— 625 — Das Arbeitsministerium bearbeitet alle Arbeitsangelegenheiten, besonders intensiv die Fragen der. Arbeitslosenversicherung, der Arbeitsvermittlung und der Lohn- streitigkeiten mit behördlicher Lohnfestsetzung in bestimmten Industrien. Für die letzten drei Aufgaben besitzt es getrennte, ausgedehnte Stäbe von örtlichen Behörden. Frank - reich hat als einziger Staat eine fast vollständige Vereinigung fast aller Zweige der Verwaltung gesondert von den Aufgaben des Wirtschaftsministeriums vorgenommen. Im Iranzösischen Ministerium für Arbeit und Hygiene liegt im Gegensatz zum ‘ndustriellen Großbritannien, wo Arbeiterfragen und die Versicherungsfragen im Vorder- grunde stehen, das Schwergewicht der Tätigkeit auf bevölkerungspolitischen Maßnahmen: Säuglingsschutz, Kinder- und Waisenfürsorge, Geburtenprämien, Unter- stützung kinderreicher Familien. Erst in zweiter Linie kommen andere Zweige sozialer Tätigkeit, z.B. Armenfürsorge, Wohnungswesen und Arbeiterfragen in Betracht. Aus- :ührung und ein Teil der Lasten dieser Aufgaben obliegen vor allem Gemeinden und Departements. Ein umfassendes Sozialversicherungsgesetz ist kürzlich in. Kraft ge- ireten, bisher bestand nur eine beschränkt ‚obligatorische Teilversicherung (retraites yuvrieres et paysannes) mit einem unmittelbar staatlichen, z. T. regionalen Verwaltungs- ıpparat. Staatliche Kontrollorgane in den Departements überwachen die Durchführung ler sozialpolitischen Maßnahmen bei den Unterverbänden. Die Gewerbeinspek- ‚ion obliegt vollkommen dem Staat, er hat in Anbetracht der Arbeiternot der Hand- arbeiter auch örtliche Vermittlungsstellen durch das Arbeitsministerium eingerichtet. Zur 3eschaffung von landwirtschaftlichen ausländischen Handarbeitern besteht infolge der Arbeiternot eine besondere Stelle beim Ministerium für Ackerbau. Alle diese Maßnahmen ’eichen in ihrer. Intensität und Ausdehnung nicht an die Großbritanniens heran, weil aicht dieselben Voraussetzungen vorliegen. Eine besondere Fürsorge wendet der fran- zösische Staat dem Sparwesen durch staatliche Sparkassen und dem Genossenschaftswesen lurch Unterstützung und Förderung von den verschiedensten Vereinen auf Gegenseitig- Keif zu. Die staatliche Hygiene-Verwaltung, soweit sie nicht Gesundheitspolizei ist, hat keinen Unterbau in den Präfekturen, jedoch sind staatliche Departementsveterinäre vorhanden. Die regionale und lokale Leitung der gesundheitspolizeilichen Dienste liegt beim Prä- ekten bzw. beim Bürgermeister. In Italien hat zwar das Korporationsministerium, das als Hauptaufgabe alle Zweige der Wirtschaft außer der Landwirtschaft betreut, ebenfalls einen großen Teil der sozialen Verwaltung übernommen, in der Hauptsache liegt jedoch die Bearbeitung der sozialen Fragen (außer Arbeiterangelegenheiten) und die des Gesundheitswesens, wie in Belgien, beim Innenministerium. Bevölkerungspolitische Fragen bestimmen auch stark lie Richtung der italienischen öffentlichen Tätigkeit. Eine obligatorische Sozialversiche- ‘ung ist vorhanden. Ein Armenunterstützungswesen außerhalb der Versicherung besteht licht. Zuständige Ministerialbehörde ist das Korporationsministerium, das ebenfalls die allgemeinen Arbeiterfragen bearbeitet. Ein Unterbau der staatlichen Sozial- und Hygiene- verwaltung besteht auch in den Provinzen. Für die Leitung des Gesundheitsdienstes sind Provinzärzte bestellt. Wirtschaft Von den wirtschaftlichen Angelegenheiten wird in allen Ländern die Landwirtschaft von einem besonderen Ministerium verwaltet. Das eigentliche Wirtschaftsministerium ımfaßt überall folgende Arbeitsgebiete: Industrie (Kartellwesen), Handwerk, Handel (oft n Verbindung mit Ministerium für Auswärtiges), Bank- und Geldwesen, Maße und Ge- Wichte, Markenschutz und Patentwesen und gewisse statistische Aufgabengebiete, In Italien und Belgien ist im Gegensatz zu den anderen Ländern hier fast die ganze Statistik zentralisiert). In Großbritannien, Belgien und Italien wird auch das Berg- bauwesen von ihm betreut, während dieser Zweig in Frankreich dem, Ministerium für fentliche Arbeiten zugewiesen ist. Frankreich und Italien verfügen auch über regionale Bergbauinspektionen. Finanzen und Steuern