21 Jahre (für Männer und. Frauen). Längste Mandatsdauer des Parlaments 5 Jahre. Das Unterhaus \uses nicht üblich. Gesetzesinitiative de facto den Ministern überlassen. Indirekter Volksentscheid durch Auflösung und Neu- Mentskomitees, insbesondere durch das »Committee of Public Aeccountse {ersetzt einen Staatsrechnungshof). + Au anderen hohen Staatsbeamten, etwa 300 Mitglieder. Aufgabe: Bekanntmachung von königlichen Proklamationen, Erlaß von äben und Leitung einzelner Zentralämter durch eigene Ausschüsse. Wird fast nie in seiner Gesamtheit zusammenberufen, gewöhnlich “ichsgerichts durch ein besonderes Komitee sowie eine Reichslegislative für die Kronkolonien und Protektorate; en :ö8identen aus gewissen Ministern. Verantwortlich dem Parlament. Zahl gewöhnlich etwa 18, Aufgabe: Leitung der Politik, 49 hohen Beamten und Bischöfe der Staatskirche ernennt. . de Okretäre), d.h. die starke Durchsetzung der Verwaltung mit politischen Beamten (z.Zt. 18.Kabinettsminister und 30 sonstige Minister). Staatssekretären« {Prineipal Secretary of State), die einander im Unterhaus vertreten können. Die neueren Zentralämter als bürokratische jehrere Politische‘ Staatssekretäre (Parliamentary Secretary bzw. Undersecretary), daneben ein Permanent' Secretary (nicht- "Sanisation der Zentralbehörden nicht einheitlich geregelt. Stark durchsetzt mit besonderen Beiräten, Spezialkommissionen und PL Menzministerium mit starker Stellung gegenüber den Zentrainenörden, zugleich Zentralministerium des Staates. Staats- yeushalt, Aufsicht über sämtliche Personalabteilungen, Ernennung der Rechnungsbeamten, Genehmigung von neuen jeinstposten und Festsetzung der Gehälter in allen Zentralämtern, Entscheidung über Pensionen an Ruhestandsbeamte. A<T unpolitische permanente Sekretär Berater des Ministerpräsidenten bei der Ernennung sämtlicher hoher Beamten, Zentra- ‘Slerung und Überwachung der Rechtsgeschäfte der Zentralämter beim Anwalt der Treasury; Bindung zahlreicher Einzel- okte der Verwaltungen, auch im eigenen Geschäftskreis, an Genehmigung durch Treasury = 0 Zentralministertum enthält die Treasury unmittelbar die Hilfskräfte des Ministerpräsidenten, außerdem folgende Kabinetts- Gichskanzlei (Secretariat of the Cabinet). Vorbereitung der Kabinettssitzungen, Führung des Protokolls. Kabinetisekretär «ugleich Sekretär des Kronrats. Kanzlei für die Kabinettskomitees Komitee für die Reichsverteidigung (Committee of Imperial Defence) als Überbau der 3 Wehrministerien, bestehend aus Premier, Wehrministern, Schatzkanzler, Ministern des Äußern, der Dominien, Kolonien, Indien, Präsidenten des Kronrats, 3 Heeres- Chefs und dem permanenten (unpolitischen) Sekretär des Schatzamtes sowie gegebenenfalls zugezogenen Vertretern der x Dominien. Geschäftsführung durch das Kabinettsekretariat - Volkswirtschaftsrat (Economie Advisory Council), seit 1930 an Stelle des früheren Committee of Civil Research (mit beschränkterem Aufgabenkreis), bestehend aus Prime Minister als Vorsitzenden, Schatzkanzler, Lordsiegelbewahrer, Präsidenten des Handelsministeriums, Ackerbauminister und anderen Ministern nach Bestimmung des Premiers und aus Fachleuten der Wirt- Feha8t Nach Bestimmung des Premiers auf Grund von Vorschlagslisten, Der Rat veranlaßt Enqueten und Gesetzesvorschläge, Pe En oder durch Komitees oder durch Expertenausschüsse. Sekretariat besetzt durch zwei Fachleute und einen 'ei1le "9Mtischen Beamten . . at eS 3 kn U de EA, „onen (Parlamentsrat) für juristische Redaktion der Gesetzestexte und ommittee für Sammlung der Gesetzestexte Aupt Ämter in besonderer Abhängigkeit von der Treasury als dem Finanzministerium Funke lamt (Paymaster General’s Office): Funktionen des Generalzahlmeisters ausgeübt von seinem Assistenten; eigentliche ‚die Fank als ME qm Portefeuille, gewöhnlich Kabinettsminister. Kassenhaltung und Verwaltung der Staatsgelder durch + on Englan: bei e ngsamt (Exehequer and Audit): Rechnungsprütung auf sachliche Richtigkeit und Übereinstimmung mit den Parlaments- Aa RAN THE AR SL de SEITE Sa BEE EEE OR DEE ED Babe tary Committee of Public Accounts, dem eigentlichen Rechnungshof. Das Komitee prüft auch die Zweckmäßigkeit der Aus- datıg MM Öffentlichen Sitzungen und überwacht ständig die gesamte Staatsverwaltung Von Chuldenverwaltung {National Debt Office): gebildet von Kommissaren, darunter Schatzkanzler, Gouverneur der Bank von England, Paymaster-General. Das Kollegium tritt fast nie zusammen; seine Funktionen erfüllt ein Beamtenstab. Die Bank Rech Sland hat die eigentliche Ausführung der Schuldenoperationen, ist verpflichtet, dafür einen Hauptkassierer und einen Tommien Ssbeamten anzustellen für Häfen für Kommunale Anleihen (Publie Work Loans Commission): Ermächtigung für Anleihen aus öffentlichen Fonds ; Jagen de Te En RE Ta 0 St SE Schul- und andere öffentliche Bauten; 18 unbezahlte Mitglieder hervor- touerg: Heute, Bankiers (au. ahre ernannt Ollyer gr Ation (Commissioners of Inland Revenue): Verwaltung der direkten und indirekten Steuern tändi altung (Board of Customs and Kxeise): Verwaltung der Zölle und Verbrauchsteuern Sinem Ef abinettskommission für die öffentlichen Bauten (Works and Public Buildings Commission): bestehend. aus & ame" ea (gewöhnlich Kabinettsminister) als Leiter, den Staatssekretären und dem Handelsminister; zuständig für die mmias: erwaltung . der Von für Erschließung des Landes (Development Commission): 8 Kommissare (6 unbezahlt), berät die Treasury bei gr öndliche TE eines Fonds für die Entwicklung von Ackerbau und Fischerei, zur Gowährung von Anleihen für diese Zwecke und ünzg (Mi Ayhusteie für die Entwicklung der wirtschaftlichen Hilfsquellen des Kanes (fern at) — Stantsdruckerei (Stationary Office), — Verwaltung der Krongüter (Ofßee of Crown Lands) . zul de Eden hi En des Kabinetts bzw. des Kronrats. Ausübung zahlreicher Prärogativbefugnisse des Königs, Kanzlei Tehfüh- e8 Kronra Tüng von Forschungen für staatliche und industrielle Zwecke ulea ledig ; - ; ines Justiz- muEt Kanzleigeschätte des Oberhauses als Parlament und als Gerichtshof. Der Lordkanzler erfüllt Bent de S een solchen ana ters, geteilt mit dem Home Office und einigen Ämtern im Schatzamt. Ist gleichzeitig En N komitecs des Kronrats as fs Obersten Gerichtshofes für Großbritannien, Präsident des High Court of Justice und des Pr jdent einer gesetzgebenden . Körpers ser Cichsgerichts. Ernennt Grafschafts- und Friedensrichter, Er ist also gleichzeitig Minister, Präsi Sri aft und i : t mit dem Kabinett. . $; 57 queSOrg anisation. okate uedengsorichte (unter der Selbstverwaltung), Handelsgerichte En, be Raus er häftägerichte (England und Wales), 7 Assisengerichtsbezirke, oberster Gerichtshof (Supreme N nd als Revisionspericht Kanalinsem.